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Oerlinghausen

Abgabe des ausländischen Führerscheins bei Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis ist rechtlich fragwürdig.

Beim Kreis Lippe ist gängige Praxis, auch bei Nicht-EU-Bürgern den ausländischen Führerschein zur Aufbewahrung der deutschen Behörde zu übergeben, um die deutsche Fahrerlaubnis zu bekommen.
Am Beispiel der Russischen Föderation findet sich in den allgemeinen Reisehinweisen des Auswärtigen Amts für (...)


eingetragen: 16.02.2017 - 23:24 Uhr



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