Leopoldshöhe

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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Erweiterung des Geltungsbereiches der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (öffentlicher Golfplatz) beschlossen
In ihrer letzten Sitzung haben sich die Mitglieder des Hochbau- und Planungsausschusses unter anderem mit der Erweiterung des Geltungsbereiches der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (öffentlicher Golfplatz) beschäftigt.
Zum Hintergrund: Der Investor plant südlich des Ortsteiles Leopoldshöhe die Errichtung eines öffentlichen Golfplatzes mit einer Übungsanlage und der notwendigen Infrastruktur. Öffentlicher Golfplatz heißt in diesem Fall, dass jedermann - ohne sich einem Club anschließen zu müssen - auf der geplanten Anlage dem Golfsport nachgehen kann. Da sich der Golfplatz direkt an den Ortsteil Leopoldshöhe anschließt, ist dieser für die Bürger sogar fußläufig erreichbar. Geplant sind 9 Spielbahnen, eine Übungsanlage sowie die erforderliche Infrastruktur wie Zufahrt, Parkplätze, Aufenthalts- und Sozialräume. Da das Gelände auch als Golfplatz weiterhin frei zugänglich bleiben wird und vorhandene Wegebeziehungen aufrecht erhalten bzw. miteinander verbunden werden, bedeutet die Umwandlung eine erhebliche Attraktivitätssteigerung für die Erholung. Außerdem sind Eingriffe in Natur und Landschaft nur in geringem Umfang erforderlich, denn für die Anlegung des Golfplatzes werden überwiegend intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen.
Die Gesamtfläche der bislang geplanten Anlage umfasst ca. 35,4 ha. Nun hat der Investor beantragt, eine weitere Teilfläche in einer Größe von rd. 12,5 ha südlich der ?Hövenstraße? in Richtung Osten / Süden bis zur ?Dorfstraße? in den Änderungsbereich einzubeziehen, um so langfristig eventuell sogar eine 18 Bahn Golfanlage anbieten zu können.
Nach kurzer Diskussion sprachen sich die Mitglieder des Hochbau- und Planungsausschusses abschließend einstimmig für die Erweiterung des Geltungsbereiches der 17. Änderung des Flächen-nutzungsplanes aus, so dass der Investor nun die Möglichkeit hat, den geplanten Bau eines öffentlichen Golfplatzes innerhalb weiter gefasster Grenzen zu realisieren.
Entsprechend dieses Beschlusses erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die Erweiterung des Geltungsbereiches in der Zeit vom
17. April 2007 bis einschließlich 18. Mai 2007
während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Fachbereich III ?Bauen/Planen/Umwelt-, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe. Der Planentwurf mit Begründung liegt zu jedermanns Einsicht aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen bei der vorgenannten Auslegungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Mittel für neue Toiletten-Anlage und rauchdichte Türen freigegeben
Bereits seit geraumer Zeit haben sich die unter-schiedlichsten Fachausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe mit dem Thema ?Rathaussanierung? beschäftigt. In der letzten Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses wurden nun die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Toiletten-Anlagen und den Einbau von Brandschutztüren freigegeben.
Ursprünglich hatte der Haupt- und Finanzausschuss im Juni des vergangenen Jahres beschlossen, dass die weiteren Beratungen zur Rathaussanierung im Rahmen der Etatberatungen 2007 erfolgen sollen. Da der Haushalt 2007 jedoch keine Finanzierungsmöglichkeiten für die Rathaussanierung und die Gesamtschulerweiterung bieten kann, ist die erstgenannte Maßnahme nun zunächst einmal verschoben worden. Von den im Haushaltsplan 2006 für die Rathaussanierung (Wettbewerb, Renovierung des Sitzungssaales und Einbau einer Trennwand) veranschlagten Mitteln in Höhe von 190.000,00 Euro konnten 120.000,00 Euro als Haushaltsrest in das Jahr 2007 übertragen werden. Dieser Betrag soll nun für die Erneuerung der Toiletten-Anlage und den Einbau von rauchdichten Türen verwendet werden. Die Durchführung beider Maßnahmen ist zudem dringend erforderlich. Das Leitungsnetz des Rathauses ist mittlerweile völlig marode, so dass im letzten Jahr 8-mal Fachfirmen angefordert werden mussten, um Verstopfungen und Rohrbrüche zu beseitigen. Die Notwendigkeit des Einbaus von Brandschutztüren im Treppenhaus ergibt sich aus den geltenden Brandschutzauflagen.

Bau von seniorengerechten Wohnungen in Greste umstritten
Ferner diskutierten die Mitglieder des Hochbau- und Planungsausschusses in ihrer letzten Sitzung über ein geplantes Bauvorhaben in Greste. Dort soll in einem Wohngebiet, in dem eine eingeschossige Bebauung vorherrscht, ein zweigeschossiges Objekt mit 11 seniorengrechten Wohnungen errichtet werden. Im Rahmen des Tagesordnungspunktes ?Anfragen der Ausschussmitglieder? erkundigte sich das Gremium nun nach der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens. Hier konnte die Verwaltung jedoch klären, dass der Bau der elf Wohnungen rechtlich zulässig ist, da sich der Investor mit seinem Bauvorhaben im Rahmen des gültigen Bebauungsplanes bewegt. Gleichwohl findet die Absicht des Eigentümers sowohl bei den betroffenen Anliegern als auch bei den Ausschussmitgliedern keine Zustimmung. Aus diesem Grund wurde im Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe überdies bereits eine Unterschriftenliste abgegeben, in der sich die Nachbarschaft gegen die Realisierung des Bauvorhabens ausspricht. Diese Unterschriftenliste wurde dem Investor mittlerweile verwaltungsseitig mit der Bitte übersandt, sein Vorhaben nochmals zu überdenken. (red)



eingetragen: 13.04.2007 - 13:05 Uhr



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