Leopoldshöhe

Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe

Satzungsentwürfe für die Entwicklung des Dorfes Greste gehen in die Offenlegung
Nachdem das Dorfentwicklungskonzept für Greste im Rahmen mehrerer Veranstaltungen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern, Vertreterinnen und Vertretern der Politik sowie der Verwaltung vorgestellt und mit ihnen diskutiert worden war, war die Entwicklung des Dorfes Greste erneut Thema in der letzten Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 8. Mai 2014. Nun wurde beschlossen, unter Beteiligung der Öffentlichkeit eine Einbeziehungs- und eine Gestaltungssatzung aufzustellen, um baurechtliche und gestalterische Vorgaben für das Dorf festzuschreiben. Um zukünftig andere Nutzungen - außer der Landwirtschaft - für den Bereich der Kreuzung Dorfstraße / Grester Straße / Fettpottstraße zu ermöglichen, wurde für diesen Bereich die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung beschlossen. Hierdurch wird diese Fläche, die sich bislang im Außenbereich befindet, dem Innenbereich zugerechnet, wodurch grundsätzlich andere Nutzungen als bisher zulässig werden. Um das charakteristische Dorfbild von Greste zu bewahren, soll die äußere Gestaltung baulicher Anlagen durch die Gestaltungssatzung geregelt werden.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens der Satzungen hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, Stellung zu den Satzungsentwürfen zu nehmen. Über sämtliche Stellungnahmen, die bei der Verwaltung eingehen, wird der Hochbau- und Planungsausschuss beraten.

Seniorenwohnanlage ?Im Schmeltebruch? kann mittelfristig realisiert werden
Bürgermeister Schemmel konnte den Mitgliedern des Hochbau- und Planungsausschusses in der Sitzung am 8. Mai 2014 eine erfreuliche Mitteilung machen: Die Bezirksregierung Detmold hat die landesplanerische Anfrage der Gemeinde Leopoldshöhe zur Änderung des Flächennutzungsplanes zugunsten des Bauvorhabens der Mennonitengemeinde Bechterdissen positiv beschieden. Wie bereits berichtet, möchte die Mennonitengemeinde in der Straße ?Im Schmeltebruch? eine Seniorenwohnanlage bauen. Da das Areal, auf dem die Wohnanlage entstehen soll, jedoch im Landschaftsschutzgebiet liegt, muss dieser Bereich im Flächennutzungsplan als ?Fläche für Gemeinbedarf? ausgewiesen werden. Als Ausgleich für die ermöglichte Bebauung ?Im Schmeltebruch? muss jedoch an anderer Stelle (hier ?Bobes Feld?) eine ?Fläche für Gemeinbedarf? zurückgenommen werden. Nachdem der bestehende Flächennutzungsplan entsprechend dieser Vorgaben geändert worden ist, kann ein Bebauungsplan aufgestellt werden, auf dessen Grundlage ein Bauantrag für die Seniorenwohnanlage gestellt werden kann. Mittelfristig kann das Projekt somit realisiert werden.

Werbeanlagen entlang der Hauptstraße werden reglementiert
Werbung ist ein Thema, mit dem sich der Hochbau- und Planungsausschuss unserer Gemeinde eher selten beschäftigt. Da jedoch an die Gemeinde Leopoldshöhe immer wieder Interessenten herantreten, die auf beiden Straßenseiten entlang der Hauptstraße in Asemissen großflächige Fremdwerbeanlagen errichten möchten, diskutierte der hierfür zuständige Fachausschuss in seiner letzten Sitzung über dieses Thema. Werbung ist in vielen Bereichen sicherlich wichtig und notwendig, doch sie kann auch störend wirken und ablenken. Aus diesem Grund beschloss der Hochbau- und Planungsausschuss bereits im Jahr 2011, dass innerhalb des Mischgebietes zwischen der Straße ?Am Sportplatz? und der ?Gartenstraße? großflächige Fremdwerbeanlagen (Plakatwände) ausgeschlossen werden. Werbeanlagen für Betriebe an der Stätte der Leistung waren und sind jedoch in diesem Bereich weiterhin zulässig. Um jedoch großflächige Fremdwerbeanlagen zukünftig in diesem kleinräumigen Mischgebiet ausschließen zu können, galt es, einen Aufstellungsbeschluss für die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 ?Barkhauser Bruch? im Ortsteil Asemissen zu beschließen. Dies geschah in der letzten Sitzung des Fachausschusses, so dass nun im Rahmen des Verfahrens die Öffentlichkeit, die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden und ihre Stellungnahmen abgeben können. Über diese Stellungnahmen wird der Hochbau- und Planungsausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen beraten und die Planungen sodann entsprechend abschließen. (red)



eingetragen: 17.05.2014 - 09:44 Uhr



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