Leopoldshöhe Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe Neue Baugebiete weiter in der Diskussion Erneut beraten möchten sich die Mitglieder des Hochbau- und Planungsausschusses in punkto Wohnbauentwicklung. Bevor hier eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann, bedarf es aus Sicht des Fachausschusses jedoch zunächst eines Gesamtkonzeptes zur städtebaulichen Entwicklung in unserer Gemeinde. Zum Hintergrund: Bereits im Dezember des vergangenen Jahres hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass im nördlichen Gemeindegebiet eine verstärkte Nachfrage nach baureifen Grundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser besteht. Die Nachfrage kann jedoch durch auf dem Markt vorhandene Grundstücke nicht abgedeckt werden, so dass neue Flächen für eine Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden müssen. Da sich die Mitglieder des Fachausschusses in ihrer Dezembersitzung nicht dazu entschließen konnten, dem Verwaltungsvorschlag ? Änderung des Bebauungsplanes ?Schötmarsche Straße? ? zu folgen, wurde die Verwaltung zum damaligen Zeitpunkt beauftragt, eine Gesamtübersicht über die Flächen zusammenzustellen, die für eine Wohnbauentwicklung in Frage kommen. Die daraufhin seitens der Verwaltung erstellte Übersicht wurde nun in der letzten Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vorgestellt. Insgesamt wurden neun Flächen hinsichtlich ihrer Eignung für eine Wohnbauentwicklung überprüft. Neben einer Fläche am Sandweg in Nienhagen standen auch ein Firmengelände an der Heeper Straße sowie eine Ackerfläche nördlich der Grabbestraße zur Debatte. Aufgrund des Siedlungsdruckes im Norden der Gemeinde Leopoldshöhe sowie der kurzfristigen Verfügbarkeit der Flächen favorisiert die Verwaltung jedoch weiterhin die Ackerfläche südlich der Schötmarschen Straße und empfahl dem Hochbau- und Planungsausschuss, einer Überplanung dieser Fläche für eine Wohnbebauung zuzustimmen. Die Mitglieder des Hochbau- und Planungsausschusses sahen nach kontroverser Diskussion hier jedoch noch Beratungsbedarf. Nach weiteren städteplanerischen Überlegungen in den Fraktionen soll die Diskussion nun in der nächsten Sitzung dieses Fachausschusses am 8. März 2012 fortgesetzt werden. Inklusion in den gemeindlichen Schulen Inklusion ? dies ist ein Begriff, der in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Doch wofür steht dieser Begriff eigentlich genau? Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet, dass allen Menschen von Anfang an in allen gesellschaftlichen Bereichen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe möglich ist. Inklusion verwirklicht sich im Zusammenleben in der Gemeinschaft ? beim Einkaufen, in der Freizeit und eben auch in der Schule. Bereits im Oktober des vergangenen Jahres informierte die Verwaltung - als zuständigen Fachausschuss - den Ausschuss für Bildung und Kultur darüber, dass die LWL Westkampschule in Bielefeld (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation) im Zuge der integrativen Betreuung Kinder mit Hörschäden auf zwei weitere Schulstandorte verteilen möchte. Für den lippischen Bereich wurde hier die Grundschule Nord anvisiert. Zwischenzeitlich wurde seitens der LWL Westkampschule jedoch mitgeteilt, dass zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 nicht genügend Eltern den Wunsch geäußert haben, ihre Kinder an der Grundschule Nord integrativ beschulen zu lassen. Somit wird es im nächsten Schuljahr noch keine hörgeschädigten Kinder an der Grundschule Nord geben. Dennoch soll die Inklusion in Leopoldshöhe natürlich weiter verfolgt werden. Einen Überblick über den Stand der Inklusion im Bereich der Schulen des Kreises Lippe gab deshalb unlängst Heinrich Kessen, Schulrat für die Förderschulen in Lippe, den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung und Kultur. Derzeit beträgt die Integrationsquote in Lippe in der Primarstufe 25,4 % und in der Sekundarstufe I 13,7 %. Man entfernt sich somit mehr und mehr von den Förderschulen und kommt zum inklusiven Lernen. Dies bedarf allerdings ausreichender personeller und finanzieller Ressourcen. Generell kann die Schulaufsicht gemeinsamen Unterricht und integrative Lerngruppen einrichten, wenn der Schulträger zustimmt und die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist. Auch wenn dies für die Grundschule Nord derzeit noch nicht zur Debatte steht, so wird Inklusion in Leopoldshöhe dennoch bereits praktiziert. An der Grundschule Asemissen wurde ? aufgrund der Auflösung der Fröbelschule in Oerlinghausen ? zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 eine GU-Klasse eingerichtet. Dort findet somit bereits im zweiten Jahr erfolgreich gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (z. Zt. 15 Kinder) und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf statt. (red) eingetragen: 17.02.2012 - 21:33 Uhr |
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