|
Überregional
Neuregelungen beim Zahnersatz
Festzuschüsse decken nicht immer alle Kosten
Seit 1. Januar gelten neue Abrechnungsregeln beim Zahnersatz: Kassenpatienten, denen der Dentist statt einer Brücke eine aufwändigere Behandlung mit einem Implantat empfiehlt, können den Zahnersatz selbst wählen. Die Krankenkassen zahlen für die Grundversorgung in einfacher Ausführung mit preiswertem Material etwa den gleichen Zuschuss wie bisher. Bei einer teuren Variante müssen gesetzlich Versicherte jedoch zuzahlen. Denn alle Extras, die über eine Standardbehandlung hinausgehen, dürfen Zahnärzte zu deutlich höheren Gebührensätzen wie bei Privatpatienten abrechnen.
Was den Patienten auf den ersten Blick eine größere Wahlfreiheit beschert, offenbart bei genauerem Hinsehen jedoch einige Kostenfallen. ?Es ist damit zu rechnen, dass Ärzte verstärkt Leistungen anbieten werden, die über die gesetzlichen Kassenleistungen hinausgehen?, warnt die Verbraucherzentrale NRW: ?Wer da nicht aufpasst und es versäumt, die veranschlagten Leistungen einer Behandlung vorher von der zuständigen Krankenkasse checken zu lassen, muss unter Umständen für eine Zahnsanierung tiefer als nötig in die Tasche greifen.? Die wichtigsten Neuregelungen beim Zahnersatz im Überblick:
- Festzuschüsse beim Zahnersatz: Die Krankenkassen zahlen für Kronen, Brücken und Prothesen keine prozentualen Anteile mehr, sondern leisten nur noch feste Regelsätze, die sich am Befund orientieren. Das bedeutet, muss ein Zahn ersetzt werden, zahlt die Kasse stets den gleichen Zuschuss, egal welche Behandlungsmethode gewählt wurde und wie hoch die Laborkosten letztlich sind.
- Zusatzleistungen müssen extra bezahlt werden: Wer eine exklusivere Behandlung als die Grundversorgung wünscht, muss alle Extra-Leistungen aus der eigenen Tasche bezahlen. Patienten sollten ihrem Dentisten jedoch beim Beratungsgespräch kräftig auf den Zahn fühlen, nach Höhe der Eigenanteile fragen und keinen Vertrag unterschreiben, ohne sich vorher bei der Kasse erkundigt zu haben. Einige Krankenkassen bieten Beratung und Informationen zu den Leistungen rund um den Zahnersatz an. Auf alle Fälle prüfen sie aber den Heil- und Kostenplan, den Zahnärzte ihren Patienten vor einer Behandlung vorlegen müssen.
- Weiterhin Belohnung durch Bonus-System: Einen Teil der Kosten lässt sich auch künftig mit dem Bonus-Heft sparen. Wenn ein Patient in den letzten fünf Jahren nachweislich einmal pro Jahr beim Zahnarzt war, erhöht sich der Festzuschuss von 50 auf 60 Prozent. Wer in den vergangen zehn Jahren den Vorsorgetermin nicht verpasst hat, erhält von der Kasse als Finanzspritze 65 Prozent hinzu.
- Härtefallregelungen für Versicherte mit geringem Einkommen: Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten den doppelten Zuschuss, wenn sie die medizinische Grundversorgung beim Zahnersatz in Anspruch nehmen. Betroffene sollten ihren Arzt darauf hinweisen, dass nur ein bestimmter Betrag von der Krankenkasse für eine ärztliche Versorgung übernommen wird und mehr Geld nicht vorhanden ist. Bei Laborleistungen sollte zudem darauf geachtet werden, dass eine feste Kostengrenze vorher schriftlich zugesichert wird.
- Ab Juli werden Kassenpatienten stärker zur Kasse gebeten: Für Zahnersatz und Krankengeld stehen ab 1. Juli höhere Beiträge an. Gesetzlich Krankenversicherte müssen dann 0,4 Prozent vom Bruttolohn für künstliche Zähne und 0,5 Prozent fürs Krankengeld abzwacken. Im Gegenzug sind die Krankenkassen verpflichtet, ihre Beitragssätze um 0,9 Prozent zu senken. Unterm Strich zahlen Kassenpatienten jedoch 0,45 Prozentpunkte mehr, da die Arbeitgeber von der Erhöhung ausgenommen sind, aber von den Beitragssenkungen profitieren werden. ()
eingetragen: 23.01.2005 - 12:14 Uhr
|
|