Artikel versenden... Überregional Unterhalt für Eltern im Pflegeheim Kindern müssen Teil des Unterhalts tragen Kinder zahlen für ihre Eltern: Dieser Grundsatz gilt, wenn Vater oder Mutter nicht mehr selbständig leben können, sondern in einem Pflegeheim versorgt werden und die Kosten nicht komplett durch Rente und Pflegeversicherung abgedeckt sind. ?In einem solchen Fall muss zwar das Sozialamt (...) eingetragen: 23.01.2005 - 12:02 Uhr |
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