Artikel versenden... Überregional Schneiden und Roden von Hecken ab März verboten NABU Lippe: Gartenbesitzer sollten sich an Fristen des Landschaftsgesetzes halten Wer jetzt noch Hecken oder Gebüsche zurückschneiden will, dem bleibt nicht mehr viel Zeit. Vom 1. März bis zum 30. September ist es laut Landschaftsgesetz in Nordrhein-Westfalen verboten, Hecken zu schneiden, zu roden oder gar ganz zu zerstören. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Pflanzenzuwachses bleiben von dieser Regelung unberührt. Der NABU Lippe fordert Gartenbesitzer (...) eingetragen: 20.02.2005 - 18:59 Uhr |
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