Leopoldshöhe Informationen des ehrenamtlichen Senioren- und Behindertenbeauftragten der Gemeinde Leopoldshöhe Riesiges Interesse an Veranstaltung zur Patientenverfügung Im überfüllten Klönkeller des Rathauses Leopoldshöhe konnten die beiden ehrenamtlichen Behinderten- und Seniorenbeauftragten der Gemeinde, Wolfgang Tomiak und Manfred Steiner, über 120 Leopoldshöher Bürgerinnen und Bürger begrüßen. Dass sich so viele Menschen auf den Weg gemacht hatten, den Ausführungen des in Leopoldshöhe allseits geschätzten und geachteten ehemaligen Hausarztes Dr. Jochen Luckey zu Fragen rund um die Patientenverfügung zu folgen, belegte eindrucksvoll, wie groß bei vielen Menschen die Unsicherheit und das Bedürfnis nach Information, Hilfe und Beratung bei den sehr sensiblen, drängenden und viele wohl auch bedrängenden Fragen zur Erstellung einer persönlichen Patientenverfügung ist. In einer kurzen Einführung betonte Wolfgang Tomiak, dass durch das 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechtes vom 29.07.09, in das nun endlich auch die Patientenverfügung aufgenommen worden sei, Rechtssicherheit herrsche. Jeder Mensch könne nunmehr sicher sein, dass sein im Voraus schriftlich für den Fall einer eintretenden Entscheidungsunfähigkeit festgelegter Wille, ob und wie er in einer von ihm beschriebenen Situation behandelt werden möchte, auch befolgt werden muss. Dr. Luckey führte sodann an Hand vieler eindrucksvoller und bewegender Beispiele aus seiner langjährigen Erfahrung in das Thema ein. Zentrale Botschaft des ersten Teiles seiner Ausführungen war es, dass die neuen Regelungen zum Patientenrecht es nun endlich möglich machen, in Würde und selbst bestimmt sterben zu dürfen und nicht hilflos einer ?Apparatemedizin? ausgeliefert zu sein, die von Vielen als das Leiden und den Sterbensprozess verlängernd empfunden wird. Im zweiten Teil seiner Ausführungen arbeitete Dr. Luckey am Beispiel einer ?Formular-Patientenverfügung?, die allen Teilnehmern zuvor zugestellt worden war, die einzelnen Punkte einer Patientenverfügung durch. Zunächst gelte es, die Situationen festzulegen, in denen die Patientenverfügung gelten soll, wobei insbesondere die Fragen, was genau unter ?unmittelbarer Sterbeprozess?, ?Endstadium einer tödlich verlaufenen Krankheit? und vor allem ?Gehirnschädigung oder Hirnabbauprozess? zu verstehen sei, großen Raum einnahm. Dr. Luckey vermochte hier viele wertvolle Hinweise zu geben und auch Ängsten zu begegnen. Anschließend wurden von Dr. Luckey sehr gut verständlich die Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen erläutert und mit Beispielen veranschaulicht. Es wurde deutlich, dass es doch sehr unterschiedliche persönliche Sichtweisen zu Art und Umfang medizinischer Behandlungen in den oben genannten Situationen (Sterbeprozess, tödlich verlaufende Erkrankung, Hirnschädigung) gibt, die von Fragen nach aktiver Sterbehilfe, die eindeutig verboten ist, bis hin zur Auffassung reichte, auch Schmerz und Leid gehörten nun mal zum menschlichen Leben. Der im Mittelpunkt stehende medizinische Rat von Dr. Luckey lautete dabei immer wieder, alle Maßnahmen zuzulassen, die Schmerz und Leid verringern und alle Maßnahmen auszuschließen, die Leid verlängern und ein menschenwürdiges Ende des eigenen Lebens verhindern. In einer ?Formular-Patientenverfügung? könne man, so Dr. Luckey, durchaus in diesem Sinne seinen Willen festlegen, allerdings empfahl er denjenigen, die ihren Willen präziser darlegen wollen, sich ausführlicher mit einzelnen Textbausteinen oder der neu erschienenen Broschüre der Ärztekammer Westfalen-Lippe zu befassen und eine selbst formulierte Patientenverfügung zu verfassen. Die Informationsbroschüre der Ärztekammer Westfalen-Lippe kann man unter Beifügung eines an sich selbst adressierten und mit 1,45 EUR frankierten DIN A 4 Umschlages anfordern bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210 - 214, 48147 Münster. Mit der Abfassung einer Patientenverfügung sei es aber noch nicht getan. Auf jeden Fall müsse man noch eine Person bevollmächtigen, die im ?Ernstfall? weiß, dass und wo die Patientenverfügung hinterlegt ist und der man vertraut, dass sie auch mit Überzeugung den geäußerten Willen durchsetzen wird. Mit einem besonders herzlichen Dank an Dr. Luckey für die außerordentlich interessante und informative Veranstaltung und mit dem Hinweis auf die beiden Termine am Donnerstag, 7. Oktober 2010 um 16.30 Uhr in der Festhalle Asemissen mit Rechtsanwalt Herrn Puchert-Blöbaum zum Thema Vorsorge- und Betreuungsrecht und am Donnerstag, 14. Oktober 2010 um 16.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses mit Herrn Dr. Luckey zum Thema ?Patientenverfügung? beendete Wolfgang Tomiak die Veranstaltung. Dritte Veranstaltung der Reihe ?Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht? zum Thema ?Vorsorge- und Betreuungsrecht? Im Rahmen der dritten Veranstaltung wird Rechtsanwalt Herr Dirk Puchert-Blöbaum zu den rechtlichen Fragen einer Patientenverfügung, ihrer Durchsetzbarkeit und zu Fragen rund um das Vor-sorge- und Betreuungsrecht referieren. Die Veranstaltung mit Herrn Puchert-Blöbaum findet am Donnerstag, 7. Oktober 2010 um 16.30 Uhr in der Festhalle in Asemissen (Am Sportplatz 5) statt. Bitte melden Sie sich bei Wolfgang Tomiak (Tel.: 05202/881706), Manfred Steiner (Tel.: 05202/81444) oder Frau Siebert (Tel.: 05208/991-313) für die Veranstaltung an. Für Fragen und Anregungen haben Ihre ehrenamtlichen Behinderten- und Seniorenbeauftragten Wolfgang Tomiak und Manfred Steiner immer ein offenes Ohr. Veranstaltung der Reihe ?Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht? zum Thema ?Medizinische Fragen im Kontext der Patientenverfügung? wird aufgrund der großen Nachfrage wiederholt! Die zweite Veranstaltung der Reihe ?Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht? zum Thema ?Medizinische Fragen im Kontext der Patientenverfügung? stieß auf riesiges Interesse unter der Leopoldshöher Bevölkerung. Da der Klönkeller, der wegen der Bauarbeiten im großen Sitzungssaal des Rathauses bedauerlicherweise als ?Ausweichquartier? genutzt werden musste, beim besten Willen nur 100 Besuchern Platz bot, erklärte sich Dr. Luckey dankenswerterweise sofort bereit, für diejenigen, die leider keinen Platz mehr finden konnten, eine zweite Veranstaltung anzubieten. Diese zweite Veranstaltung wird am Donnerstag, 14. Oktober 2010 um 16.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfinden. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird Dr. Luckey nochmals die vielfältigen medizinischen Fragen, die wahrscheinlich jedem bei der Erstellung einer Patientenverfügung aufkommen werden, aus seinem langjährigen Erfahrungsschatz als hoch geschätzter Hausarzt in Leopoldshöhe beantworten. Wer sich auf die Veranstaltung mit Dr. Luckey vorbereiten möchte, kann eine ?Standard-Patientenverfügung? zugesandt bekommen. Interessierte melden sich bitte bei Frau Siebert von der Gemeinde Leopoldshöhe, Tel.: 05208-991-313. Selbstverständlich können auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ersten Veranstaltung teilnehmen, bei denen es noch offene Fragen gibt. Bitte melden Sie sich bei Wolfgang Tomiak (Tel.: 05202/881706), Manfred Steiner (Tel.: 05202/81444) oder Frau Siebert (Tel.: 05208/991-313) für die Veranstaltung an. (red) Foto 1: v. l. Dr. Jochen Luckey, Wolfgang Tomiak, Manfred Steiner eingetragen: 20.09.2010 - 11:22 Uhr |
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