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Leopoldshöhe
Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung Leopoldshöhe
Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöfen der Gemeinde Leopoldshöhe
Die Gemeinde Leopoldshöhe weist darauf hin, dass gem. § 7 Abs. 36 der Unfallverhütungsvorschriften und § 22 der Friedhofssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe die Standsicherheit der Grabmale auf dem Waldfriedhof Dahlhausen und den Friedhöfen Leopoldshöhe und Bexterhagen überprüft wird.
Nach § 22 der Friedhofssatzung obliegt die Sorge für die Gewährleistung der Standsicherheit der Grabmale an einer Grabstelle den jeweiligen Nutzungsberechtigten. Diese werden daher gebeten bis zum 31.08.2006, schon vor dem Überprüfungstermin die Standsicherheit der Grabmale selbst zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen und gegebenenfalls nicht standsichere Grabmale von einem Fachmann sicher befestigen zu lassen.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Überprüfung der Standfestigkeit seitens der Gemeinde Leopoldshöhe durch die Bediensteten der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe durchgeführt.
Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass bei angebrachtem Hinweis bzw. schriftlicher Aufforderung umgehend ein Steinmetz zu beauftragen ist, um die Standsicherheit wieder herzustellen.
Bei akuter Gefährdung behält die Friedhofsverwaltung sich vor, sofort Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen (ggf. Umlegen des Grabmales).
Es wird gebeten, die Friedhofsverwaltung über die Abstellung der Mängel zu informieren (Tel: 05208/ 991-301 oder 991-307). (red)
eingetragen: 05.08.2006 - 16:50 Uhr
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