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Leopoldshöhe

Bekanntmachung über den Ablauf von Ruhezeiten von Reihengrabstätten auf dem Waldfriedhof Dahlhausen

Die Gemeinde Leopoldshöhe gibt folgendes über den Ablauf von Ruhezeiten von Reihengrabstätten auf dem Waldfriedhof Dahlhausen gem. § 13 Abs. 5 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe (Friedhofssatzung) vom 14. November 2003 bekannt. Die Ruhezeiten der nachfolgend aufgeführten Reihengrabstätten sind abgelaufen: Nr. 148 Beckmann, Anna Nr. 149 Harms, (...)


eingetragen: 30.03.2007 - 16:37 Uhr



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