Überregional Steuern sparen Frist für Einkommensteuererklärung läuft ab Über 20 Milliarden Euro können sich Arbeitnehmer durch die Abgabe der Steuererklärung jedes Jahr beim Finanzamt zurückholen ? im Schnitt landen bei jedem 850 Euro auf dem Konto. Wer für 2004 zur Abgabe verpflichtet ist, sollte sich den 31. Mai 2005 vormerken ? bis dahin muss die Einkommensteuererklärung spätestens abgegeben sein. Zwar erhalten Mandanten der steuerberatenden Berufe automatisch eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2005. Alle anderen müssen jedoch einen Antrag stellen, wenn sie ihre Formulare nach dem 31. Mai abgeben. Ohne offizielle Zustimmung kann das Finanzamt sogar Verspätungszuschläge festsetzen, wenn die Erklärung zu spät eingeht. Mit den folgenden Hinweisen hilft die Verbraucherzentrale NRW, für die ?Jahresabrechnung? klar Schiff zu machen: - Zuständiges Finanzamt: Die Steuererklärung ist bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk auch der Wohnsitz liegt. Für Bürger mit mehreren Wohnsitzen ist maßgebend, an welchem man sich überwiegend aufhält. Bei einem Umzug muss die Steuererklärung bei dem Finanzamt abgegeben werden, in dessen Bezirk die neue Wohnung liegt. - Form der Erklärung: Ohne den amtlich vorgeschriebenen Vordruck geht nichts. Entweder muss man für die Steuererklärung die amtlichen bundeseinheitlichen Vordrucke auszufüllen, die bei den Finanzämtern ausliegen, oder die inhaltlich gleichen Formulare aus EDV-Programmen nutzen. Außerdem können die Daten via Internet mit Elster, einem PC-Programm des Bundesfinanzministeriums für die elektronische Steuererklärung, übermittelt werden. Allerdings: Die Übersendung einer komprimierten Steuererklärung, die mit dem Sendevorgang erstellt wird und unterschrieben werden muss, ist auch hier noch erforderlich. Außerdem müssen bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen wie z. B. Spendenbescheinigungen usw. eingereicht werden. - Vordrucke: Im Hauptvordruck ? dem so genannten Mantelbogen ? ist einzutragen, welche Einkünfte bezogen wurden und welche Anlagen dem Finanzamt eingereicht werden. Der Mantelbogen ist auch eigenhändig zu unterschreiben. Ergänzt wird der Vordruck durch die Anlage Kinder. Wer einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat oder wem eine förderfähige betriebliche Altersversorgung zusteht, muss die Anlage AV ausfüllen, damit diese Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Zudem gibt es Anlagen, um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie aus Kapitalvermögen anzugeben. - Unterlagen: Um die Bearbeitung der Steuererklärung zu beschleunigen, sollten die folgenden Belege unbedingt mit ans Finanzamt gehen: Lohnsteuerkarten, Steuerbescheinigungen von Banken im Original, Belege über Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld, Bescheinigung der Bundesknappschaft über Minijobs im Haushalt, Rechnungen über Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ? besonders wenn diese vom Vorjahr abweichen oder neu sind. Es empfiehlt sich, Belege zu kopieren ? dann können Duplikate nachgereicht werden, wenn etwas auf dem Weg zum Finanzamt verloren geht. Ein hilfreicher Begleiter rund um die Steuererklärung ist der Ratgeber ?Steuern sparen? der Verbraucherzentrale NRW. Das 443-seitige Buch ist für 12,80 Euro in der Beratungsstelle Bielefeld erhältlich. Per Post ? für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand ? kann der Ratgeber auch telefonisch unter 0180/500 14 33 oder übers Internet unter http://www.verbraucherzentrale-nrw.de bestellt werden. (red) eingetragen: 23.05.2005 - 09:44 Uhr |
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