Leopoldshöhe

Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe

Aktuelles zu Steuern und Gebühren in Leopoldshöhe sowie zur Haushaltseinbringung 2018
In der letzten Sitzung des Rates am 14. Dezember 2017 brachte Kämmerer Herr Aust seinen zweiten Haushalt ein. Der Etat 2018 schließt mit einer „schwarzen Null“ ab. Dies soll erreicht werden, obwohl, und das ist die gute Nachricht, die Hebesätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuer nicht verändert werden. Maßgeblich tragen die gut laufende Gewerbesteuer sowie die Schlüsselzuweisung vom Land zu der optimistischen Planung bei. Die Steuerquellen sprudeln, die Konjunktur „brummt“, und das bei einer geringen Arbeitslosigkeit und niedrigen Zinsen. Darüber hinaus entlastet der Bund die Kommunen in Deutschland mit 5 Mrd. Euro. Diese Entwicklungen und Entlastungen kommen auch hier in Leopoldshöhe an. Kämmerer Herr Aust weist in seinem Vorbericht auch auf die verschiedenen Risiken hin. So sei die Gewerbesteuer schwankungsanfällig, eine mittelfristige Zinswende dürfe nicht aus dem Blick geraten und viele Herausforderungen kämen auf die Gemeinde zu. Die Gemeinde bleibe weiter auf Konsolidierungskurs, damit die Zukunftsaufgaben gemeistert würden. Insgesamt zeigt er sich zuversichtlich und man sehe „Licht am Ende des Tunnels“. Nähere Informationen rund um den Haushalt können Sie dem Haushaltsentwurf auf unserer Internetseite entnehmen (www.leopoldshoehe.de/Themen/rat-und-verwaltung/fachbereiche-im-detail/innerer-service-personal-finanzen/article/haushalt.html).
Ebenfalls in der letzten Sitzung des Rates am 14. Dezember 2017 wurden – nach intensiven Beratungen in den einzelnen Fachausschüssen - diverse Änderungen im Steuer- und Gebührenbereich beschlossen.
Hier die einzelnen Veränderungen im Überblick:
- Hundesteuer: Die letzte Erhöhung der Steuersätze erfolgte im Jahr 2010. Die nun beschlossenen Erhöhungen bewegen sich in einem angemessenen Verhältnis, insbesondere im Vergleich mit anderen lippischen Kommunen. Darüber hinaus haben zahlreiche lippische Kommunen mittlerweile einen Gebührentatbestand für sogenannte gefährliche Hunde eingeführt. Mit der Satzungsänderung gilt dieser nun auch in Leopoldshöhe.
- Vergnügungssteuer: Die derzeit geltende Vergnügungssteuersatzung ist aus dem Jahr 2002 und wurde im Jahr 2006 zum letzten Mal geändert. Mit der jetzt beschlossenen Änderung werden die Steuersätze an die im Kreis Lippe geltenden Sätze angeglichen, entsprechen jedoch nach wie vor nicht den Höchstsätzen (Höchstsatz: 19,0 v.H. des Einspielergebnisses/Leopoldshöhe: 17,0 v.H. des Einspielergebnisses). Darüber hinaus hat diese Anpassung eine ordnungspolitische Funktion. Im Übrigen wurden die Regelungen zur abweichenden Besteuerung ersatzlos aufgehoben, da Geldspielgeräte ohne manipulationssicher elektronische Zählwerke nicht mehr zulässig sind.
- Abfallentsorgungsgebühren: Bei den Gebühren für den Bioabfall wurden die Hochrechnungen der Mengen anhand des Ergebnisses 2016 und des ersten Halbjahres 2017 zugrunde gelegt. Da sich die Zahlen bezüglich der Gewichte und Gefäße sowie der Entsorgung und des Transports verändert haben, müssen die Gebühren nun – nachdem sie im Jahr 2017 stabil gehalten werden konnten – erhöht werden. Im Restmüllbereich bleiben die Gebühren im Endeffekt konstant, da nur von einer geringen Erhöhung der Abfallmengen ausgegangen wird. Die Gebühren für die Leerung der Container bleiben ebenfalls – bis auf eine geringe Erhöhung bei Containern mit wöchentlicher Leerung – stabil.
In diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal darauf hin, dass sich die Abfuhrtage verändert haben! Ab 2018 wird der Abfall an fünf statt bisher vier Tagen abgeholt. Bitte beachten Sie die Änderungen in Ihrem Abfuhrbezirk sowie die Hinweise auf dem Abfuhrkalender!
- Friedhofsgebühren: Die Kalkulation der Gebühren basiert auf den Daten der jeweils zurückliegenden drei Jahre. Gemäß dieser Kostenträgerrechnung liegen die ermittelten betriebswirtschaftlichen Kostensätze bis auf wenige Ausnahmen durchweg unter den bisherigen Sätzen. Lediglich im Bereich der Bestattungs- und Umbettungskosten sowie der Kosten zur Nutzung der Trauerhalle wurden etwas höhere Kostensätze ermittelt. Neu in die Kostenkalkulation wurde die Bestattungsart „Urnenkammer/Urnenstele“ aufgenommen. Darüber hinaus wurden Gebühren für die Pflege zurückgegebener Gräber in die Satzung integriert.
- Kanalanschlussbeiträge: Im Bereich der Kanalanschlussbeiträge erfolgte eine komplette Neukalkulation. Die derzeit geltende Kalkulation basiert auf einem Kalkulationsschema aus dem Jahr 1998 und wurde seitdem auch nicht mehr angepasst. Leopoldshöhe ist jedoch eine wachsende Gemeinde. Dies bedeutet, dass vermehrt in Abwasserbeseitigungsanlagen investiert werden muss. Die nun beschlossenen gesteigerten Beiträge sind deshalb u. a. auf die erhebliche Bautätigkeit der letzten Jahre sowie auf die deutlich gestiegenen Baukosten zurückzuführen.
- Abwassergebühren: Die Neukalkulation der Abwassergebühren berücksichtigt ab 2018 neben den aktuellen Kosten auch eine kalkulatorische Verzinsung. Weiterhin wird eine geringere Landesförderung berücksichtigt. Daher sind die Regenwasser- und Schmutzwassergebühren geringfügig erhöht werden.
- Wassergebühren: Die Verbrauchsgebühren für Wasser wurden zum letzten Mal im Jahr 2010 angepasst. Die jetzt geltenden Gebühren basieren auf der Gebührenkalkulation für 2018 und beinhalten eine ca. 7%ige Erhöhung. Dies entspricht somit einer jährlichen Steigerung von ca. 1%. Die Hinterlegungsgebühr für das Ausleihen eines Standrohres musste wegen des gestiegenen Wertes der verliehenen Gegenstände erhöht werden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden die neuen Steuer- und Gebührensätze im Ratsinformationssystem als Anlage zu der letzten Sitzung des Rates am 14. Dezember 2017.

Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe - Provisorische Unterstellmöglichkeit für zwei Feuerwehrfahrzeuge im südlichen Gemeindegebiet
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2017 beschlossen, aufgrund einer gutachterlichen Empfehlung, eine provisorische Unterstellmöglichkeit von zwei Feuerwehrfahrzeugen im südlichen Gemeindegebiet zu schaffen. In dem Zusammenhang wird insbesondere das Umfeld der DRK-Wache Greste favorisiert. Die Suche nach einem endgültigen Standort für ein Feuerwehrgerätehaus soll jedoch parallel weiterlaufen, damit zeitnah während bzw. nach der Testphase und dem Vorliegen konkreter Aussagen der Feuerwehr und einer aussagekräftigen Kostenstruktur, eine Entscheidung über einen endgültigen Standort getroffen werden kann.

Gartenabfallsammlung wird auch im Jahr 2018 durchgeführt
Die Gemeinde Leopoldshöhe bietet schon seit vielen Jahren für Bürgerinnen und Bürger aus Leopoldshöhe den Service, Grünschnitt im Rahmen der Gartenabfallsammlung an zwei Sammelstellen zu entsorgen. Jetzt hat der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz entschieden, dass dieses Angebot in gewohnter Weise auch im Jahr 2018 aufrechterhalten werden soll. Demnach findet die erste Gartenabfallsammlung auf dem Bauhof am 23. März 2018 statt. In Asemissen startet die Saison am 14. April 2018. Die weiteren Abgabetage können im Übrigen dem Abfuhrkalender 2018 entnommen werden, der im letzten Monat an alle Leopoldshöher Haushalte verteilt wurde. Darüber hinaus kann der Abfuhrkalender über die Internetseite der Gemeinde Leopoldshöhe (www.leopoldshoehe.de) heruntergeladen werden. Da derzeit noch nicht bekannt ist, wann die Festhalle in Asemissen abgerissen wird, wird der Abgabeort in Asemissen zu gegebener Zeit in der örtlichen Presse sowie auf der Internetseite der Gemeinde Leopoldshöhe veröffentlicht. Aus gegebenem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Müllabfuhr in Leopoldshöhe ab dem Jahr 2018 an fünf statt wie bisher an vier Tagen stattfindet. Aus diesem Grund empfiehlt sich auf jeden Fall eine Kontrolle des Abfuhrtages.

Erweiterte Pläne für das Integrationszentrum Asemissen vorgestellt
Im Februar dieses Jahres beschloss der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe, die ursprüngliche Raumkonzeption des Integrationszentrums (Abriss der Festhalle / Anbau eines Gemeinschaftsraums / Sanierung der Sporthalle und Einrichtung von Seminarräumen im ehemaligen Sporthaus) durch die Anbindung der Bücherei entsprechend zu ergänzen. Konkret sollte die Bücherei in einem Verbindungstrakt zwischen dem Sporthaus und der jetzigen Kleiderstube des „Runden Tisches“ untergebracht werden. Da jedoch eine Sanierung des Altbestandes immer auch mit Nachteilen verbunden ist, aber auch um die Kosten vergleichbar zu machen, wurde mit dem Architekturbüro eine alternative Neubauplanung in barrierefreier eingeschossiger Bauweise angedacht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass ein Neubau (467.500 Euro) im Gegensatz zur Sanierung (462.000 Euro) somit lediglich Mehrkosten in Höhe von 5.500 Euro verursachen würde. Für die Errichtung eines Neubaus sprechen u. a. folgende Vorteile:
- ebenerdige barrierefreie Ausführung (kein Höhenversatz zwischen den Gebäudekörpern und kein Aufzug mit Folgekosten notwendig),
- bedarfsgerechte Umsetzung des Raumkonzepts (2 Seminarräume, Bücherei, Quartiersbüro, neue Toiletten für Sportbereich und Integrationszentrum, Haustechnik und Teeküche),
- energetische Ausführung auf dem neuesten Stand, entgegen der Sanierung eines Altbaus mit energetischen Lücken an Dach und Gebäudebestand.
Nach kurzer Diskussion hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung sodann beschlossen, dass entgegen der ursprünglich beschlossenen Sanierung des Sporthauses die Bauausführung nun als Neubauprojekt erfolgen soll. Infolgedessen werden die Bauantragsunterlagen gegenwärtig überarbeitet, damit das Vorhaben – entsprechend den Förderrichtlinien – bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen werden kann. (red)

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eingetragen: 15.12.2017 - 17:42 Uhr