Artikel versenden...

Leopoldshöhe

Das Bürgerbüro informiert:
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (?GEZ-Befreiung?)

Ab dem 1. April 2005 ist nicht mehr das Bürgerbüro für die Gebührenbefreiung zuständig, sondern die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) selbst. Lediglich die Antragsformulare sind im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung weiterhin erhältlich. Kann ich befreit werden? Voraussetzung für die Gebührenbefreiung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört. Befreit werden können der (...)


eingetragen: 01.04.2005 - 18:11 Uhr



Empfänger:

Name *: 

E-Mail *: 


Absender (Ihre Daten):

Name *: 


E-Mail *: 

  Kopie an mich versenden

alle mit (*) gekenzeichneten Felder sind Pflichtfelder









•  Informationen aus der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe

•  TSV Oerlinghausen – Jazztanz

•  19. Lippe- Dance- Cup in Oerlinghausen

•  Informationen des ehrenamtlichen Senioren- und Behindertenbeauftragten der Gemeinde Leopoldshöhe

•  Informationen aus der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe