Oerlinghausen Abgabe des ausländischen Führerscheins bei Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis ist rechtlich fragwürdig. Beim Kreis Lippe ist gängige Praxis, auch bei Nicht-EU-Bürgern den ausländischen Führerschein zur Aufbewahrung der deutschen Behörde zu übergeben, um die deutsche Fahrerlaubnis zu bekommen. Am Beispiel der Russischen Föderation findet sich in den allgemeinen Reisehinweisen des Auswärtigen Amts für Personen mit russischer Staatsangehörigkeit folgender Hinweis: "Deutsch-russische Doppelstaater gelten in der Russischen Föderation als russische Staatsangehörige und müssen daher einen gültigen russischen Führerschein besitzen." Somit berechtigt der alleinige Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis einen russischen Staatsbürger weder temporär noch längerfristig zum Führen eines Kraftfahrzeuges in der Russischen Föderation. Russischen Staatsangehörigen wird dringend empfohlen, bei Fahrten in der Russischen Föderation einen russischen Führerschein vorzuweisen. Nachzulesen unter dem Link http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/RussischeFoederationSicherheit.html?nn=363626#doc335990bodyText2 in den allgemeinen Reisehinweisen des Auswärtigen Amts für die Russische Föderation. Nach deutschem Recht, §31 Fahrerlaubnisordnung Abs. 4 kann in begründeten Fällen von dem Einzug der ausländischen Fahrerlaubnis abgesehen werden, nach der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen. Die Einbehaltung des russischen Führerscheins ist nach Aussage des Sachbearbeiters des Kreises Lippe schon in hunderten von Fällen so praktiziert worden. Jetzt sollte man bei einer guten, deutschen Behörde davon ausgehen, dass die Betroffenen darüber informiert werden und ihren Führerschein zurückbekommen, …oder eben nicht!? Burkhard Schmidt, Helpup () eingetragen: 16.02.2017 - 23:24 Uhr |
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