Leopoldshöhe

Informationen aus der Gleichstellungsstelle der Gemeinde Leopoldshöhe

Frauen und Rente - Kornelia Siebert beim Frauenfrühstück der Gleichstellungsbeauftragten im Kulturtreff
?Männer und Frauen sind gleich, nur das Einkommen und damit auch die Rente sind gleicher?. Diese und andere Erkenntnisse gewannen die Besucherinnen des Frauenfrühstücks im Heimathof. Gleichstellungsbeauftragte Annemarie Schneider hatte die ?Renten-Expertin? der Gemeinde Leopoldshöhe, Kornelia Siebert, zur Vorstellung der ?Renten-Neuerungen? eingeladen. Das Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz tritt zum 1. Juli 2014 in Kraft, so Kornelia Siebert. Es ermöglicht u.a., dass 63-Jährige nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge in Rente gehen können. In Deutschland sind derzeit ca. 20. Mio. Menschen in Rente. Bei den Altersrenten beträgt der Anteil der Rentnerinnen ca. 37 %. Ziel des o.g. Gesetzgebers ist es, dass jeder Mensch einen eigenen Rentenanspruch erwirbt und die zurzeit geltenden Regelungen des Hinterbliebenenrentenrechts langsam auslaufen. Leider ist es immer noch so, dass viele Frauen in Minijobs oder Teilzeit arbeiten, weil sie Kinderbetreuung und Beruf miteinander vereinbaren müssen, Arbeitszeit und Verdienst haben natürlich auch immer Auswirkungen auf eigene Rentenansprüche. Die Höhe der Rente einer Frau beträgt durchschnittlich nur gut die Hälfte des Rentenbetrages eines Mannes. Das bedeutet, dass viele Frauen im Alter von der Grundsicherung leben müssen.
Kornelia Siebert rät allen Frauen, sich daher so früh wie möglich um ihre finanzielle Absicherung im Alter kümmern, und ihr Rentenkonto nicht aus dem Blick zu verlieren.
Frauen können jederzeit und auch in jüngeren Jahren eine Rentenberatung in Anspruch nehmen.
Des Weiteren informierte die Renten-Expertin darüber, dass es bei der Rentenberechnung Stichtage gibt, die im Einzelfall als Ungerechtigkeit empfunden werden können. Auch ?seltene? Rentenarten, wie z.B. die Erziehungsrente, die Geschiedenenwitwenrente oder die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten wurden kurz vorgestellt.
Thema war natürlich auch die viel diskutierte ?Mütterrente? in Höhe von zusätzlich 28,61 Euro für ein vor 1992 geborenes Kind, die allen Frauen, die bereits Rentnerin sind, ab dem 1.7.2014 anerkannt wird. Sie erhalten darüber im Herbst d. J. einen neuen Bescheid und eine Nachzahlung aus diesen Zeiten ab dem 1.7.2014.
Zum Schluss wies Kornelia Siebert noch darauf hin, das Frauen, die arbeitssuchend - auch ohne Leistungsbezug - sind, sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden sollten, um Nachteile zu vermeiden. Denn nicht alle Arbeitslose bekommen Geld von der Arbeitsagentur. Wer keinen Anspruch (mehr) auf Arbeitslosengeld I hat und auch kein Arbeitslosengeld II erhält, beispielsweise wegen vorhandener Ersparnisse, sollte sich dennoch bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Denn nur dann zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit auch als Anrechnungszeit für die Rente.
Termine mit Kornelia Siebert können unter Telefon (05208) 991-313 vereinbart werden.

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Annemarie Schneider / Natascha Retzlaff / geprüfte Wild- und Heilkräuterpädagoginnen. (red)

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eingetragen: 28.06.2014 - 19:51 Uhr