Überregional Berufsunfähigkeitsversicherung Versorgungslücken schließen und bestehende Policen überprüfen Jeder Zweite bangt um seinen Arbeitsplatz. Berufstätige können ihren Job aber nicht nur aufgrund der schlechten Konjunktur, sondern auch durch einen schweren Unfall oder eine ernste Erkrankung verlieren. Doch darüber machen sich viele keine ernsthaften Gedanken: Nur etwa 16 Millionen Arbeitnehmer und Freiberufler haben für den Ernstfall mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt. Jeder Vierte scheidet heute wegen einer ernsten Erkrankung früher aus dem Berufsleben aus. Auch wer seit Jahren stolzer Besitzer einer privaten Police ist, hat häufig einen mickrigen Vertrag abgeschlossen, wenn bei Verlust der Arbeitskraft nur mit einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsrente von durchschnittlich 400 Euro gerechnet werden kann. ?Eine ausreichende private Absicherung ist deshalb nicht nur für Beschäftigte und Selbständige, sondern auch für Studenten und alle, die den Haushalt führen, ein Muss?, mahnt die Verbraucherzentrale NRW. Ihre Versicherungsberater geben Tipps, was beim Check einer neuen wie bereits bestehenden Versicherung zu beachten ist: - Gesetzlicher Basisschutz reicht nicht aus: Die rund 35 Millionen Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung sind nur notdürftig gegen eine Erwerbsminderung geschützt. Für alle, die nach 1960 geboren sind und berufsunfähig werden, spielen zudem Ausbildung und berufliche Qualifikation keine Rolle mehr. Ausschlaggebend für die gestaffelte Höhe der Beträge ist allein, ob jemand, der jünger als 45 Jahre ist, täglich noch bis zu drei oder zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann. Wer länger als sechs Stunden schafft, hat überhaupt keinen Rentenanspruch. - Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abschließen: Wer schon in jungen Jahren vorbaut, zahlt eine geringere Prämie. Denn mit zunehmendem Alter - ganz besonders ab dem 50. Lebensjahr - steigt das Berufsunfähigkeitsrisiko dramatisch an. Je gefährlicher der Beruf, desto teurer ist außerdem der Versicherungsschutz. Körperlich Tätige müssen mit höheren Beiträgen rechnen als reine Kopfarbeiter. Um sich ein Bild über die Berufseinstufungen und andere Konditionen der Versicherungsgesellschaften zu machen, sollten immer mehrere Angebote eingeholt und miteinander verglichen werden. - Unzumutbare Klauseln streichen lassen: Künftig Versicherte sollten beim Vertragscheck auch darauf achten, dass der Vertrag keine so genannte ?abstrakte Verweisung? enthält. Mit Hilfe dieses Passus geben Versicherungen ihren berufsunfähigen Kunden zu verstehen, dass sie immer noch einen anderen als den bisherigen Job annehmen könnten und verweigern die Zahlung. - Gesundheitsfragen ehrlich und vollständig beantworten: Alle Vorerkrankungen, nach denen im Anmeldeformular gefragt wird, sollten exakt angegeben werden. Wer dies versäumt oder bei den Angaben schummelt, riskiert ansonsten, dass die Versicherungsgesellschaft ihrer Leistungspflicht nicht nachkommt. Um auf etwaige Ansprüche später pochen zu können, unbedingt eine Kopie des Antrags aufheben! - Bestehende Verträge erneut überprüfen: Auch wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, ist keineswegs im Bedarfsfall immer ausreichend versorgt. Die Versicherungen verweigern die fällige Leistung zum Beispiel dann, wenn die Angaben zur eigenen Gesundheit im Erfassungsbogen nicht korrekt ausgefüllt und unvollständig sind. Viele Versicherte nehmen ihre Verträge nach dem Abschluss auch nicht mehr zur Hand und müssen bei einer Berufsunfähigkeit dann feststellen, dass die ausgezahlte Monatsrente zu niedrig ist oder die Laufzeit zu kurz - zum Beispiel bei manchen beruflichen Tätigkeiten nämlich nur bis zum Alter von 60 Jahren - greift. Das Risiko noch kurz vor dem 65. Lebensjahr berufsunfähig zu werden, steigt jedoch mit zunehmendem Alter. Der Versicherungsschutz in alten Verträgen muss deshalb in vielen Fällen schleunigst überprüft und - wenn möglich - individuell nachgebessert werden. - Nicht übereilt kündigen und neuen Vertrag abschließen: Wenn Versicherungen abwiegeln und sich auf die Einhaltung der bereits bestehenden Regelungen berufen, haben Altkunden Pech gehabt. Bereits Versicherte sollten jedoch nicht voreilig einen neuen Vertrag abschließen, sondern zuerst um eine kulante Änderung bzw. Anpassung des alten Versicherungsvertrages bitten. Bei Kündigung des alten und gleichzeitigen Abschluss eines neuen Vertrages verteuert das höhere Eintrittsalter die Police erheblich. Außerdem könnten inzwischen aufgetretene Erkrankungen den Versicherungsschutz erheblich einschränken oder schlimmstenfalls sogar aufheben. Wichtig ist bei positiven Zusagen, dass die günstigeren Versicherungsbedingungen schriftlich zu-gesichert werden. Unterstützung bei der Ermittlung des individuellen Versicherungsbedarfs und der Überprüfung bereits bestehender Verträge bietet eine persönliche Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Bielefeld. 45 Minuten beim Versicherungsberater kosten 45 Euro. Terminvereinbarung ist erforderlich: persönlich zu unseren Öffnungszeiten, telefonisch unter 05 21 / 6 69 36, per Fax unter 05 21 / 6 02 66, per email bielefeld@vz-nrw.de Öffnungs- und Beratungszeiten Mo: 9.00 - 13.00, 14.00 - 17.00 Uhr Di: 9.00 - 13.00, 14.00 - 17.00 Uhr Mi: - Do: 9.00 - 13.00, 14.00 - 19.00 Uhr Fr: 9.00 - 13.00 Uhr Telefonzeiten: (05 21) 6 69 36, Mo, Di, Do, Fr: 9.00 - 13.00 Uhr (red) eingetragen: 10.05.2005 - 15:06 Uhr |
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