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Leopoldshöhe

Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer B abgelehnt

Am 1. August 2005 hatten zwei Hauseigentümer Verfassungsbeschwerde gegen die Festsetzung von Grundsteuer B für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Hausgrundstücke beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist mit großem medialen Aufwand begleitet worden und hatte dazu geführt, dass u. a. auch zahlreiche Eigentümer aus Leopoldshöhe Rechtsmittel gegen die (...)


eingetragen: 03.09.2006 - 10:50 Uhr



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