Leopoldshöhe Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe Standesämter arbeiten zusammen Wie berichtet, möchten die Gemeinde Leopoldshöhe und die Stadt Oerlinghausen zukünftig interkommunal zusammenarbeiten. Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss im Februar dieses Jahres zur politischen Steuerung und Begleitung der interkommunalen Zusammenarbeit im ersten Schritt eine Kommunale Arbeitsgemeinschaft gegründet hatte, beschloss der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe nun in einem zweiten Schritt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt Oerlinghausen im Standesamtswesen. Mit dieser Vereinbarung soll eine gegenseitige Vertretung in den Standesämtern der Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt Oerlinghausen ermöglicht werden, die insbesondere bei unerwartetem Ausfall der eigenen Dienstkräfte eine qualifizierte Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in beiden Standesämtern gewährleistet. Eine regelmäßige Vertretung findet jedoch nicht statt. Vielmehr beschränkt sich die Aufgabenwahrnehmung insbesondere auf die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen sowie die Vornahme von Eheschließungen. So wird beispielsweise sichergestellt, dass im Krankheitsfall eines Standesbeamten die geplanten Trauungen auf jeden Fall stattfinden können. Hinsichtlich der Kosten ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger keine Auswirkungen, da die beiden Kommunen sich im Bedarfsfall gegenseitig die für die Vertretungen anfallenden Personalkosten erstatten. Ausbauvarianten zur Sanierung der Fettpottstraße im Waldbereich vorgestellt Dass die Fettpottstraße im Waldbereich in einem sehr schlechten Zustand ist, daran besteht sowohl für die Politik als auch für die Verwaltung kein Zweifel. Auch die Ursachen sind klar: das Alter der Asphaltschicht, das wachsende Verkehrsaufkommen und die Lage in einer feuchten Bodenzone/Waldgebiet. Aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes ist der Radfahrer- und Fußgängerverkehr nur noch bedingt möglich. Der Verkehr ist vor allem durch die in den Wintermonaten immer wieder entstehenden Schlaglöcher beeinträchtigt. Aus diesem Grunde wurde eine entsprechende Beschilderung (Verkehrzeichen ?Allgemeine Gefahrenstelle? mit dem Zusatzzeichen ?Straßenschäden?) vorgenommen. In diesem Bereich besteht somit unzweifelhaft Handlungsbedarf. Die Verwaltung hat deshalb insgesamt fünf unterschiedliche Ausbau- und Gestaltungsvarianten ausgearbeitet und diese den Mitgliedern des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr in ihrer letzten Sitzung vorgestellt. So wurde u. a. ein Konzept zur Sanierung der Fettpottstraße in vorhandener Breite mit Aufbau einer neuen zweilagigen Asphaltschicht vorgestellt, doch auch die Umwidmung der Straße zu einem Geh-/Radweg bzw. die Teilentwidmung wurden thematisiert. An die Vorstellung der einzelnen Varianten schloss sich eine kontroverse und sehr intensive Diskussion an. Eine Einigung konnte hingegen nicht erzielt werden, so dass die Thematik nun zunächst zur genaueren Erörterung nochmals zurück in die Fraktionen verwiesen wurde. In der nächsten Sitzung des Fachausschusses, die für den 21. September 2011 vorgesehen ist, wird somit voraussichtlich weiter über das Thema diskutiert. Eine Dringlichkeit ist in der Angelegenheit auch nicht gegeben, da die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Oberflächensanierung der Fettpottstraße erst für das Haushaltsjahr 2012 vorgesehen sind. Vorab kann der Ausbau ohnehin nicht erfolgen. Fröbelschule Oerlinghausen wird zum Teilstandort der Albert-Schweitzer-Schule Einen Schulwechsel der besonderen Art vollziehen die Schülerinnen und Schüler der Fröbelschule Oerlinghausen in diesem Jahr: zum Schuljahresende verlassen sie die Fröbelschule Lernen und starten im Schuljahr 2011/2012 ihre weitere Schullaufbahn an dem Teilstandort Oerlinghausen der Albert-Schweizer-Schule. Ansonsten ändert sich für die Schülerinnen und Schüler allerdings nichts, sie werden weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung in dem Gebäude an der Weerthstraße unterrichtet. Lediglich die formalrechtlichen Begleitumstände sind andere. So hatte sich der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe bereits im April dieses Jahres dazu entschlossen, den Schulverband Fröbelschule aufzulösen. Begründet liegt dieser Entschluss in den bereits seit einigen Jahren sinkenden Schülerzahlen. Derzeit besuchen lediglich noch 49 Kinder (davon 17 aus Leopoldshöhe) die Fröbelschule. Die sinkenden Schülerzahlen wiederum begründen sich u. a. in einer geänderten Rechtslage. So soll zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich Schule mit Hilfe der von der Landesregierung ins Leben gerufenen Kompetenzzentren schrittweise der Umbau zu einem inklusiven Schulsystem erfolgen. Für Leopoldshöhe bedeutet dies konkret, dass es an der Fröbelschule keine Primarstufe mehr gibt, vielmehr werden einige der Kinder mit Förderbedarf nun gemeinsam mit den ?Regelkindern? in der Grundschule Asemissen unterrichtet. Damit jedoch sichergestellt ist, dass die derzeit noch verbleibenden Fröbelschüler/innen ihre Schullaufbahn an ihrer Schule auch beenden können, wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der Schulträgerschaft für den Teilstandort Oerlinghausen (ehemalige Fröbelschule) getroffen. Diese Vereinbarung läuft bis zum 31. Juli 2015 und enthält Regelungen zur Bereitstellung von Räumlichkeiten, zu Schülerfahrkosten usw. In einem letzten Schritt beschloss nun der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe den Austritt aus dem Schulverband Fröbelschule zum 31. Juli 2011. Dieser Austrittsbeschluss muss allerdings noch seitens des Rates der Stadt Oerlinghausen zustimmend zur Kenntnis genommen werden und sodann von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen dieses Austrittbeschlusses machte die Verwaltung in der letzten Sitzung des Leopoldshöher Rates deutlich, dass das Gebäude der Fröbelschule einen Wert von ca. 1,8 Mio. Euro habe. Dieser Wert beruht auf einer Berechnung des Kreises Lippe, die im Jahr 2008 vorgenommen wurde. Ungefähr die Hälfte dieses Betrages entfällt auf die Gemeinde Leopoldshöhe, wobei noch die Verbindlichkeiten abgezogen werden müssen. Eine endgültige Bewertung kann jedoch erst erfolgen, wenn die Schlussbilanz zum 31.07.2011 vorliegt. (red) eingetragen: 25.07.2011 - 10:35 Uhr |
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