Überregional

Wenn ?Flasche leer": einheitlich 25 Cent zurück
Einwegpfand bei gängigen Durstlöschern in Kraft

Rechtzeitig zum Start der Durstlöschersaison ist ab sofort bei Einwegflaschen und Dosen mit einem Volumen bis drei Liter ein einheitliches Pfand von 25 Cent fällig ? dies gilt bei Bier, Mineralwasser oder kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken. Das bisherige Pfand von 50 Cent auf Einwegflaschen mit mehr als 1,5 Liter Inhalt fällt weg. Allerdings wird es bis zum 1. Mai nächsten Jahres noch keine einheitliche Regelung bei der Pfandrückgabe geben. Die Folge: Leere Flaschen und Dosen können weiterhin nicht in jedem Geschäft abgegeben werden. So lauten die Bestimmungen der dritten Änderung der Verpackungsverordnung, die am 28. Mai in Kraft getreten ist. ?Verbraucher müssen also noch ein weiteres Jahr warten, bis alle Vorgaben der neuen Pfandpflicht kundenfreundlich umgesetzt sind?, rüffelt die Umweltberaterin, Marle Kopf, der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Bielefeld die stufenweise Verbesserung des Einwegpfands. Damit Verbraucher künftig bei ?Flasche leer? nicht auf ihrem Leergut sitzen bleiben, sollten sie sich an folgenden Regelungen orientieren:
- Einheitliches Einweg-Pfand: 25 Cent werden auf Getränkeverpackungen mit einem Volumen von 0,1 bis drei Liter für Bier, Mineralwasser, Limonade, Cola und Bittergetränke erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beim Verpackungsmaterial um Glas, Kunststoff oder Weißblech handelt.
- Kein Pfand auf ökologisch vorteilhafte Einwegverpackungen: Getränkekartons oder Schlauchbeutel gelten als umweltfreundlich und bleiben weiterhin von der Pfandpflicht befreit. Das Gleiche gilt für Verpackungen von Milch, Wein und Spirituosen.
- Neue Regelungen ab 1. Mai 2006: Ab diesem Tag werden auch Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure ? zum Beispiel Säfte, Eistee und isotonische Getränke ? sowie alkoholhaltige Mischgetränke ? so genannte Alcopops ? pfandpflichtig. Dann ist auch Schluss mit den derzeit noch gültigen Insellösungen. Ab 1. Mai 2006 müssen Händler, die Getränkedosen verkaufen, alle pfandpflichtigen Dosen annehmen, egal ob Cola-, Eistee- oder Bierdose. Verbraucher brauchen dann auch nicht mehr zwischen Plastikflaschen vom Discounter und der Tankstelle zu unterscheiden. Künftig gilt die Devise: Wer Einweggetränke mit Pfand auf den Markt bringt, muss auch alle Verpackungen des gleichen Materials zurücknehmen und das Pfand erstatten.
- Keine Regel ohne Ausnahme: Büdchen und kleine Läden mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmeter dürfen auch ab Mai 2006 die Rücknahme auf Getränkemarken beschränken, die sie im Sortiment führen.
- Mehrweg bleibt beste und bequemste Lösung: Probleme bei der Leergutrückgabe lassen sich vermeiden, wenn Verbraucher beim Kauf zu Getränken in Mehrwegflaschen, Kartonverpackungen oder Schlauchbeuteln greifen ? für die Umwelt am besten: aus der Region.
Weitere Informationen zu den neuen Regelungen beim Einweg- und Dosenpfand erteilt die Umweltberaterin, Marle Kopf.
Beratungszeiten :
Dienstag 9.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 19.00 Uhr
in der Verbraucherzentrale Bielefeld, Herforder Str. 33, 33602 Bielefeld, Telefon 05 21 / 6 95 50, Fax 05 21 / 6 02 66, email bielefeld.umwelt@vz-nrw.d (red)



eingetragen: 22.06.2005 - 15:55 Uhr



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