Überregional

Planung und Voraussicht
Hilfreiche Werkzeuge beim Neu- und Umbau

Der Nachwuchs wünscht sich ein eigenes Domizil im Dachgeschoss, zwischen Küche und Wohnzimmer soll der Durchbruch gestemmt oder mit dem geplanten Anbau der direkte Gartenzugang barrierefrei möglich sein ? so vielfältig die individuellen Wohnwünsche, so verwinkelt sind oftmals auch die notwendigen Schritte bei der Bauausführung. ?Wenn der Umbau der eigenen vier Wände ins Haus steht, muss sich der Bauherr beziehungsweise Auftraggeber für die einzelnen Gewerke auch intensiv mit dem Bauablauf sowie der Qualitäts- und Kostenkontrolle auseinander setzen?, rät die Verbraucherzentrale NRW, um durch eine gute und umfassende Ausschreibung sowie aufmerksame Kontrolle und Dokumentation der Handwerkerleistungen mögliche Schwierigkeiten und Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden. Im Folgenden gibt sie einige wichtige Werkzeuge an die Hand, damit beim Umbau nicht auf Sand gebaut wird:
- Umbauplanung: Umbauplanungen von Innenbauteilen nehmen sowohl Innenarchitekten wie auch Architekten vor. Handelt es sich nur um kleine Maßnahmen wie das Entfernen von Wänden zwischen Räumen, bei denen gegebenenfalls nur ein Statiker eingeschaltet werden muss, kann auch dieser die notwendigen Pläne entwerfen. Für kleine Planungen im Innenraum verlangt der Gesetzgeber keine bauvorlageberechtigten Planer. Werden hingegen Außenumbauten geplant, unterliegen diese in aller Regel der Genehmigungspflicht durch die zuständigen Behörden beziehungsweise einem Kenntnisgabeverfahren gegenüber diesen Behörden und den Nachbarn. Selbst wenn auf eine bestehende Terrasse ein Wintergarten aufgesetzt werden soll, muss dies den zuständigen Behörden ordnungsgemäß mitgeteilt werden.
- Vollständige Planungsunterlagen: Schon für einen einfachen Deckendurchbruch zum Einziehen einer neuen Treppe oder für einen Wintergartenanbau ist eine sorgfältige Planung notwendig. Denn die Bauunternehmer brauchen in jedem Fall Vorgaben, nach denen sie sich richten können bzw. die Vertragsgrundlage für die auszuführenden Arbeiten sind. Dies vermeidet Missverständnisse ? und zudem ist eine solche Planung im Streitfall unter Umständen Beweisgrundlage, insbesondere dann, wenn sie Vertragsbestandteil wurde.
- Bestandsschutz: Bei einem Umbau darf der Schutz der bestehenden Bausubstanz nicht vergessen werden. Je nachdem, mit welchen Gewerken man es zu tun hat, müssen Böden, Wände, Türrahmen, Heizkörper oder Fenster besonders geschützt werden, damit hier weder Kratzer und Abschürfungen noch Flüssigkeiten während des Umbaus für manche neue Baustelle sorgen.
- Abbrucharbeiten: Abbrucharbeiten sind je nach Art und Größe des abzureißenden Gebäudes oder Gebäudeteils genehmigungspflichtig. Dies regeln im Einzelfall die Landesbauordnungen der Bundesländer. In der Regel sind Gebäude oder Gebäudeteile bis zu einem umbauten Rauminhalt von 300 Kubikmeter von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Weil aber Denkmalschutz, die Erhaltungssatzung einer Gemeinde oder brandschutztechnische Belange einem Abriss entgegenstehen können, sollte die Genehmigungsbehörde bei einem geplanten Abriss frühzeitig eingeschaltet werden.
- Entsorgung: Stehen Abbrucharbeiten ins Haus, ist es immer sinnvoll, den Abbruch inklusive Entsorgung durch ein und denselben Unternehmer durchführen zu lassen. So kann vermieden werden, dass zum Beispiel das Abbruchunternehmen die unterschiedlichen Abfallfraktionen so unglücklich durchmengt, dass sie erst aufwändig sortiert werden müssen, weil das Entsorgungsunternehmen davon ausgegangen ist, dass es sortierte Abfallstoffe vorfindet.

Ein hilfreicher Begleiter von der Einrichtung der Baustelle über die Kontrolle der Gewerke bis hin zur Fertigstellung eines Neu- oder Umbaus ist auch der Ratgeber ?Richtig bauen: Ausführung?, den die Verbraucherzentrale NRW und die Stiftung Warentest gemeinsam herausgegeben haben.
Den 213-seitigen Ratgeber ?Richtig bauen: Ausführung ? Neubau und Umbau? gibt?s für 19,90 Euro in der Bielefelder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW.
Für zusätzlich 4 Euro für Porto und Versand kommt er ? gegen Rechnung - auch ins Haus.
Bestelladresse:
Verbraucherzentrale NRW, Zentralversand, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf.
Oder telefonisch unter 0180/500 14 33, Fax: 0211/38 09-235,
eMail: publikationen@vz-nrw.de, Internet: http://www.vz-nrw.de. (red)

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eingetragen: 21.06.2005 - 10:38 Uhr