Leopoldshöhe Informationen aus der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe Rathaus am 30.10.2017 geschlossen Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das Leopoldshöher Rathaus einschließlich des Bürgerbüros am Montag, 30.10.2017, aufgrund der sich an diesen Tag anschließenden beiden Feiertage (Reformationstag 31.10. und Allerheiligen 1.11.) geschlossen ist! Ab Donnerstag, 2.11.2017, gelten die üblichen Öffnungszeiten. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei der Planung Ihrer Behördengänge zu berücksichtigen. Die Gemeindebücherei informiert: Bücherei Leopoldshöhe am 30.10.2017 geschlossen Die Gemeindebücherei weist darauf hin, dass die Bücherei Leopoldshöhe am Montag, den 30. Oktober 2017, aufgrund der sich an diesen Tag anschließenden beiden Feiertage (Reformationstag 31.10. und Allerheiligen 1.11.) geschlossen ist! Ab Donnerstag, 2.11.2017, gelten die üblichen Öffnungszeiten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Bücherei Asemissen während der Schulferien donnerstags geschlossen ist. Seniorenadventsfeiern 2017 in der Mensa der Gesamtschule Leopoldshöhe Wie es seit langem guter Brauch ist, finden auch in diesem Jahr für alle Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Leopoldshöhe, die bis Ende 2017 das 70. Lebensjahr vollenden oder älter sind, Adventsfeiern in der Mensa der Gesamtschule Leopoldshöhe, Schulstraße 27a, 33818 Leopoldshöhe statt. Dieses Jahr findet die Adventsfeier erstmalig an einem Wochenende statt, da die Mensa nachmittags an Wochentage nicht mehr zur Verfügung steht. Sie beginnen um 15.00 Uhr und enden gegen 17.30 Uhr. Aufgrund der Teilnehmerzahlen der letzten Jahre sind die Feiern wie folgt geplant: Samstag, 9.12.2017, 15.00 Uhr für die Ortsteile Asemissen, Bechterdissen und Greste Sonntag, 10.12.2017, 15.00 Uhr für die Ortsteile Bexterhagen, Krentrup, Leopoldshöhe, Nienhagen und Schuckenbaum. Die Einladungen zu dieser Veranstaltung sind bereits verschickt worden. Anmeldungen werden bis zum 15. November 2017 berücksichtigt. Römische Münze in Leopoldshöhe gefunden Einen seltenen Fund hat ein Bielefelder Detektorgänger und Hobby-Archäologe im Baugebiet „Am Gieselmannkreisel“ gemacht: Er fand einen barbarisierten römischen Denar aus der Zeit um Christi Geburt, genauer aus den Jahren 2 vor Christi Geburt bis 4 nach Christi Geburt. Die Münze imitiert einen Denar des Augustus der Caius-Lucius-Serie. Auf der Vorderseite ist ein Porträt des Augustus zu sehen, die Rückseite zeigt Caius und Lucius in Toga mit Schild und Lanze. Die Stempelschneider hatten bei der Herstellung der Prägestempel sicherlich eine entsprechende römische Münze als Modell, doch da sie künstlerisch offensichtlich nicht so geübt waren wie die römischen Kollegen, wurden die Darstellungen auf der Vorder- und Rückseite etwas vergröbert und die Umschriften unlesbar. Bei der Münze handelt es sich um einen Fund der Gruppe I, d. h., sie orientiert sich sehr stark am Original. Der Verbreitungsschwerpunkt dieser Art Münzen liegt bisher im Weserbergland mit einer leichten Streuung in die Norddeutsche Tiefebene. Wie diese Münze auf das Gelände des Baugebietes „Am Gieselmannkreisel“ gekommen ist, ist fraglich. Am Wahrscheinlichsten ist, dass sie jemand verloren hat, wobei keiner der bisher bekannten alten Wege über das Gebiet führt. Die Münze hätte in der heutigen Zeit einen Wert von circa 50,00 Euro gehabt, für den Eigentümer wird der Wert aber sicherlich weit über dem nominellen Wert gelegen haben. Der Finder Johannes Brand stammt aus Krefeld und war schon als Kind an archäologischen Ausgrabungen interessiert. Grund hierfür war sicherlich unter anderem, dass er in unmittelbarer Nähe des römischen Kastells Gelduba, heute Krefeld-Gellep, lebte. Doch auch als er aus beruflichen Gründen nach Bielefeld zog, ließ ihn die Begeisterung nicht los. Vor sechs Jahren kaufte sich Johannes Brand dann einen Detektor und sucht seitdem regelmäßig Äcker und Felder in der Umgehung ab. Wichtig ist ihm hierbei, dass er nur auf frisch abgeschobenen oder gepflügten Flächen unterwegs ist. Äcker, die gerade bepflanzt oder noch nicht abgeerntet wurden, sind für Johannes Brand tabu. Ebenfalls zu beachten gilt es, dass Detektorgänger eine Genehmigung der Oberen Denkmalbehörde einholen, bevor sie ihr Gerät einsetzen. Der Finder hat in den letzten sechs Jahren schon einiges gefunden. Oft handelt es sich allerdings auch um Zivilisationsmüll, der so als positiver Nebeneffekt von den Äckern und Feldern entfernt wird. Herr Brand hat bei seinen Detektorgängen immer einen Eimer dabei, damit er alte Kronenkorken, Dosenlaschen und ähnliches gleich entsorgen kann. Im Rahmen der Erschließung neuer Baugebiete ist es besonders günstig, wenn die obere Erdschicht schon abgeschoben wurde, da der Zivilisationsmüll damit schon entfernt wurde und es so leichter ist, die interessanteren Schichten zu untersuchen. Hier in Leopoldshöhe war das ebenfalls der Fall. Nachdem die Bagger zuvor 40 cm des Bodens abgeschoben hatten, konnte der Finder die Münze in circa zehn Zentimetern Tiefe gut orten. Ihm war klar, dass er einen bedeutenden Fund gemacht hatte und gab die Münze deshalb an das Lippische Landesmuseum in Detmold weiter. Hier untersuchte sie Dr. Elke Treude, Bodendenkmalpflegerin und stellvertretende Leiterin des Lippischen Landesmuseums. Bei der Münze handelt es sich um einen ganz besonderen Fund, da hier in der Gegend noch wenig Fundmaterialien entdeckt wurden. Eine weitere Untersuchung des Geländes durch die Bodendenkmalbehörde ergab im Übrigen allerdings keine weiteren Funde. Dr. Elke Treude ist es besonders wichtig, dass Funde gemeldet und zur Dokumentation übergeben werden. Nur so ist es möglich, Verbreitungsbilder genauer zu lokalisieren und das bereits vorhandene Mosaik um ein weiteres Teilchen zu ergänzen, um so die noch offenen Fragen einen kleinen Schritt weit mehr klären zu können. Funde, die keine oder eine geringe wissenschaftliche Bedeutung haben, werden genau erfasst und sodann an den Finder bzw. die Finderin zurückgegeben. Funde mit besonderer wissenschaftlicher Bedeutung hingegen, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes. Denjenigen, die ihrer Melde- und Ablieferungspflicht nachgekommen sind, soll jedoch eine angemessene Belohnung in Geld gewährt werden. Seitens der Gemeinde Leopoldshöhe erhielt Johannes Brand eine Taschenlampe, damit er auch in der dunklen Jahreszeit weiterhin seinem Hobby nachgehen kann. Die Münze wird nun in das Münzkabinett des Lippischen Landesmuseums in Detmold aufgenommen. Kreisel an der Windwehe freigegeben Nach gut 3 ½-monatiger Sperrung ist die Straße an der Windwehe wieder befahrbar und mündet nun an der Felix-Fechenbach-Straße in den neu gebauten Kreisverkehr. Dieser hat einen Außendurchmesser von 45,00 m mit einer Kreisfahrbahnbreite von 6,50 m. Für die zahlreichen Radlerinnen und Radler, aber auch für die Fußgängerinnen und Fußgänger, wurde um den Kreisverkehr ein 2,50 m breiter kombinierter Geh-Radweg geschaffen. Die Querung der Straße ist für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ebenfalls ungleich einfacher geworden. Mehrere Verkehrsinseln schaffen ein deutliches Mehr an Sicherheit. Dies ist nicht nur für die Schulkinder, sondern auch für die Nutzerinnen und Nutzer des landesweiten Radwegenetzes von großer Bedeutung. Die Baukosten betragen ca. 600.000 Euro und sind somit im gesetzten Rahmen geblieben. 65 Prozent dieser Kosten wurden durch Fördermittel von Bund und Land gedeckt, den restlichen Betrag trägt der Kreis Lippe, dessen Eigenbetrieb Straßen auch für die Planung und Umsetzung zuständig war. Freigegeben wurde der neue Kreisverkehr durch den Leopoldshöher Bürgermeister Gerhard Schemmel, den Landrat des Kreises Lippe Axel Lehmann, den allgemeinen Vertreter des Landrats Jörg Düning-Gast, den stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisverkehrsausschusses Falk Niehage und Ingenieur Ulrich Geise vom zuständigen Bauunternehmen. Sparen beim Warmwasser ohne Hetzen und Frieren – Duschkosten in Lippe und wie man sie senkt Was kostet eigentlich Duschen? Auf Campingplätzen zum Beispiel weiß man das oft genau: Für 20 Cent oder einen anderen Festbetrag fließt eine Minute warmes Wasser. Aber wie ist das zu Hause, bei den Preisen hier in Lippe? Das beantwortet die Verbraucherzentrale NRW in der Aktion „Dreh auf und spar“. Und sie zeigt, wie Sparen beim Duschen ganz ohne Hetzen und Frieren möglich ist. „20 Cent pro Minute zahlen in der heimischen Dusche sicherlich die Wenigsten“, sagt Energieberater Matthias Ansbach. „Aber zehn Cent kann schon allein der Strom kosten, den der elektrische Durchlauferhitzer verbraucht.“ Für acht Minuten Duschen wären das 80 Cent, bei täglicher Dusche mehr als 290,00 Euro im Jahr. Bei den Wasser- und Abwasserpreisen in Leopoldshöhe und Oerlinghausen beispielsweise kämen dann insgesamt jährlich zwischen 463 – 468,00 Euro fürs Duschen zusammen. Für eine Person. Ihre eigenen Kosten können alle lippischen Haushalte mit Ihrer Postleitzahl unter http://www.verbraucherzentrale.nrw/duschrechner ermitteln. „Jetzt könnte man natürlich sagen: Dusch seltener, kürzer und kälter, dann sparst du“, sagte Energieberater Matthias Ansbach. Das sei auch eigentlich gar nicht falsch – die Uhr zumindest im Blick zu behalten, empfehle auch die Verbraucherzentrale. „Aber mit einem Sparduschkopf und den richtigen Einstellungen kann ich oft genauso gut und viel bequemer sparen – und in Kombination sogar doppelt.“ Durch einen Sparduschkopf fließen maximal neun Liter Wasser pro Minute statt der üblichen bis zu zwölf Liter. Regenduschen haben sogar Schüttmengen von bis zu 20 Litern. „Das macht natürlich einen Riesenunterschied – halbe Schüttmenge bedeutet oft auch halbe Kosten“, erklärte Ansbach. Das Duschen bleibe mit Sparduschkopf trotzdem angenehm, weil der Wasserstrahl mit Luft aufgefüllt werde. Wie aber findet man ein gutes Modell? „Auf Kennzeichnungen wie ‚sparsam‘ oder ‚öko‘ ist kein Verlass“, betonte Matthias Ansbach. Nur die Angabe der Liter pro Minute sei wirklich hilfreich. „Die Schüttmenge ist allerdings leider längst nicht immer angegeben“, berichtete er. Die Suche nach Modellen mit Kennzeichnung lohne sich aber für alle, die zuverlässig sparen wollten. Entscheidend ist die Schüttmenge auch bei bestimmten, oft älteren Durchlauferhitzern. „Diese hydraulisch gesteuerten Geräte funktionieren meist nicht, wenn weniger als acht Liter pro Minute fließen“, erklärte Ansbach. Wenn möglich, empfiehlt er deshalb den Umstieg auf elektronische Erhitzer. Diese haben kein Problem mit kleineren Schüttmengen. Weiterer Vorteil: Man kann die gewünschte Temperatur am Gerät genau voreinstellen. „Dann wird Wasser nicht heißer gemacht, als nötig – auch das spart Energie“, so Ansbach. Unter http://www.verbraucherzentrale.nrw/warmwasser gibt es Tipps und Anleitungen zum Ermitteln des Verbrauchs sowie zum Sparen beim Warmwasser – auch mit Zentralheizungen. Individuelle Empfehlungen gibt Matthias Ansbach von der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW in der kostenlosen Beratungssprechstunde am Dienstag, den 14.11.2017 von 14.00 – 17.00 Uhr in der Gemeindebücherei Leopoldshöhe. Wenn umfangreichere Sanierungsmaßnahmen anstehen oder zum Beispiel die Heizung erneuert werden soll, kommen die Energie-Fachleute der Verbraucherzentrale auch zum Ratsuchenden nach Hause. Ein solcher 90-minütiger Vor-Ort-Service ist für 60,00 Euro zu haben. Unverbindliche Anfragen und Terminvereinbarungen sind möglich unter Tel. 05231 7015 905 oder zentral unter 0211 / 33 996 555. Über das Internet erreichen Sie uns unter http://www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung oder per E-Mail an detmold.energie@verbraucherzentrale.nrw. Gartenabfallsammlung im Oktober/November 2017 Die nächsten Gartenabfallsammlungen finden an folgenden Tagen statt: Bauhof: - Freitag, 27. Oktober 2017 - Samstag, 28. Oktober 2017 - Freitag, 3. November 2017 - Samstag, 4. November 2017 - Freitag, 10. November 2017 - Samstag, 11. November 2017 Annahmezeiten: freitags von 15.00 Uhr - 17.30 Uhr und samstags von 9.00 Uhr - 11.30 Uhr. Asemissen (Festhalle): - Samstag, 4. November 2017 Annahmezeiten: samstags von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr Kabarett mit Lioba Albus Am Freitag, den 10. November 2017 gastiert Lioba Albus wieder einmal in Leopoldshöhe. Ab 20.00 Uhr präsentiert die bekannte Kabarettistin in der Aula im Schulzentrum Leopoldshöhe ihr Programm „Das Weg ist mein Ziel“. Wenn so nach und nach alle mal weg sind, wo sind sie denn dann hin? Und wenn weniger wirklich mehr ist, warum wollen dann nicht alle viel, viel mehr vom Weniger statt immer mehr vom Mehr? Und wenn das Weg so erstrebenswert ist, wo finde ich denn dann den Weg zum Weg? Mia Mittelkötter ist verwirrt! Früher hieß es immer: Zu Hause ist's am schönsten. Neuerdings wollen alle immer nur weg: in den Urlaub, aus dem Alltag, aus der eigenen Haut; Tapetenwechsel, Partnerwechsel, Seitenwechsel... Alle sind in Bewegung, kaum einer kommt an. Diesem Phänomen will sie auf den Grund gehen, macht sich auf den Weg, das Weg zu suchen. Gemeinsam mit dem Publikum taucht sie ein in die wunderbare Welt des Weniger. Unterstützt wird sie dabei wie immer von einem Panoptikum schräger Weggefährten. In gewohnt rasantem Rollenwechsel bringt sie das Publikum an den Rand der Zwerchfellbelastbarkeit. Wer dann auf dem Heimweg merkt, dass er sich weggelacht hat und trotzdem noch da ist, hat begriffen: Das Weg ist mein Ziel! Karten für die Vorstellung sind in den bekannten Vorverkaufsstellen (Familienzentrum Leos, Information/Rathaus, Büchereien Asemissen und Leopoldshöhe) erhältlich, telefonisch können die Karten unter der Tel.-Nr. 05208/991-190, oder 991-110 bestellt werden. Der Kartenpreis beträgt 14,00 Euro (Abendkasse 16,00 Euro). Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlungen aus dem Melderegister (§ 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes - BMG) Gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) sind folgende Datenübermittlungen durch die Gemeinde Leopoldshöhe als Meldebehörde zulässig: I. Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 1, Abs. 2 BMG) Die Meldebehörde darf einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben die in § 42 Abs. 1 BMG genannten Daten regelmäßig übermitteln. Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Absatz 2 BMG von diesen Familienangehörigen folgende Daten übermitteln: Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift, Auskunftssperren nach § 51 BMG und bedingte Sperrvermerke nach § 52 BMG sowie Sterbedatum. Familienangehörige im Sinne des Absatzes 2 sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern. II. Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 BMG) Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmungen vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 BMG bezeichneten Daten (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften) von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen soweit für derer Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen. III. Datenübermittlung an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG) Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. IV. Datenübermittlung an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG) Adressbuchverlagen darf zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilt werden über deren Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. V. Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG) Gemäß § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes (SG) übermittelt die Gemeinde Leopoldshöhe als Meldebehörde zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift. Der Weitergabe der unter Ziffer I bis V genannten Daten kann der Betroffene widersprechen (§ 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 BMG) Auf dieses Widerspruchsrecht weise ich hiermit hin. Für Familienangehörige ist jeweils ein separates Formular auszufüllen. Bei Personen unter 16 Jahren bedarf es der Unterschrift der Sorgerechtsperson oder Sorgerechtspersonen. Im Zusammenhang mit den zuvor genannten Widerspruchsrechten werden Ihnen keine Kosten auferlegt. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlungen ist an die Gemeinde Leopoldshöhe, Bürgerbüro, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe, zu richten oder direkt bei der Meldebehörde -Bürgerbüro- der Gemeinde Leopoldshöhe einzulegen. Der Vordruck für die verschiedenen Widerspruchsrechte ist bei der Meldebehörde oder online erhältlich. Der Widerspruch bleibt bis auf Widerruf gültig. Leopoldshöhe, 19. Oktober 2017 Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Gerhard Schemmel Sammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge Die diesjährige Sammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge findet in der Zeit vom 1. November bis 20. November 2017 statt. Der Volksbund nimmt im Auftrage der Bundesrepublik Deutschland die wichtige Aufgabe wahr, die Gräber von vielen Millionen Kriegstoten in aller Welt zu pflegen und instand zu halten. Eine wichtige Aufgabe ist auch über 70 Jahre nach Kriegsende immer noch die Suche nach Kriegstoten, insbesondere in Osteuropa, um Schicksale zu klären und den Toten des Krieges eine würdige Ruhestätte zu verschaffen. Als weltweit einzige mit der Kriegsgräberfürsorge betraute Organisation verbindet der Volksbund diese völkerrechtlich verpflichtende Aufgabe mit einer vorbildlichen schulischen und außerschulischen Jugendarbeit. Mit diesem Engagement leistet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge einen wichtigen Beitrag zu Frieden und Völkerverständigung. Um all diese Aufgaben erfüllen zu können, ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge auf Spenden angewiesen. Unterstützen Sie daher bitte den Volksbund bei der anstehenden Sammlungsaktion mit Ihrer Spende. Zudem werden aber auch in diesem Jahr wieder engagierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die die Arbeit des Volksbundes als aktive Sammlerinnen und Sammler unterstützen. Wenn Sie sich als Sammlerin oder Sammler engagieren möchten, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Herr Sunkovsky, Rathaus, Zi.-Nr. 16, Tel.: 05208/991-271. (red) eingetragen: 20.10.2017 - 16:39 Uhr |
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