Leopoldshöhe Informationen aus der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe 3. Leopoldshöher Kreativmarkt Am Sonntag, dem 10. März 2013 findet ab 11.00 Uhr in der Aula im Schulzentrum der 3. Leopoldshöher Kreativmarkt statt. Zahlreiche Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker bieten an diesem Tag ihre Produkte an. Neben einer Caféteria im Foyer der Aula werden auch wieder verschiedene Workshops angeboten. Finanzamt Detmold richtet in Oerlinghausen Außenstelle ein Das Finanzamt Detmold weist darauf hin, dass als Service für die Steuerzahler aus dem Einzugsbereich der Gemeinde Leopoldshöhe sowie der Städte Oerlinghausen und Bad Salzuflen in der Zeit vom 28. Februar 2013 bis einschließlich 23. Mai 2013 eine Außenstelle in Oerlinghausen eingerichtet wird. Die Außenstelle befindet sich im Bürgerhaus, Tönsbergstr. 3, und ist donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Bedienstete des Finanzamtes Detmold nehmen Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärungen an und stehen für Fragen zur Verfügung. Den Bürgerinnen und Bürgern aus den o. g. Einzugsbereichen sollen durch dieses Serviceangebot weite Anfahrtswege und lange Wartezeiten erspart werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Außenstelle keine Änderungen der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale vorgenommen werden können. Ebenso werden keine Lohnsteuerersatzkarten ausgestellt. Bekanntmachung über den Ablauf von Ruhezeiten von Reihengrabstätten auf dem Waldfriedhof Dahlhausen Die Gemeinde Leopoldshöhe gibt folgendes über den Ablauf von Ruhezeiten von Reihengrabstätten auf dem Waldfriedhof Dahlhausen gem. § 13 Abs. 5 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe (Friedhofssatzung) vom 13. November 2003 in der Fassung der Änderung vom 16. Dezember 2009 bekannt. Die Ruhezeiten der nachfolgend aufgeführten Reihengrabstätten sind abgelaufen: Nr. 205 Epp, Susanna Nr. 208 Ostmann, Leopold Nr. 209 Janzen, Irene Nr. 210 Janzen, Katharina Die o. g. Reihengrabstätten werden aufgelöst und nach Ablauf von 3 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eingeebnet. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Die Gebühr für das Abräumen der Grabstätte beträgt 180 Euro gem. gem. § 1 Abs. 3 Nr. 3 der Friedhofsgebührensatzung vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 13. Dezember 2012. Hierüber ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid. Vorhandene Grabsteine sind Eigentum des Nutzungsberechtigten und von diesem zu entfernen, andernfalls gehen die Grabsteine entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über (§ 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung). Die Gebühr für das Entsorgen des Grabsteins beträgt 70 Euro gem. § 1 Abs. 3 Nr. 3 der Friedhofsgebührensatzung vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 13. Dezember 2012. Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe, Tel. 05208/991-307 zur Verfügung. (red) eingetragen: 22.02.2013 - 22:56 Uhr |
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