Leopoldshöhe

Informationen aus der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe

Die Gemeindeverwaltung informiert:
Gartenabfallsammlung im Oktober/November 2015

Die nächsten Gartenabfallsammlungen finden an folgenden Tagen statt:
Bauhof:
- Freitag, 23. Oktober 2015
- Samstag, 24. Oktober 2015
- Freitag, 30. Oktober 2015
- Samstag, 31. Oktober 2015
- Freitag, 6. November 2015
- Samstag, 7. November 2015
Annahmezeiten: freitags von 15.00 bis 17.30 Uhr; samstags von 9.00 bis 11.30 Uhr.

Verlegung der Bushaltestelle und des Wochenmarktes anlässlich der Herbstkirmes
In der Zeit vom 23.10. bis 26.10.2015 findet auf dem Marktplatz in Leopoldshöhe die Herbstkirmes statt. Betroffen davon ist auch der Kirchweg, der während der Kirmesveranstaltung gesperrt wird.
Die Haltestelle ?Markt? im Bereich des Kirchweges (Fahrtrichtung Asemissen) steht somit in der Zeit vom 20.10. ? 27.10.2015 nicht zur Verfügung.
Die Haltestelle ?Markt? an der Herforder Straße (Fahrtrichtung Bielefeld) wird jedoch angefahren.
Eine Ersatzhaltestelle in Fahrtrichtung Asemissen wird an der Herforder Straße, Höhe Haus-Nr. 17 eingerichtet.
Wegen der Kirmes auf dem Marktplatz kann auch der Wochenmarkt nicht am gewohnten Ort stattfinden. Die Händler bauen ihre Stände am 23. Oktober 2015 in der Zeit von 8.00 ? 13.00 Uhr auf dem Parkplatz am Aldi-Markt am Bürgermeister-Brinkmann-Weg auf.

Einladung zur Seniorenadventsfeier der Gemeinde Leopoldshöhe in die Festhalle in Asemissen
Wie jedes Jahr, finden in der Zeit vom 30. November 2015 bis zum 3. Dezember 2015 die Adventsfeiern für alle Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Leopoldshöhe, die bis Ende 2015 das 70. Lebensjahr vollenden oder älter sind, statt.
Selbstverständlich gilt diese Einladung für beide Ehegatten, sofern nur ein Ehepartner mindestens 70 Jahre alt ist, auch wenn der ältere Ehegatte nicht teilnimmt.
Wie bereits im Vorjahr wird ein Kostenbeitrag von 5,00 Euro pro Person erhoben, der während der Veranstaltung eingesammelt wird.
Für die Unterhaltung sorgen Gesangvereine, Chöre, Musikgruppen und die Kinder aus Kindertagesstätten. Die Bewirtung erfolgt in bewährter Weise durch die Damen der AWO Asemissen, der AWO Leopoldshöhe-Schuckenbaum, des DRK-Ortsvereins Leopoldshöhe und des Landfrauenverbandes Teutoburg e. V.
Die Feiern sind wie folgt geplant:
Montag, 30.11.2015, 16.00 Uhr, für die Ortsteile Asemissen und Nienhagen
Dienstag, 1.12.2015, 16.00 Uhr, für die Ortsteile Bechterdissen und Schuckenbaum
Mittwoch, 2.12.2015, 16.00 Uhr, für die Ortsteile Leopoldshöhe und Krentrup
Donnerstag, 3.12.2015, 16.00 Uhr, für die Ortsteile Greste und Bexterhagen
Sie beginnen jeweils um 16.00 Uhr und enden gegen 18.30 Uhr. Die An- und Abfahrt erfolgt mit Bussen. Gehwagen und Rollstühle können mitgenommen werden. Parkplätze für Selbstfahrer stehen (Ausnahme gehbehinderte Menschen) aufgrund der eingesetzten Busse (bis zu 3 Busse pro Tag) an der Festhalle nur begrenzt zur Verfügung. Bitte benutzen Sie auch den Parkstreifen an der Hauptstraße.
Die Einladungen zu dieser Veranstaltung sind bereits verschickt worden. Anmeldungen werden bis zum 10. November 2015 berücksichtigt.
Die Busfahrpläne mit den Haltestellen und genauen Abfahrtszeiten erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Mitte November 2015.
Sofern Sie noch keine Einladung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Leopoldshöhe, Frau Siebert, unter der Telefonnummer: (0 52 08) 99 13 13.

Sammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge
In der Zeit vom 31. Oktober 2015 ? 15. November 2015 findet die diesjährige Sammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge statt.
Der Volksbund nimmt im Auftrage der Bundesrepublik Deutschland die wichtige Aufgabe wahr, die Gräber von vielen Millionen Kriegstoten in aller Welt zu pflegen und instand zu halten. Eine wichtige Aufgabe ist auch fast 70 Jahre nach Kriegsende immer noch die Suche nach Kriegstoten, insbesondere in Osteuropa, um Schicksale zu klären und den Toten des Krieges eine würdige Ruhestätte zu verschaffen.
Als weltweit einzige mit der Kriegsgräberfürsorge betraute Organisation verbindet der Volksbund diese völkerrechtlich verpflichtende Aufgabe mit einer vorbildlichen schulischen und außerschulischen Jugendarbeit.
Mit diesem Engagement leistet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge einen wichtigen Beitrag zu Frieden und Völkerverständigung.
Um all diese Aufgaben erfüllen zu können, ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge auf Spenden angewiesen.
Unterstützen Sie daher bitte den Volksbund bei der anstehenden Sammlungsaktion mit Ihrer Spende.
Zudem werden aber auch in diesem Jahr wieder engagierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die die Arbeit des Volksbundes als aktive Sammlerinnen und Sammler unterstützen. Wenn Sie sich als Sammlerin oder Sammler engagieren möchten, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Herr Sunkovsky, Rathaus, Zi.-Nr. 1, Tel.: 05208/991-301.

Neues Bundesmeldegesetz - Wohnungsgeberbestätigung
Am 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft und löst die bestehenden melderechtlichen Vorschriften ab. Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur Anmeldung und in wenigen Fällen zur Abmeldung (z. B. Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung) bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei der Anmeldung müssen für alle zuziehenden Personen die Personalausweise und/oder die Reisepässe vorgelegt werden. Neu ist die Vorlage einer vom Wohnungsgeber bzw. vom Vermieter ausgestellten schriftlichen Bestätigung über den erfolgten Wohnungsbezug. Hierfür gibt es ein Formular, das die Daten des Wohnungsgebers und die Namen der zuziehenden meldepflichtigen Personen enthält, ferner die Wohnungsanschrift und das Einzugsdatum. Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist erforderlich bei
- Einzug in eine Wohnung,
- Auszug aus einer Wohnung, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird,
- Auszug aus einer Wohnung, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird (Wohnungslosigkeit),
- Auszug aus einer Nebenwohnung, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, die Hauptwohnung aber beibehalten wird.
Wohnungsgeber ist, wer einer anderen Person eine Wohnung (einzelner Raum oder mehrere Räume) tatsächlich willentlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. In der Regel ist das der Wohnungseigentümer. Wohnungsgeber bei Untermietverhältnissen ist der Hauptmieter, der Räumlichkeiten einer gemieteten Wohnung einer weiteren Person zum selbständigen Gebrauch überlässt. Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümerin oder Eigentümer ist, erklärt dies in einfacher Form.
Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person hat den Einzug oder Auszug der meldepflichtigen Person schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die neue Regelung schafft mehr Sicherheit. Das einfache Anmelden unter einer beliebigen Anschrift, um dann dort mehr oder weniger illegale Geschäfte abzuwickeln, wird nun deutlich erschwert. Das Formular finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Leopoldshöhe unter http://www.leopoldshoehe.de.

Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung aus dem Melderegister (§ 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes ? MRRG)
Gemäß § 58 c Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) "in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist? übermittelt die Gemeinde Leopoldshöhe als Meldebehörde zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift.
Die Übermittlung der vorgenannten Daten unterbleibt, wenn der Betroffene ihr widersprochen hat (§ 18 Abs. 7 MRRG)
Auf dieses Widerspruchsrecht weise ich hiermit hin.
Das Widerspruchsrecht bezüglich der Datenweitergabe nach § 18 Abs. 7 MRRG steht den Betroffenen ab der Vollendung des 15. Lebensjahres zu, sie bedürfen hierzu nicht der Einwilligung oder Genehmigung von Personen, die zu ihrer gesetzlichen Vertretung befugt sind.
Der Widerspruch gegen die vorgenannte Datenübermittlung ist an die Gemeinde Leopoldshöhe, Der Bürgermeister, Fachbereich II, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe, zu richten oder direkt bei der Meldebehörde der Gemeinde Leopoldshöhe, Kirchweg 1 in Leopoldshöhe einzulegen. Vordrucke für das Widerspruchsrecht sind bei der Meldebehörde oder unter http://www.leopoldshoehe.de erhältlich.
Der Widerspruch bleibt bis auf Widerruf gültig.
Leopoldshöhe, den 15. Oktober 2015
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Gerhard Schemmel

Scherenkrug wird abgerissen
Ein weiterer Schritt im Zuge des geplanten Baus der B 66n ist getan: Das Scherenkrug-Gebäude an der Detmolder Straße, das im Besitz der Gemeinde Leopoldshöhe war, wurde an den Landesbetrieb Straßen.NRW verkauft. Wie bereits mehrfach berichtet, muss der Scherenkrug zur Umsetzung des Straßenneubaus weichen. Das Planfeststellungsverfahren ist zwischenzeitlich abgeschlossen, so dass die Landesbehörde an die Gemeinde herangetreten ist und um den kurzfristigen Verkauf der Immobilie gebeten hat. Der Abriss des Gebäudes wird nun ausgeschrieben und soll kurzfristig durchgeführt werden.
Zum Hintergrund: Der Neubau der B 66 zwischen Ubbedissen und Asemissen erstreckt sich auf eine Länge von ca. 2 km. Die neue Trasse wird parallel zur jetzigen Straße verlaufen und in Höhe der Einfahrt zum Gut Niederbarkhausen wieder auf die vorhandene Straße führen. Im Bereich der Scherenkrug-Kreuzung entstehen zwei Kreisverkehre.

Umbau der L967 in Oerlinghausen/Helpup und Leopoldshöhe/Greste - Vollsperrung der Landesstraße
Seit Dienstag, dem 6. Oktober 2015 lässt die Straßen.NRW Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe die L967 Bahnhofstraße - Helpuper Straße umbauen.
Die Baustrecke beginnt am Bahnübergang in Helpup und endet ca. 200 Meter hinter der Einmündung ?Dorfstraße? auf Höhe der Helpuper Straße 266. Hier wird auf insgesamt 1,1 Kilometer die Straße erneuert. Zwischen Bahnübergang und Flurstraße werden auch die Gehwege erneuert sowie bis zur Kachtenhausener Straße neue Parkstreifen angelegt. Daneben ist die Verlegung von neuen Strom-, Wasser-, Abwasser- und Gasleitungen vorgesehen. Zusätzlich wird der auf Höhe der Dorfstraße endende Geh-/Radweg um ca. 190 Meter bis zur Helpuper Straße 266 verlängert.
Für die wesentlichen Arbeiten reicht die vorhandene Straßenbreite nicht aus, um neben der Baustelle den Durchgangsverkehr fahren zu lassen. Deshalb muss zunächst die Landesstraße gesperrt werden.
Die Arbeiten erfolgen in 5 Bauabschnitten in nachstehender Reihenfolge:
Abschnitt 1 Vollsperrung von Kachtenhausener Straße bis Helpuper Straße 266 bis Anfang Dezember
Im nächsten Jahr folgen dann:
Abschnitt2 halbseitige Sperrung vom Bahnübergang bis Einmündung Industriestraße
Abschnitt 3 halbseitige Sperrung von Industriestraße bis Einmündung Flurstraße
Abschnitt 4 Vollsperrung von Flurstraße bis Kachtenhausener Straße (K3)
Abschnitt 5 halbseitige Sperrung im Kreuzungsbereich L967/Kachtenhausener Straße (K3)
Die Verkehrsumleitung erfolgt über die Ehlenbrucher Straße, K8 und die B66. Auf die Sperrung wird großräumig hingewiesen.
Zugänge und Zufahrten zu Anliegergrundstücken werden freigehalten.
In allen Abschnitten mit halbseitiger Sperrung wird auf der verbleibenden Fahrbahn die Durchfahrt für den Verkehr von der Bundesstraße 66 in Fahrtrichtung Pottenhausen zugelassen (Einbahnstraßenregelung, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h).
Die Gegenrichtung wird dann auch über die U-Strecke geleitet. (red)



eingetragen: 16.10.2015 - 23:22 Uhr



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