Leopoldshöhe Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe Leopoldshöhe entgeht auch 2012 der Haushaltssicherung ?Gerade noch einmal gut gegangen?, so formulierte es Kämmerer Hans-Jürgen Lange in seiner Rede zur Einbringung des Etatentwurfes für das Haushaltsjahr 2012 in der Sitzung des Rates am 23. Februar 2012. Auch 2012 kommt die Gemeinde Leopoldshöhe an der Haushaltssicherung vorbei. Durch eine erneute Inanspruchnahme von Eigenkapital, das um 4,07% (entspricht einem Betrag i. H. v. 868.088 Euro) vermindert wurde, konnte das Ziel erreicht werden, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Hierdurch bewahrt sich die Gemeinde ein hohes Maß an Eigenständigkeit, um in finanzieller Hinsicht auch weiterhin Entscheidungen vor Ort eigenständig und nicht unter ständiger Einflussnahme der Aufsichtsbehörden treffen zu können. Kämmerer Lange gab jedoch auch zu bedenken, dass die Gemeinde von einem strukturell ausgeglichenen Haushalt weit entfernt sei. Somit ist das Schlagwort ?Haushaltskonsolidierung? nach wie vor brandaktuell, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das neue Haushaltsjahr mit einem Ausgangsfehlbetrag i. H. v. ca. 1,875 Mio. Euro begonnen werden musste. Dieser konnte durch die Auflösung eines Teils der Rückstellungen für Gewerbesteuererstattungen (500.000 Euro), durch Gewinnausschüttungen vom Abwasser- und Wasserwerk (432.000 Euro) sowie durch die Konzessionsabgabe des Wasserwerkes (75.000 Euro) erfreulicherweise reduziert werden. Neben den bereits beschlossenen höheren Hebesätzen für die Grund- und Gewerbesteuern und betrieblichen Ertragssteigerungen soll nun versucht werden, bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Schulen, Kindertagesstätten, Jugendzentren, Übergangswohnheimen und auf dem Bauhof eine Summe von 40.000 Euro einzusparen und die Kosten für die Oberflächenentwässerung zukünftig um jährlich 20.000 Euro zu senken. Unter dem Strich machen die verwaltungsseitig eingebrachten Einsparungsvorschläge ca. 80.000 Euro aus, die auch für die Folgejahre 2013 bis 2015 Gültigkeit haben sollen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Liquidität der Kommune. Um diese zu sichern, hat der Kämmerer den Höchstbetrag für die Inanspruchnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung um 4,5 auf 9,5 Mio. Euro aufgestockt. Auf der anderen Seite gibt es immer Haushaltspositionen, die von der Gemeinde nicht direkt beeinflusst werden können, wie z.B. die Kreisumlage auf der Aufwandsseite sowie die Schlüsselzuweisungen auf der Ertragsseite. Allein die Kreisumlage schlägt dieses Jahr mit 10,455 Mio. Euro zu Buche, was im Vergleich zur Finanzplanung des Vorjahres für 2012 eine Mehrbelastung i. H. v. 545.000 Euro ausmacht. Effektiv steigt die Kreisumlage gegenüber dem Vorjahr um 50.000 Euro. Bleibt abschließend noch festzustellen, dass auf die Leopoldshöher Bürgerinnen und Bürger nach jetzigem Sachstand 2012 keine Gebührenerhöhungen zukommen. In den kommenden Wochen beraten die Fraktionen über den ihnen vorgelegten Entwurf, verabschiedet werden soll der Haushaltsplan für das lfd. Haushaltsjahr in der Sitzung des Rates am 29. März 2012. Leopoldshöher Rat hebt Satzungen zur Dichtheitsprüfung auf Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat die bisher erlassenen Satzungen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in seiner letzten Sitzung wieder aufgehoben und folgte damit einem entsprechenden Antrag der Bürgerinitiative ?Dichtheitsprüfung ? nein danke!? (BI). Diese hatte sich Mitte Januar an den Leopoldshöher Rat gewandt und u. a. gefordert, die ?Dichtheitssatzungen? aufzuheben, da es nach Auffassung der BI keinerlei zwingende Notwendigkeit für eine flächendeckende Pflicht zur Überprüfung privater Abwasserkanäle gibt. Über 4.500 wahlberechtigte Leopoldshöher Bürgerinnen und Bürger unterstützen diese Forderung und haben dies mit ihrer Unterschrift dokumentiert. Zum Hintergrund: Der Umweltausschuss des NRW-Landtages hat im Dezember des vergangenen Jahres beschlossen, dass die Landesregierung die Regelung zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen nach § 61 a des Landeswassergesetzes (LWG NRW) aussetzen soll. Gleichzeitig wurden eine Änderung des § 61 a LWG NRW sowie der Erlass einer Rechtsverordnung für die Funktionsprüfung von Abwasserleitungen angekündigt. Letztere liegt im Entwurf mittlerweile vor. In diesem Zusammenhang hat das Land NRW eingeräumt, dass die bisherigen Regelungen der Dichtheitsprüfung nicht praktikabel und bürgerfreundlich umzusetzen sind. Gleichwohl wird an der grundsätzlichen Pflicht zur Sicherstellung eines funktionsfähigen und betriebssicheren Zustands der Abwasserkanäle festgehalten. Der Entwurf der Rechtverordnung regelt deshalb u. a., dass bei Neubauten von Abwasserleitungen stets eine Prüfung erforderlich ist. Hinsichtlich der Prüfung von bestehenden Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten wird nach Gebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten bzw. mit mehr als zwei Wohneinheiten unterschieden. Letztendlich muss nun allerdings abgewartet werden, wie der Gesetzentwurf zur Änderung des § 61 a LWG NRW konkret aussieht. Da jedoch davon auszugehen ist, dass die örtlichen Satzungen sowohl im Hinblick auf die jeweiligen Fristen als auch auf den grundsätzlichen Geltungsbereich (alle Grundstücke) zukünftig keinen Bestand mehr haben, hob der Gemeinderat die Satzungen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen auf. (red) eingetragen: 02.03.2012 - 17:04 Uhr |
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