Artikel versenden... Überregional Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen: Anpassung nicht verpassen Ab dem 1. Juli 2005 können Schuldner mit regelmäßigem Einkommen ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen: Der Gesetzgeber hat die Grenze der unpfändbaren Beträge des Einkommens mit Beginn des zweiten Halbjahrs um einheitlich 5,9 Prozent angehoben. So kann nunmehr ein alleinstehender Schuldner ohne Unterhaltspflicht monatlich mindestens 989,99 Euro von seinem Lohn behalten. Ist er für eine (...) eingetragen: 24.06.2005 - 19:44 Uhr |
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