Leopoldshöhe

Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe

Vorgehensweise bei der Erneuerung von Straßen nach dem Kommunalabgabengesetz beschlossen
Im letzten Jahr beschäftigte sich der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr bereits mehrfach mit dem Thema Straßenbau. Im November 2013 wurde die Verwaltung dann beauftragt, dem Ausschuss einen Vorschlag zu unterbreiten, wie zukünftig bei der Erneuerung von Straßen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) vorgegangen werden soll. Die Verwaltung arbeitete sodann einen entsprechenden Entwurf aus, der dem Fachausschuss nun in seiner letzten Sitzung vorgestellt wurde. Nach kurzer Diskussion wurde folgende zukünftige Vorgehensweise beschlossen:
- die Verwaltung legt dem Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr im Laufe dieses Jahres eine Übersicht vor, die die Baumaßnahmen enthält, die beginnend mit dem Jahr 2016 in den fünf darauffolgenden Jahren durchgeführt werden sollen. Dieser Übersicht wird jeweils eine Begründung beigefügt, aus der der Maßnahmegrund (schlechter Straßenzustand, Kanal defekt etc.) hervorgeht. In den Folgejahren wird diese Maßnahmenliste von Jahr zu Jahr fortgeschrieben. Noch im Jahr 2014 soll der Fachausschuss dann darüber entscheiden, welche Baumaßnahmen letztendlich ab dem Jahr 2016 durchgeführt werden:
- die Verwaltung informiert die betroffenen Grundstückseigentümer/innen schriftlich drei Jahre vor Beginn der Maßnahme über Art und Umfang;
- im Jahr vor der Umsetzung der Maßnahme (bei kleineren Maßnahmen eventuell auch im Herstellungsjahr) lädt die Verwaltung die Betroffenen zu einer ersten Versammlung ein. Hier wird mittels eines EDV-Programms der Auf- und Ausbau simuliert. So soll den Bürgern/innen die Möglichkeit gegeben werden, an der Planung mitzuwirken. Darüber hinaus soll in dieser Versammlung eine erste grobe Kostenschätzung vorgestellt werden;
- das Ergebnis dieser Versammlung wird dann im Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr präsentiert und dieser entscheidet im Folgenden über Art und Umfang der Baumaßnahme;
- in einer zweiten Versammlung wird den Betroffenen die ausgearbeitete und vom Ausschuss beschlossene Planung vorgestellt ? falls möglich mit verfeinerter Kostenschätzung;
- die Verwaltung bzw. das beauftragte Ingenieurbüro schreibt die Baumaßnahme aus und lässt diese ausführen.

Weichen für Wiederherstellung der Brücke über den Pansbach gestellt
Seit Ende 2013 fehlt sie ? die Brücke, die bisher in Bechterdissen über den Pansbach führte. Stattdessen liegen drei größere Steine im Bachbett, die zur Überquerung dienen sollen. Dies nahm die Presse zum Anlass, um sich mit einer Nachfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr zu wenden. In der Folge wurde die Thematik auf Antrag der CDU-Fraktion nun kürzlich im Fachausschuss diskutiert. Schnell waren sich Politik und Verwaltung einig, dass es hier sinnvoll wäre, eine neue Brücke zu bauen, da die Steine keine endgültige Lösung sein können. Gerade bei Nässe haben viele Spaziergänger/innen Bedenken, den Pansbach an dieser Stelle zu überqueren. Da die Stelle jedoch Teil eines Rundweges in Bechterdissen ist, der von zahlreichen Bürgern/innen genutzt wird, soll die Brücke möglichst bald wiederhergestellt werden. Die Mitglieder des Ausschusses sprachen sich deshalb dafür aus, im Haushalt 2015 Mittel für den Bau einer neuen Brücke bereitzustellen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Eigentümerin vorab ihr schriftliches Einverständnis erklärt. Bis zur Umsetzung der Maßnahme soll nach anderen vorübergehenden Lösungen gesucht werden.

Radfahrschutzstreifen in Asemissen wird ergänzt
Informationen zur Nachbesserung des Radfahrschutzstreifens in Asemissen erhielten die Mitglieder des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr in ihrer letzten Sitzung. So informierte die Verwaltung über das Ergebnis einer Ortsbesichtigung, die im Februar dieses Jahres unter Beteiligung der Polizei, des Landesbetriebes Straßenbau NRW, der Bezirksregierung, der Stadt Oerlinghausen und der Gemeinde Leopoldshöhe stattgefunden hat. Hintergrund für diesen gemeinsamen Ortstermin war eine einheitliche Regelung für Radfahrschutzstreifen in Leopoldshöhe Asemissen und Oerlinghausen Helpup. Bisher führte die Tatsache, dass die Schutzstreifen nicht durchgängig markiert worden sind und in den Engstellenbereichen und teilweise auch in den Haltestellenbereichen fehlen, zu Irritationen und Verunsicherungen unter den Verkehrsteilnehmern/innen. Da die Regelwerke grundsätzlich eine durchgängige Markierung von Schutzstreifen vorsehen und eine eindeutige Zuweisung durch Markierung für alle Verkehrsteilnehmer/innen eine höhere Akzeptanz im Verkehrsgeschehen erzeugt, kam man im Rahmen des Ortstermins zu folgenden Ergebnis:
- die Schutzstreifen werden in den Engstellen und entlang der Haltestellenbereiche in Asemissen ? und nach Fertigstellung der Bahnhofstraße auch in Helpup ? durchgängig markiert;
- dies gilt in Asemissen für die vier Engstellen, die sich in dem Bereich von der Einmündung der B66 bis zum Kreisel in der Ortsmitte befinden;
- die fünfte Engstelle (Querungshilfe) auf Höhe der Zufahrt zum Aldi-Markt bleibt unverändert, da eine Demarkierung in der Folge zu Phantommarkierungen führen würde, die die Situation eher verschlechtern würden.
Grundsätzlich gilt weiterhin, dass das Parken auf dem Schutzstreifen verboten ist.
Grundsätzlich gilt auch, dass der Schutzstreifen nur im Begegnungsfall PKW/LKW ausnahmsweise überfahren werden darf. Ein dauerhaftes Überfahren des Schutzstreifens ist nicht zulässig.

Gemeinde nimmt Stellung zu geplanten Windenergieanlagen der Stadt Bielefeld
Die Stadt Bielefeld hat im Rahmen ihrer Untersuchung für die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen 10 Suchräume definiert. Einer dieser Suchräume ? Suchraum F - befindet sich im Bereich Brönninghausen. Innerhalb des Suchraumes F sind sogenannte Teilflächen eingegrenzt worden, die nach derzeitigem Kenntnisstand als Ansiedlungszonen für Windenergieanlagen in Frage kommen. Eine dieser Teilflächen grenzt direkt an das Leopoldshöher Gemeindegebiet an. Sollten hier Windenergieanlagen gebaut werden, so hätte dies Auswirkungen auf die vorhandene Wohnnutzung und die Erweiterungsmöglichkeiten von sechs Leopoldshöher Wohnhäusern. Derzeit befindet sich das Planungsverfahren der Stadt Bielefeld zwar noch in der frühzeitigen Beteiligung, so dass noch nicht einschätzbar ist, ob an diesem Standort tatsächlich Windenergieanlagen entstehen werden, dennoch schlug die Verwaltung in der letzten Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vor, schon jetzt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zu der von der Stadt Bielefeld geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes eine Stellungnahme abzugeben, um so sicherzustellen, dass die Gemeinde Leopoldshöhe auch weiterhin am Verfahren beteiligt wird. Grundsätzlich stimmten die Mitglieder des Fachausschusses dem Entwurf der Stellungnahme ? der deutlich macht, dass der Hochbau- und Planungsausschuss den Standort ablehnt - zu, äußerten jedoch noch Änderungswünsche, die sodann seitens der Verwaltung in die Stellungnahme eingearbeitet wurden.
Im Wesentlichen weist die Gemeinde Leopoldshöhe in ihrer Stellungnahme auf Folgendes hin:
- je nach Standort der geplanten Windenergieanlagen wird der Pufferabstand von 300 m als Mindestabstand zu mehreren bestehenden Wohnhäusern im Außenbereich knapp eingehalten, wobei der 400 - 500 m Abstand ? den die Gemeinde Leopoldshöhe bei ihrer Suche auf eigenem Gebiet zu Grunde gelegt hatte - häufiger nicht gewährleistet ist;
- die Gemeinde geht mit Blick auf die Wahrung von gesunden Wohnverhältnissen davon aus, dass im weiteren Planungsverlauf insbesondere die schalltechnischen Aspekte, die optisch bedrängende Wirkung und auch der Schattenwurf der angestrebten Windkraftanlagen genau geprüft werden;
- falls die Gesamtanlagenhöhe der beabsichtigten Windkraftanlage höher ist als die angenommene Referenzanlage, so sind die Pufferabstände bzw. Mindestabstände zu bestehenden Wohnhäusern größer zu wählen (in diesem Fall wären 7 weitere Wohngebäude zu beachten);
- die Gemeinde Leopoldshöhe gibt zu bedenken, dass die betroffene Teilfläche direkt an das Naturschutzgebiet ?Windwehetal? grenzt, welches eine hohe ökologische Bedeutung hat. Darüber hinaus wird hier insbesondere auf den festgestellten Rotmilan-Standort hingewiesen.

Deckenerneuerung der Fettpottstraße bleibt Thema
Ende letzten Jahres entschloss sich die Politik nach intensiven Beratungen, Mittel i. H. v. 30.000 Euro für die Durchführung der notwendigen Deckenerneuerung der Fettpottstraße im Haushalt 2014 zu veranschlagen. Da man jedoch noch weiteren Beratungsbedarf sah, wurde der Beschluss mit der Bedingung verknüpft, dass die Mittel erst bereit gestellt werden dürfen, nachdem eine weitere Beratung im Fachausschuss, dem Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr, erfolgt ist.
Dies nahm dieser Ausschuss nun zum Anlass, um die Angelegenheit erneut zu erörtern. Darüber hinaus galt es, sich mit einem Schreiben zu beschäftigen, in dem sich einige Bewohner des Dorfes Greste gegen einen Ausbau der Fettpottstraße aussprechen. Nach Wunsch der betreffenden Bewohner soll die Fettpottstraße auch zukünftig ein untergeordneter Weg bleiben, der von Fußgängern, Radfahrern und Landwirten genutzt wird. Auch eine Sperrung für den Durchgangsverkehr wäre für die Unterzeichner des Schreibens eine richtige und vernünftige Maßnahme. Andere Anwohner hingegen haben sich dafür ausgesprochen, die Straße nicht zu schließen.
Bevor die Mitglieder des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr in die Diskussion einstiegen, machten sie sich vor Ort selbst ein Bild von dem Straßenzustand und von der dort herrschenden Verkehrsbelastung. So wurden in einer halben Stunde 80 Fahrzeuge, davon 2/3 aus Bielefeld, gezählt. In der Ausschusssitzung selbst folgte ein kontroverser Meinungsaustauch, in dem verschiedene Varianten (Sperrung, Ausbau, Kissen, Aufpolsterungen, usw.) angesprochen wurden. Abschließend wurde die Verwaltung beauftragt, eine Verkehrszählung durchzuführen. Darüber hinaus plant der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr, die Angelegenheit vor seiner nächsten Sitzung mit den direkten Anliegern der Fettpottstraße zu diskutieren.

Straßenbeleuchtung auf dem Prüfstand
Steigende Stromkosten belasten nicht nur die privaten, sondern gleichermaßen die kommunalen Haushalte. Dies gilt auch für die Gemeinde Leopoldshöhe. Im Rahmen der Diskussion um die Haushaltskonsolidierung ist deshalb geprüft worden, inwieweit bei der Straßenbeleuchtung Einsparungen erzielt werden könnten. Als ?Testgebiet? eignet sich nach Ansicht der Verwaltung der Bereich des Schulumfeldes der Gesamtschule. Diese Beleuchtungsanlage ist mittlerweile über 20 Jahre alt. Wenngleich sie damals sicherlich dem Stand der Technik entsprach, so ist sie heute durch die immer weiter entwickelte LED-Technik überholt. Dem Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr wurde in seiner letzten Sitzung seitens der Verwaltung deshalb vorgeschlagen, durch einfaches Abklemmen von ca. einem Drittel der Lampen zu testen, welche und wie viele Lampen ausgeschaltet werden könnten, um noch eine sicherheitsrelevante Ausleuchtung zu erhalten.
In einem nächsten Schritt könnte durch den Austausch der Leuchtmittel geprüft werden, inwieweit man sich so dem gewünschten Ausleuchtungsniveau annähern kann. Im Anschluss daran müsste dann durch Messungen belegt werden, dass die Normwerte eingehalten werden.
Grundsätzlich standen die Mitglieder des Fachausschusses diesem Vorschlag aufgeschlossen gegenüber, stellten jedoch die Bedingung, dass die Testphase nicht mit höheren Kosten verbunden sein darf. Dies wurde verwaltungsseitig zugesagt und so wurde diese abschließend beauftragt, Einsparmöglichkeiten bei der Beleuchtung des Schulumfeldes zu ermitteln. Nach Abschluss einer Testphase (voraussichtlich im Herbst dieses Jahres) ist das Einsparpotential zu benennen und der Fachausschuss erneut zu beteiligen. (red)



eingetragen: 23.02.2014 - 18:30 Uhr



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