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Leopoldshöhe
Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen:
Licht per Anruf ? Entscheidung vertagt
Straßenbeleuchtung und Abschaltzeiten ? dies sind Themen, die schon häufig in der Politik diskutiert wurden. Aktuell beschäftigte sich der zuständige Fachausschuss, der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr, mit dem Konzept ?dial4light? (Licht per Anruf). Mit diesem System lassen sich öffentliche Beleuchtungsanlagen vom Telefon aus temporär einschalten. Derzeit ist es so, dass die Straßenbeleuchtung in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag durchgehend eingeschaltet ist. Demgegenüber wird die Straßenbeleuchtung an den fünf Wochentagen von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr ausgeschaltet. Da die Energiekosten in der heutigen Zeit stetig steigen, beauftragten die Mitglieder des Fachausschusses die Verwaltung, weitere Informationen zum Thema ?dial4light? einzuholen. In der Septembersitzung informierten Fachleute über das Konzept und regten an, auf wenig genutzten Straßen die Straßenbeleuchtung früher auszuschalten und auf ?dial4light? umzustellen. Das bedeutet, dass anstelle einer Dauerbeleuchtung das Licht nur bei Bedarf eingeschaltet wird und spart Energiekosten. Dieser Vorschlag wurde von den Ausschussmitgliedern sodann nochmals in den Fraktionen beraten und nun in der letzten Sitzung erneut diskutiert.
Einmütig kam man zu der Auffassung, die Umsetzung des Vorhabens gegenwärtig erst einmal zurückzustellen und zunächst die Erfahrungswerte aus anderen Kommunen abzuwarten. Im nächsten Jahr wird sich der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr erneut mit dieser Thematik beschäftigen.
Fahrbahnverengung für die Eckendorfer Straße
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wünschen sich die Anwohnerinnen und Anwohner der Eckendorfer Straße/L968 schon lange und gründeten deshalb bereits vor Jahren einen Förderverein, den ?Kreiseltraum Schuckenbaum?.
Dieser hatte sich unlängst an den Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen gewandt, der inzwischen einen Beschluss mit dem Ergebnis gefasst hat, der Landesregierung keine Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung an der Eckendorfer Straße zu empfehlen. Da es der Gemeinde Leopoldshöhe jedoch nicht möglich ist, Aufgaben anderer Straßenbaulastträger zu übernehmen, musste hier somit nach einer anderen Lösung gesucht werden. Zunächst wurden vor einigen Wochen Pflanzringe auf dem Parkstreifen aufgestellt. Eine weitergehende Unterstützung konnte die Verwaltung allerdings leider nicht gewähren, da dies zu einer finanziellen Belastung der Gemeinde geführt hätte.
Der Förderverein ?Kreiseltraum Schuckenbaum? hat sich sodann dafür ausgesprochen, nach drei Jahren Diskussion und Schriftverkehr endlich zu einem Ergebnis kommen zu wollen und nun erst einmal den Vorschlag von Straßen.NRW (Einengung durch Leitelemente auf 5,50 m) umzusetzen. Die Materialkosten für diese Maßnahme übernimmt der Förderein, während die Montage der Leitelemente von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofs übernommen wird. Ferner soll eine Geschwindigkeitsanzeige installiert werden. Die Gemeinde bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit dem Förderverein und für das beispielhafte Engagement der Mitglieder.
Keine Sperrung der L751 für LKW im Durchgangsverkehr
Eine Sperrung der L751 (OD Asemissen) für LKW im Durchgangsverkehr wird es auch in Zukunft nicht geben. Dies mussten die Mitglieder des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr in ihrer letzten Sitzung mit Bedauern zur Kenntnis nehmen.
Zum Hintergrund: Die Verwaltung hatte sich im März dieses Jahres erneut an den Kreis Lippe gewandt und einen Antrag auf Sperrung der L751 in der OD Asemissen für LKW im Durchgangsverkehr gestellt. Dieser Antrag kann nach Mitteilung des Kreises Lippe jedoch aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht befürwortet werden, da die vorgelegten Zählungen im Rahmen erneuter Verkehrsuntersuchungen keine signifikanten Steigerungen der Schwerverkehrsanteile belegen. Die Prognosewerte lassen ebenfalls keine entsprechende Steigerung im Schwerverkehrsanteil erkennen, so dass es dem Kreis Lippe - auch unter Berücksichtigung der unauffälligen Unfalllage - nicht möglich war, zu einer anderen Entscheidung zu kommen. Ferner - und das ist sicherlich der Hauptgrund - stehen in der näheren Umgebung keine akzeptablen Alternativstrecken zur Verfügung. (red)
eingetragen: 11.12.2010 - 07:51 Uhr
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