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				Leopoldshöhe 
						  
						Bekanntmachung über den Ablauf von Ruhezeiten von Reihengrabstätten auf dem Waldfriedhof Dahlhausen 
            
						 Die Gemeinde Leopoldshöhe gibt folgendes über den Ablauf von Ruhezeiten von Reihengrabstätten auf dem Waldfriedhof Dahlhausen gem. § 13 Abs. 5 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe (Friedhofssatzung) vom 14. November 2003 bekannt. 
Die Ruhezeiten der nachfolgend aufgeführten Reihengrabstätten sind abgelaufen: 
Nr. 148	Beckmann, Anna 
Nr. 149 Harms, Meta 
Nr. 150 Wiebe, Abraham 
Nr. 151	Teske, Magdalena 
Die o. g. Reihengrabstätten werden aufgelöst und nach Ablauf von 3 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eingeebnet. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. 
Die Gebühr für das Abräumen der Grabstätte beträgt 80 EUR gem. § 1 Abs. 4 der Friedhofsgebührensatzung vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 15. Dezember 2005. Hierüber ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid. Vorhandene Grabsteine sind Eigentum des Nutzungsberechtigten und von diesem zu entfernen, andernfalls gehen die Grabsteine entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über (§ 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung). 
Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe, Tel. 05208/ 991-301 zur Verfügung. (red.) 
					
  
						
					 
					eingetragen: 30.03.2007 - 16:37 Uhr 
						 
					
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