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Überregional

Tipps für Vermieter
Betriebskostenabrechnung so früh wie möglich

Zeitfalle bei Abrechnungsfrist: Warum Sie so früh wie möglich abrechnen sollten
Ein Detmolder Vermieter hatte es nur gut gemeint, als er in seinen Mietvertrag über seine Eigentumswohnung folgendes hineinschrieb: ?Die Betriebskosten werden weitestgehend auf der Basis der Miteigentumsanteile errechnet und umgelegt.?


eingetragen: 18.01.2005 - 13:01 Uhr



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