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Leopoldshöhe
Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe
Keine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen
Eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen wird es in Leopoldshöhe auch zukünftig nicht geben. Dafür sprachen sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in ihrer letzten Sitzung einstimmig aus. Die Politik folgte damit dem Vorschlag der Verwaltung, die erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Aufnahme einer Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in die ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geäußert hatte. Gleichwohl waren alle Beteiligten sich einig, dass das Tierheim Bad Salzuflen e. V. finanziell stärker unterstützt werden muss. Denn: die Fundtierbetreuung ist grundsätzlich eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, das Tierheim nimmt diese Aufgabe nur aufgrund eines Kooperationsvertrages wahr. Jährlich werden ca. 40 bis 50 Katzen aus Leopoldshöhe aufgenommen. Dem Tierheim entstehen pro Fundkatze Kosten von über 100 Euro, so dass die bisherige Jahrespauschalzahlung in Höhe von 1.800 Euro diese Kosten bei weitem nicht deckt. Die Verwaltung empfahl daher, den gemeindlichen Anteil an der Finanzierung des Tierheims Bad Salzuflen e. V. von einer Jahrespauschalzahlung auf eine Einzelfallberechnung umzustellen. Auch dieser Empfehlung folgte der Haupt- und Finanzausschuss, so dass die hierfür erforderlichen Mittel nun in den Haushalt 2012 eingestellt werden. Auch wenn diese neue Vereinbarung die finanzielle Situation des Tierheims Bad Salzuflen e. V. verbessert, so darf nicht vergessen werden, dass die Kapazitätsgrenze, die normalerweise bei ca. 80 Katzen liegt, derzeit weit überschritten wird. Zu den erheblichen Kosten, die diese große Anzahl an Fundkatzen verursacht, kommt darüber hinaus das Problem der Unterbringung. Verwaltung und Politik möchten deshalb hiermit auf die Problematik aufmerksam machen und appellieren an die Bevölkerung ? insbesondere die Katzenhalter/innen ? ihre Tiere auf freiwilliger Basis kastrieren und auch kennzeichnen zu lassen. Nur durch ein verantwortungsvolles Handeln der Tierhalter/innen kann die unkontrollierte Vermehrung von Katzen verhindert und damit die Belegungssituation in den Tierheimen nachhaltig verbessert werden.
Breitbandausbau in Leopoldshöhe ? wie geht es weiter?
Wie wird sich der Breitbandausbau in Leopoldshöhe in den nächsten Jahren entwickeln? Diese Frage beschäftigt sowohl Politik als auch Verwaltung bereits seit geraumer Zeit. Einen Überblick über die aktuelle Sachlage gab unlängst der zuständige Projektverantwortliche des Kreises Lippe, Herr Ulrich Stephanides.
Zunächst informierte der Referent über die bisherige Vorgehensweise des Kreises Lippe in Sachen Breitbandausbau. So hat der Kreis im Jahr 2009 insgesamt 8,3 Mio. Euro aus Mitteln des Konjunkturpaketes II erhalten, von denen ein Teilbetrag in Höhe von 1 Mio. Euro der Verbesserung der teils dürftigen Breitbandversorgung in Lippe gewidmet wurde. Nach Abschluss dieses Projektes hat sich der Kreis dann entschieden, die Breitbandversorgung in Lippe auch weiterhin voranzutreiben und beauftragte ein Ingenieurbüro damit, eine Umfrage zur Erfassung der Internetversorgung durchzuführen. Im Anschluss an diese Umfrage erfolgt nun in Kürze eine gebündelte Ausschreibung für alle lippischen Kommunen, die ca. ein halbes Jahr laufen wird. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen machte Herr Stephanides deutlich, dass eine Förderung nur in ländlichen Bereichen möglich ist, die über keine oder nur eine unzureichende Breitbandversorgung verfügen. Eine unzureichende Breitbandversorgung liegt vor, wenn eine Downstream-Übertragungsrate von mindestens 2 Mbit/s nicht erreicht werden kann. Aktuell verfügt Leopoldshöhe zwar bereits über zwei Hauptverteilerkästen, da hinter den Verteilerkästen jedoch die alten Telefonleitungen genutzt werden, ist die Schnelligkeit des Datennetzes rund um die Verteilerkästen nur für einen kleinen Kreis der Internetbenutzer/innen spürbar. Hinsichtlich des Zeitrahmens informierte Herr Stephanides darüber, dass eine weitere Diskussion in den politischen Gremien erst nach Beendigung der Ausschreibung im Sommer dieses Jahres möglich sein wird.
Abschließend wies die Verwaltung darauf hin, dass die Breitbandversorgung zwar keine kommunale Pflichtaufgabe ist, die Gemeinde jedoch gleichwohl ein großes Interesse an einer guten Versorgung hat. Die Landesförderung soll deshalb in jedem Fall in Anspruch genommen werden, was sich Leopoldshöhe ? in Anbetracht der aktuellen haushalts-wirtschaftlichen Lage - darüber hinaus in Sachen Breitbandausbau letztendlich leisten kann, bleibt nun zunächst einmal abzuwarten.
Seniorenwohnanlage der Mennonitengemeinde Bechterdissen kann voraussichtlich doch gebaut werden
Wie bereits berichtet, möchte die Mennonitengemeinde Bechterdissen e. V. an der Straße ?Im Schmeltebruch? eine Seniorenwohnanlage errichten. Das Grundstück, das zur Realisierung dieses Vorhabens genutzt werden soll, befindet sich in unmittelbarer Nähe zum vorhandenen Gemeindezentrum und in räumlicher Nähe zum Wohnort vieler Gemeindemitglieder der Mennonitengemeinde. Da nicht ganz klar war, ob dieses Vorhaben auf der Fläche verwirklicht werden kann, stellte die Verwaltung eine landesplanerische Anfrage nach dem Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung. Diese Anfrage wurde zunächst negativ beschieden, so dass die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes somit nicht möglich war. Der Hochbau- und Planungsausschuss nahm die Entscheidung der Bezirksregierung zwar in seiner letzten Sitzung zur Kenntnis, sprach sich in der Mehrheit jedoch weiterhin für das Projekt und den Standort aus. Lediglich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte deutlich, dass sie das Projekt inhaltlich zwar unterstütze, den Standort aber weiterhin nicht befürworte. Gleichwohl bot die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Mennonitengemeinde bei der Suche nach einem Alternativstandort ihre Hilfe an.
Entsprechend dem Votum des zuständigen Fachausschusses suchte die Verwaltung zwischenzeitlich das Gespräch mit den Antragstellern und der Bezirksregierung, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Im Rahmen dieses Gespräches wurde letztendlich ein Kompromiss ausgehandelt. Demnach darf die Mennonitengemeinde Bechterdissen e. V. das Seniorenzentrum mit 30 Wohneinheiten an dem vorgesehenen Standort bauen, wenn es dicht an die vorhandene Bebauung angegliedert wird und der restliche Bereich des Grundstücks weiterhin landwirtschaftlich genutzt wird. Der seitens der Mennonitengemeinde Bechterdissen e. V. beauftragte Architekt wird nun ein neues Planungskonzept erstellen, auf dessen Grundlage die Verwaltung erneut eine landesplanerische Anfrage nach dem Landesplanungsgesetz stellen wird. Sollte diese positiv ausfallen, steht dem Bau einer Seniorenwohnanlage in Bechterdissen nichts mehr im Wege.
Gemeindliche Nutzungsverträge mit den Sportvereinen laufen zunächst weiter
Auf Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP hatte der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe im April des vergangenen Jahres alle Nutzungsverträge mit Sportvereinen fristgerecht zum Ende des Jahres 2011 gekündigt, in denen es (auch) um ?freiwillige? gemeindliche Leistungen und Zuwendungen bei der Unterhaltung der Sportanlagen geht (Sach- wie Geldleistungen). Hintergrund war und ist u. a. die aktuelle haushaltswirtschaftliche Lage der Gemeinde Leopoldshöhe.
Von den Antragstellern war ursprünglich geplant, die Sportförderung auf eine für alle Vereine gerechtere Basis zu stellen und insoweit zeitnah neue Vertragsgrundlagen zu erarbeiten.
Da im Laufe des Jahres eine einvernehmliche Überarbeitung der Nutzungsverträge nicht mehr erreicht werden konnte, entschloss sich der Gemeinderat ? insbesondere zur Vermeidung eines vertragslosen Zustandes ? in seiner letzten Sitzung im Dezember 2011, die Kündigung der Verträge zurückzunehmen. Verbunden war dieser ?Kompromiss? jedoch mit der Erwartung, baldmöglichst einen Konsens mit allen Beteiligten - insbesondere unter Würdigung der schwierigen Finanzlage der Gemeinde Leopoldshöhe - zu erreichen. Mit dieser Lösung soll den betreffenden Vereinen ein gewisses Maß an Planungssicherheit für das Jahr 2012 ermöglicht werden. Neben den Zuschüssen an die Sportvereine für die Sportplatzpflege und für die gemeindlichen Vereinshäuser geht es in den kommenden Verhandlungen jedoch auch um eine Änderung der Sportförderrichtlinien. (red)
eingetragen: 06.01.2012 - 21:26 Uhr
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