Artikel versenden... Überregional Tipps für Vermieter Betriebskostenabrechnung so früh wie möglich Zeitfalle bei Abrechnungsfrist: Warum Sie so früh wie möglich abrechnen sollten Ein Detmolder Vermieter hatte es nur gut gemeint, als er in seinen Mietvertrag über seine Eigentumswohnung folgendes hineinschrieb: ?Die Betriebskosten werden weitestgehend auf der Basis der Miteigentumsanteile errechnet und umgelegt.? eingetragen: 18.01.2005 - 13:01 Uhr |
|