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Leopoldshöhe
Wahl der Schiedspersonen im Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe
Die Amtszeit der bisherigen Schiedspersonen läuft demnächst aus. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat daher entsprechende Neuwahlen durch-zuführen. Das Wahlverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Schiedsamtsgesetzes und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften.
Am Schiedsamt interessierten Personen wird hiermit Gelegenheit gegeben, sich bis zum 15. September 2006 als Schiedsperson/stellvertretende Schiedsperson zu bewerben. Bewerbungen sind zu richten an:
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
-Büro des Rates-
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe.
Für die Wahl der Schiedspersonen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des § 2 Schiedsamtsgesetz:
Eignung für das Schiedsamt
(1) Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
(2) Schiedsperson kann nicht sein, wer
1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. unter Betreuung steht.
(3) Schiedsperson soll nicht sein, wer
1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat;
2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;
3. durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
(4) Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wieder gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Leopoldshöhe, den 15. August 2006
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister Schemmel (red)
eingetragen: 19.08.2006 - 14:37 Uhr
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