Leopoldshöhe Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe Platane an der Industriestraße wird gefällt In Leopoldshöhe sind Bäume, die mindestens 1,20 m Stammumfang in 1 m Stammhöhe haben und in Bereichen stehen, die im Zusammenhang bebaut sind, durch eine Baumschutzsatzung geschützt. So soll der gewachsene Baumbestand in der Gemeinde erhalten bleiben. Jede einzelne Fällung eines geschützten Baumes bedarf deshalb einer Genehmigung. Je nach Standort des Gewächses liegt die Zuständigkeit derartiger Genehmigungen bei der Verwaltung (Bäume auf Privatgrundstücken) oder beim zuständigen Fachausschuss, dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (Bäume auf öffentlichen Flächen). In ihrer letzten Sitzung beschäftigten sich die Mitglieder des Ausschusses deshalb mit der Fällung der Platane an der Industriestraße, die nahe der Unterquerung des Eselsbaches steht. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die Platane zu entfernen. Zur Begründung führte sie an, dass das Gehwegpflaster bereits jetzt durch die Wurzeln der Platane angehoben wird. Darüber hinaus überragt die Krone 2/3 der Straße. Da in diesem Bereich viele Lkws unterwegs sind, muss der gemeindliche Bauhof immer wieder ausrücken, um den Baum zu beschneiden. Letztendlich wurde bei einer Besichtigung der Platane festgestellt, dass der Einbau einer Kronensicherung notwendig scheint, da nur so der Abbruch eines Starkastes auf Dauer verhindert werden kann. Nach kurzer Diskussion schloss sich die Mehrheit des Fachausschusses der Auffassung der Verwaltung an und stimmte somit einer Fällung des Baumes zu, zumal eine Ersatzbepflanzung (Eberesche oder Birke) vorgesehen ist. Arbeitskreis zum Klimaschutzkonzept geht in die erste Runde Am 13. Juli 2011 wird er voraussichtlich zum ersten Mal tagen und somit seine Arbeit aufnehmen: der neue Arbeitskreis, der sich mit dem Klimaschutzmanagement unserer Gemeinde beschäftigt. Zum Hintergrund: Die Gemeinde Leopoldshöhe hat 2009/2010 die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes ausgeschrieben. Daraufhin hatten mehrere Büros ein Angebot abgegeben. Zum damaligen Zeitpunkt unterstützte die Bundesregierung die Kommunen bei der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes finanziell. Diese Fördermittel wurden allerdings wieder gestrichen, so dass seitens der Gemeinde Leopoldshöhe zunächst kein Auftrag erteilt wurde. Als Aussicht bestand, dass wieder Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, hat die Verwaltung frühzeitig am Anfang des Jahres einen Förderantrag gestellt. Ende Februar dieses Jahres kam die Förderzusage des Bundes, so dass nun das e&u energiebüro aus Bielefeld als günstigster Anbieter das Klimaschutzkonzept für unsere Gemeinde erstellt. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf ca. 20.000 Euro, wobei 65 % dieser Summe vom Bund gefördert werden. Damit die Gelder aber auch fließen können, ist die Einrichtung eines begleitenden Arbeitskreises zwingend erforderlich. Neben Vertretern aus Verwaltung und Politik besteht der Arbeitskreis aus folgenden weiteren Personengruppen: Bezirksschornsteinfeger, Naturschutzbund, örtliche Handwerker, Kirchenvertreter, Landwirtschaft, Verkehrsbetriebe, Werbegemeinschaften und Vertreter aus dem Forstbereich. In der letzten Sitzung des zuständigen Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz teilte die Verwaltung nun mit, dass die Vorbereitungen für das erste Treffen des Arbeitskreises angelaufen sind. So hat der zuständige Mitarbeiter des beauftragten Büros bereits Daten bei den Energieversorgern E.ON, RWE und den Stadtwerken Bielefeld angefordert sowie ein Informationsgespräch mit den zuständigen Bezirksschornsteinfegern geführt. Der Zeitrahmen für die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes ist im Übrigen bis zum 31. Dezember 2011 begrenzt. Bis dahin wird der neu gegründete Arbeitskreis noch mindestens ein weiteres Mal tagen. Maßnahmenpläne zur Wasserrahmenrichtlinie vorgestellt Die Grundlage für die politische Arbeit in den Gremien unserer Gemeinde ist häufig eine ortsrechtliche bzw. landesrechtliche Vorschrift. Dies ist allerdings nicht so, wenn es um das Thema Gewässerschutz geht. Hier spielt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eine große Rolle. Sie ist im Dezember des Jahres 2000 in Kraft getreten und tritt nun in die entscheidende Phase. Bis zum Jahr 2015 sollte sich das Grundwasser unserer Gemeinde in einem guten chemischen und mengenmäßigen Zustand befinden während das Oberflächenwasser in einem guten ökologischen und chemischen Zustand sein sollte. Diese Ziele ermöglichen die Erhaltung und Schaffung von Lebensräumen und Ausbreitungsmöglichkeiten von natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Wie dies erreicht werden soll, darüber informierte Herr Kuhlemann von der unteren Wasserbehörde des Kreises Lippe unlängst die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz. Für die Einzugsgebiete Werre und Windwehe sind insgesamt 78 Maßnahmensteckbriefe erarbeitet worden. Zehn dieser Maßnahmesteckbriefe betreffen das Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe, wobei acht Maßnahmen sich auf die Windwehe beziehen und zwei Maßnahmen an der Werre umzusetzen sind. So soll an der Windwehe in einigen Bereichen u. a. ein Gewässerrandstreifen hergestellt werden, Totholz eingebaut bzw. standortfremde Gehölze entfernt werden. Darüber hinaus soll am Dahlhauser Teich die zweite Leopoldshöher Fischtreppe entstehen. An der Werre hingegen ist beispielsweise der Anschluss eines Altarmes geplant, der dann bei Starkregen Hochwasser aufnehmen soll. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird im Übrigen zu 80 % aus Zuwendungen des Landes finanziert. Abschließend wies der Referent darauf hin, dass der Entwurf des Maßnahmenplanes Anfang Juli auf der Internetseite des Kreises Lippe veröffentlicht wird. Fachausschuss inspiziert Regenrückhaltebecken Politik vor Ort: dies praktizierten die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vor ihrer letzten Sitzung. Nachdem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt hatte, zu prüfen, ob und inwieweit die Regenrückhaltebecken in der Gemeinde Leopoldshöhe ökologisch aufgewertet und zur Biotopvernetzung genutzt werden können, machten sich die Mitglieder des Fachausschusses mit einem Vertreter des Nabu Leopoldshöhe und Mitarbeitern der Verwaltung auf den Weg, sich selbst einen Eindruck zu verschaffen. Eingangs machten die Vertreter der Verwaltung deutlich, dass Regenrückhaltebecken lediglich technische Bauwerke sind, die in erster Linie ihre Funktion erfüllen müssen. Gleichzeitig werden sie aber von Tieren und Pflanzen als Lebensräume angenommen. So siedeln sich hier häufig - insbesondere aufgrund des vorhandenen Wasserstands - Amphibien an. Je älter ein Regenrückhaltebecken jedoch wird, desto mehr wächst es natürlicherweise mit Baum- und Straucharten zu. Dadurch verschiebt sich auch das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten. Um die Artenvielfalt zu erhalten, empfiehlt es sich deshalb bei einer Reihe von Regenrückhaltebecken wenigstens einige vom Baumbewuchs zu befeien und die Belichtung des Feucht- und Nassbereiches wieder herzustellen. Zur Aufrechterhaltung der originären Funktion der Regenrückhaltebecken ist dies allerdings nicht notwendig, so dass regelmäßige Pflegemaßnahmen dort nicht vorgesehen sind. Gleichwohl sprechen naturschutz-fachliche Gründe in bestimmten Fällen für einen Rückschnitt des Bewuchses, wobei nicht vergessen werden darf, dass im Falle eines Unfalls die primäre Aufgabe eines Regenrückhaltebeckens bzw. eines Regenklärbeckens in der Aufnahme von belastetem Wasser besteht. Im Rahmen der anschließenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz kam man sodann abschließend überein, dass der Nabu Leopoldshöhe in Absprache mit der Betriebsleitung des Abwasserwerkes, die generell für die Belange der Regenrückhalte- bzw. Regenklärbecken zuständig ist, im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit einzelne Gehölze im Bereich der Regenrückhaltebecken entnimmt, sofern es aus naturschutzfachlichen Gründen sinnvoll ist. (red) eingetragen: 10.06.2011 - 15:45 Uhr |
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