Leopoldshöhe Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe Neues zum Thema Verkehrssicherheit für Radfahrer Radfahrschutzstreifen ja oder nein? Mitbenutzung des Gehweges ja oder nein? Auf der Suche nach der sichersten Lösung für Radfahrer gibt es ganz unterschiedliche Meinungen. Einen Überblick über mögliche Alternativen gab Wolfram Mischer vom Dezernat für Verkehr, Planfeststellung und Plangenehmigung der Bezirksregierung Detmold unlängst im Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr. Vornehmlich informierte der Referent über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Redwegebenutzungspflicht, die Auswirkungen der StVO Novelle und die neuen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen. Nach dem Leitsatz des o. g. Urteils darf eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt. Die zentrale Aussage seiner Ausführungen lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Sehen und gesehen werden, darauf kommt es an! Gegenseitige Rücksichtnahme sollte für Kraft- und Radfahrer selbstverständlich sein und sichert für alle Beteiligten das höchste Maß an Verkehrssicherheit. Eine allgemein geltende Lösung gebe es nicht, so Herr Mischer in seinem Vortrag. Auch wenn sich Radfahrer auf dem Gehweg vielleicht sicherer fühlen, werden sie dort - beispielsweise an Grundstückseinfahrten - schlechter bzw. später von den übrigen Verkehrsteilnehmern gesehen. Hinsichtlich der Frage, wie nunmehr bei der Hauptstraße in Asemissen mit dem Radverkehr umgegangen werden soll, regte der Experte an, dass die Gemeinde Leopoldshöhe nun zunächst zusammen mit Vertretern des Kreises Lippe sowie des Landesbetriebes Straßen.NRW eine genaue Prüfung der bisherigen Bestandsregelung in Asemissen durchführen soll. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger steht der gesamte Vortrag des Herrn Mischer im Ratsinformationssystem der Gemeinde Leopoldshöhe unter http://www.leopoldshoehe.de als Anlage zu der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 26. Januar 2011 zur Verfügung. Straßenreinigungssatzung auf dem Prüfstand Die derzeit geltende Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe ist aus dem Jahr 1986 und somit nun bereits 25 Jahre alt. Zwar wurden zwischenzeitlich mehrfach Änderungen vorgenommen, diese bezogen sich allerdings überwiegend auf die jeweiligen Straßenverzeichnisse. Die Straßenreinigungssatzung trifft Reglungen zur Art und zum Umfang der Reinigung sowohl im Hinblick auf die Sommer- als auch auf die Winterreinigung. Die Erfahrungen der letzten Jahre ? insbesondere die der letzten zwei Winter ? haben gezeigt, dass die derzeit gültige Satzung in einigen Punkten teilweise unzureichend ist. So sind beispielsweise Klarstellungen zur Winterreinigungspflicht der privaten Grundstückseigentümer notwendig. Auf der Grundlage der Mustersatzungen des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes hat die Verwaltung nun die Straßenreinigungssatzung neu gefasst und dem zuständigen Fachausschuss ? dem Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr ? zur Prüfung bzw. zur Beschlussfassung vorgelegt. Dort wurde die Satzung kontrovers diskutiert, letztendlich sprach sich der Ausschuss jedoch mehrheitlich für die Neufassung aus und dankte dem Bauhofleiter und seinem Team für die bisher geleistete Arbeit. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit obliegt nun allerdings dem Gemeinderat, der sich in seiner Sitzung am 24. Februar 2011 mit der Thematik beschäftigen wird. Die vorgelegte Neufassung enthält u. a. Konkretisierungen zu den Erfordernissen an die Räumung der Gehwege. So sind Gehwege in einer Breite von mindestens 1,00 m von Schnee und Eis freizuhalten. Darüber hinaus besteht nun auch eine Räumverpflichtung in Straßen ohne Gehwege, so dass auch hier die Verkehrssicherheit für die Fußgänger in Zukunft gegeben ist. Generell gilt Folgendes: in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr (sonn- und feiertags von 9.00 bis 20.00 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag (werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr) zu beseitigen. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Bitte nicht auf die Fahrbahn werfen oder schieben! Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf die Straße geschafft werden. Hinsichtlich der Verwendung von Streusalz gilt darüber hinaus: auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen sind. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln sollte sich auf Ausnahmefälle (Eisregen, gefährliche Stellen an Gehwegen, wie Treppen, Rampen, Gefäll- bzw. Steigungsstrecken usw.) beschränken. Die Verwendung von Streusalz hat zahlreiche Nachteile für die Umwelt. So gelangt das Salz mit dem Schmelzwasser in den Boden und hat negative Auswirkungen auf die Bodenstruktur. Darüber hinaus greift Streusalz die Vegetation an und gelangt ins Grundwasser bzw. durch Entwässerungssysteme in Gewässer. Die Gemeinde weist deshalb eindringlich darauf hin, dass abstumpfenden Mitteln wie Streusand oder mineralischen Streugranulaten (diverse Kiese, Schottersubstrate, Splitt) möglichst immer der Vorrang zu geben ist. Die umliegenden Baumärkte und Baustoffhändler haben diese Produkte in ihrem Angebot. Nur so können Probleme, die durch Salz an Pflanzenwurzeln, Schuhwerk, Bausubstanz, Metall, Bodenbelag, Grundwasser oder Tierpfoten verursacht werden, vermieden werden. (red) eingetragen: 04.02.2011 - 12:41 Uhr |
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