Leopoldshöhe Informationen aus der Verwaltung Verwaltung geschlossen Aufgrund des Betriebsausfluges der Gemeindeverwaltung bleibt das Rathaus am Freitag, 12. Mai 2006 geschlossen. Kunst im Rathaus Ausstellung mit Werken von Marianne Deppe im Rathaus Leopoldshöhe In der Zeit vom 08. ? 19. Mai 2006 stellt die Leopoldshöher Künstlerin Marianne Deppe eine Auswahl ihrer Werke im Foyer des Rathauses Leopoldshöhe aus. Marianne Deppe, geboren in Neustadt/Oberschlesien, ist von ihrem Onkel, der selbst Maler war, zum Malen inspiriert worden. Nachdem sie sich selbst als Autodidaktin das Malen beigebracht hat, nahm sie in der Folgezeit Kunstunterricht bei Wedler in Brilon und besuchte verschiedene Seminare und Kunstkurse. Seit vielen Jahren präsentiert Marianne Deppe ihre Werke auch in Ausstellungen, so u.a. bereits 1994 und 1997 in Leopoldshöhe und seit 1998 in jährlichen Ausstellungen in Bad Meinberg. Die Bilder von Marianne Deppe spiegeln Beobachtungen, Gefühle, Phantasien und Eroberungen der Farbenpracht der Natur wieder, vor allem Blüten und Knospen aller Blumen und Bäume, stark beeindruckende Gesichter und Körper von Menschen und Tieren, Landschaftsmotive und vieles mehr. Die Ausstellung im Leopoldshöher Rathaus wird am Montag, dem 8. Mai 2006 um 17.00 Uhr durch den stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde Leopoldshöhe, Herrn Manfred Burkamp, eröffnet. Hierzu wird herzlich eingeladen. Geöffnet ist die Ausstellung dann bis zum 19. Mai 2006 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses. Der Geologische Dienst NRW informiert: Kartierungen des Geologischen Dienstes NRW Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen in Krefeld ? ein Landesbetrieb im Geschäftsbereich des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung NRW ? wird Arbeiten für die geowissenschaftliche Landesaufnahme durchführen. Zeitraum April ? Oktober 2006 Kreis Lippe, Stadt/Gemeinde Leopoldshöhe, Topographische Karte 1 : 25 000 Blatt, 4018 Lage Die mit den Untersuchungen Beauftragten sind auf Grund des § 2 des Lagerstättengesetzes vom 04.12.1934 (RGBl. S. 1223) in der Fassung vom 2. März 1974 (BGBl. S. 469) auch ohne vorherige Anmeldung berechtigt zum Betreten vom Grundstücken, zur Vornahme von Untersuchungsarbeiten sowie zum Zutritt zu Erdaufschlüssen wie Aufgrabungen, Abgrabungen und Steinbrüchen. Sie legitimieren sich hierbei durch Dienstausweise. Diese geologische Bestandsaufnahme des Untergrundes ist Teil landesweiter Untersuchungen. Die gewonnenen Daten werden ausgewertet und in die in die Fachinformationssysteme Geologische Karte, Hydrogeologische Karte und Rohstoffgeologische Karte eingearbeitet. Sie stehen als Grundlageninformation für zukünftige Planungen zur Verfügung und geben Auskunft über den Aufbau, die Zusammensetzung, die Eigenschaften und das Verhalten des Untergrundes. Im Rahmen der Kartierarbeiten sind kleine Handbohrungen notwendig. In Ausnahmefällen müssen Sondierbohrungen bis zu 30 m Tiefe durchgeführt werden. Wenn Privatgrundstücke für diese Sondierbohrungen in Anspruch genommen werden sollen, werden die Eigentümer rechtzeitig informiert. Dabei wird auf privatwirtschaftliche Belange und die derzeitige Nutzung der Grundstücke Rücksicht genommen. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Es wird gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geologischen Dienstes NRW bei der Erledigung ihrer Arbeiten im Dienste der Allgemeinheit zu unterstützen. Ansprechpartner beim Geologischen Dienst NRW ist Herr Farrenschon (Tel: 02151/897458 / e-mail: farrenschon@gd.nrw.de) (red) eingetragen: 29.04.2006 - 21:49 Uhr |
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