Artikel versenden... Leopoldshöhe Das Bürgerbüro informiert: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (?GEZ-Befreiung?) Ab dem 1. April 2005 ist nicht mehr das Bürgerbüro für die Gebührenbefreiung zuständig, sondern die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) selbst. Lediglich die Antragsformulare sind im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung weiterhin erhältlich. Kann ich befreit werden? Voraussetzung für die Gebührenbefreiung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört. Befreit werden können der (...) eingetragen: 01.04.2005 - 18:11 Uhr |
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