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Leopoldshöhe
Neue Entgeltregelung an den Annahmestellen auf der Deponie Hellsiek und im Kompostwerk Lemgo
Nach Mitteilung der Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe hat der Aufsichtsrat der Abfallbeseitigungs-GmbH eine Erhöhung der Entgelte für die Anlieferung von Abfällen zu den Annahmestellen auf der Deponie Hellsiek und im Kompostwerk Lemgo beschlossen. Mit Wirkung vom 1. November 2006 werden die Kosten für die Entsorgung von Abfällen, die mit PKW / PKW-Kombi angeliefert werden, um 20 % erhöht.
Zum Hintergrund: Bis Mitte 2004 konnten die Restabfälle von den Annahmestellen der Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe noch auf der eigenen Deponie abgelagert werden. Seitdem müssen die brennbaren Restabfälle in der Müllverbrennungsanlage Bielefeld-Herford entsorgt werden. Dank der Vorsortierung auf den Annahmeplätzen durch die Anlieferer, die Holz, Metall, Papier, schwere mineralische Abfälle etc. in die dafür vorgesehenen Container einfüllen, musste im letzten Jahr nur die Hälfte der Gesamtanliefermengen in der MVA verbrannt werden. Insbesondere die gestiegenen Entsorgungskosten der MVA für die ca. 4.000 t Restab-fall/Jahr sind die Ursache dafür, dass die Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe erstmals seit 1992 gezwungen ist, die Annahmeentgelte anzuheben.
Ziel der Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe ist es aber, die Restabfallmenge, die kostenträchtig über die MVA entsorgt werden muss, noch weiter zu reduzieren. Das gelingt jedoch nur durch eine konsequente Sortierung der Abfälle bei der Anlieferung. Das Motto muss demnach lauten: ?Keine Wertstoffe (Holz, Metall, Papier...) und auch keine mineralischen Abfälle wie Porzellan, Spiegel, Tontöpfe etc. in den Restmüll!?
Ab dem 1. November 2006 gelten im Einzelnen folgende Entgeltbedingungen:
Grundsätzlich werden alle angelieferten Abfälle nach Gewicht zu den geltenden Tonnagepreisen abgerechnet.
Gewichtsentgelte in ?/t Netto Brutto
16 % MwSt. 19 % MwSt.
Kompostierbare Garten- und Parkabfälle 50,00 ? 58,00 ? 59,50 ?
Sonstige Abfälle 155,00 ? 179,80 ? 184,45 ?
Mindestbetrag bei Verwiegung 15,00 ? 15,50 ?
Zur schnelleren Abwicklung der privaten Anlieferungen per PKW oder PKW-Kombi können Kleinmengen nach folgender Regelung pauschaliert abgerechnet werden (Brutto-Entgelte incl. MwSt., die auch ab 01. Januar 2007 unverändert gültig sind):
Pauschalentgelte in ? (incl. MwSt.), Kompostierb. Gartenabfälle, Sonstige Abfälle
PKW bis max. 0,5 cbm (geschlossener Kofferraum) 3,00 ? 6,00 ?
PKW bis max. 1,0 cbm (Kofferraum + Innenraum) 6,00 ? 12,00 ?
PKW-Kombi mit einem Ladevol. bis max. 1,0 cbm 6,00 ? 12,00 ?
PKW-Kombi mit einem Ladevol. bis max. 1,5 cbm 9,00 ? 18,00 ?
PKW-Kombi mit einem Ladevol. bis max. 2,0 cbm 12,00 ? 24,00 ?
Kompostierbare Gartenabfälle können bis zu einer Menge von max. 3 cbm pauschaliert als Kleinmenge abgerechnet werden (6,00 ?/cbm).
Anlieferungen von sonstigen Abfällen mit größeren Fahrzeugen (PKW mit Anhänger, Großraumlimousine, Bulli, Kleintransporter, LKW u. ä.) werden grundsätzlich nach Gewicht abgerechnet.
Abfälle, die in Ausübung eines Gewerbes oder freien Berufes anfallen, werden immer nach Gewicht abgerechnet!
Elektrogeräte, die den Bestimmungen des Elektro-Gesetzes unterliegen und nach Art und Menge in privaten Haushalten anfallen, werden kostenlos angenommen.
Folgende Abfälle werden im vorsortierten Zustand angenommen: Kompostierbare Abfälle, brennbarer Restmüll, mineralische Abfälle (Porzellan, Steine, Spiegel, Ton etc.), Altholz, Metalle, Altpapier, Altglas (nach Farben sortiert), Elektro- und Elektronikschrott, Altkleider, Flaschenkorken aus Naturkork, CD´s, Tonerkartuschen und sauberes Styropor.
Zusätzlich werden folgende Abfälle nur im Kompostwerk Lemgo angenommen: Altreifen (nur ge-gen Extraentgelt: 2,50 ?/Stück), Altöl (nur gegen Extraentgelt: 0,50 ?/Liter) und Sondermüll (samstags, haushaltsübliche Mengen).
Weitere Informationen zur neuen Entgeltregelung hat die Abfallbeseitigungs-GmbH in einem Informationsblatt zusammengestellt, das im Foyer des Rathauses ausliegt. (red)
eingetragen: 28.10.2006 - 21:03 Uhr
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