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Leopoldshöhe
Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe
Bürgerbeteiligung beim Straßenbau soll ausgeweitet werden
Bürgerbeteiligung, Ausbaustandards und die Erhebung von Beiträgen beim Straßenbau ? dies sind die Schlagworte mit denen sich die Mitglieder des zuständigen Fachausschusses, des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr, nicht nur in ihrer letzten Sitzung beschäftigten. Grundsätzlich geht es darum, ein Konzept bezüglich der Beteiligung der betroffenen Bürger und des technischen Standards auszuarbeiten, um im Zuge der Überarbeitung der Satzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen auch eine Optimierung im begleitenden Verfahren zu erreichen. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung in den letzten Wochen umfangreiche Recherchen u. a. bei anderen Kommunen bezüglich deren Verfahrensweise betrieben. Über die ersten Ergebnisse dieser Recherchen informierte die Verwaltung die Mitglieder des Fachausschusses nun in ihrer letzten Sitzung am 17. April 2013. So wurde das Konzept der Bürgerbeteiligung vorgestellt, das seit Kurzem in der Gemeinde Kirchlengern umgesetzt wird. Dort wird zunächst im Rat entschieden, welche Straße in welchem Jahr ausgebaut werden soll. Anschließend wird die erste Anliegerversammlung durchgeführt. Hier wird kein vorgefertigter Plan vorgestellt, sondern ein Plan mit den Anliegern erarbeitet. Dies geschieht mit Hilfe eines Computerprogramms. So kann bereits in der Versammlung direkt ermittelt werden, wie sich bestimmte Gestaltungen und Einrichtungen auf die zu erhebenden Beiträge auswirken. Somit sehen die Bürger stets sofort, welche Kosten die einzelnen Ausbauvarianten (Anzahl Pflanzinseln, Bürgersteig, Schwellen usw.) verursachen. Der aus dieser Anliegerversammlung entwickelte Plan wird anschließend von einem Ingenieur genau ausgearbeitet und sodann den Bürgern in einer zweiten Anliegerversammlung mit den genauen Kosten vorgestellt. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt dann durch die Politik. Dies ist jedoch nur ein Verfahren, das in Leopoldshöhe zukünftig angewendet werden könnte. Deshalb wird die Verwaltung nun in den nächsten Wochen weiter recherchieren und darüber hinaus Kontakt mit dem Städte- und Gemeindebund aufnehmen. Diese Ergebnisse sollen dann in der nächsten Sitzung des Fachausschusses weiter diskutiert werden.
Grundstückseinfriedungen in der Diskussion
Bereits mehrfach diskutierten die Mitglieder des Hochbau- und Planungsausschusses in ihren Sitzungen das Thema Einfriedungen, in der jüngsten Sitzung des Fachausschusses am 18. April 2013 kam es nun zu einer Entscheidung.
Grundsätzlich war sich der Ausschuss einig, dass entlang einer öffentlichen Verkehrsfläche ohne verkehrlichen Bezug Einfriedungen bis zu einer Höhe von 0,80 m zulässig sind. Bei der Materialauswahl sind die Grundstückseigentümer nicht an Vorgaben gebunden. Die Einfriedung kann somit beispielsweise aus einer Mauer, einem Holz- oder Metallzaun oder aus Gabionen bestehen. Entscheiden sich die Grundstückseigentümer für lebende Hecken oder sonstige Gehölzanpflanzungen, dürfen die Gewächse zum Zwecke der Einfriedung bis zu einer Höhe von 2,00 m wachsen. Sofern es sich um Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen ohne verkehrlichen Bezug handelt, können die Mauern und Hecken bis an die Grenze zum Verkehrsraum angelegt werden.
Anders sehen die Regelungen für Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen mit verkehrlichem Bezug ? wie etwa an Grundstückszufahrten, Radwegquerungen, Kreuzungsbereichen, Fuß-, Rad- oder Straßenzufahrten usw. - aus. Zwar können Einfriedungen bis zu einer Höhe von 0,80 m auch hier bis an die Grenze zum Verkehrsraum gesetzt werden, höhere Grundstückseinfriedungen unterliegen jedoch gewissen Beschränkungen. So muss bei Grüneinfriedungen, die ebenfalls maximal 2,00 m hoch sein dürfen, an beiden Seiten der Grundstückseinfahrt oder an sonstigen verkehrlichen Flächen ein Sichtfenster mit einem Abstand von drei Metern zur Straße freigehalten werden. So soll sichergestellt werden, dass die Straße oder sonstige öffentliche Verkehrsfläche aus beiden Richtungen eingesehen werden kann. Gleiches gilt für Eckgrundstücke. Hier sind ebenfalls Sichtdreiecke von jeweils 3,00 m an der öffentlichen Verkehrsfläche und an der seitlichen Grundstücksfläche freizuhalten. Diese Festsetzungen für Einfriedungen gelten im Übrigen für alle Leopoldshöher Bebauungspläne. (red)
eingetragen: 03.05.2013 - 15:03 Uhr
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