Überregional

Frühbucherrabatte nicht immer Schnäppchen
Clevere Urlauber vergleichen Leistungen und Preise

Preisnachlässe bis 25 Prozent, Treuebonus, Kinderpreispauschalen, Vergünstigungen bei Unterkunft und Verpflegung - wer seinen Sommerurlaub jetzt bucht, wird für die frühzeitige Entscheidung oft mit allerlei Vergünstigungen belohnt. Zahlreiche Reiseveranstalter locken noch bis Ende März oder April mit so genannten Frühbucherrabatten. ?Was auf den ersten Blick nach Superschnäppchen aussieht, entpuppt sich bei genauem Hinsehen jedoch oft als Schmalspurangebot, bei dem eine Reihe zusätzlicher Kosten fällig werden?, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Sie rät vor allzu schnellen Zugriffen, nicht nur Preise und Leistungsumfang von Reiseofferten zu vergleichen, sondern auch folgende Hinweise zu beachten:
I. Rabatte sind freiwillige Leistungen: Ob Frühbucherrabatte gewährt werden, hängt vom jeweiligen Reiseveranstalter ab. Oft variieren Nachlässe oder Vergünstigungen auch innerhalb des Angebots eines Veranstalters. So werden Rabatte zum Beispiel nur für bestimmte Unterkünfte eingeräumt.
II. Preisvergleich ist wichtig: Die einzelnen Posten eines Frühbucherangebots können allerdings nur bei gleichen oder ähnlichen Leistungen verglichen werden. Kunden sollten ihr Augenmerk nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang richten. Bei einem Vergleich lässt sich feststellen, ob bei Frühbucherangeboten der Transfer vom Flughafen zum Hotel oder die All-Inclusive-Verpflegung enthalten sind. Viele Veranstalter bieten zudem identische Leistungen - zum Beispiel Flug und Unterkunft - an, die bei einem Anbieter zum regulären Preis günstiger sind als bei einem anderen zum reduzierten Preis. Gewährt der günstige Veranstalter auch noch zusätzlich einen Nachlass, lassen sich durch einen Preisvergleich mehrere hundert Euro sparen.
III. Nach billigstem Angebot fragen: Wer keine Lust hat, in Katalogen oder auf Internetseiten nach Schnäppchen zu jagen, sollte sich im Reisebüro nach dem billigsten Angebot fürs jeweilige Traumziel er-kundigen. Reisevermittler müssen für die Preisdifferenz geradestehen, wenn sie nicht die preisgünstigste Variante für das gewünschte Reiseziel aus ihrem Sortiment heraussuchen. Im Streitfall müssen Kunden - zum Beispiel mit Hilfe eines Zeugen - nachweisen können, dass sie nach dem billigsten Angebot gefragt haben.
IV. Nachträgliche Preiserhöhungen drohen: Veranstalter können den Preis für Pauschalreisen im Nachhinein erhöhen, wenn die Trips länger als vier Monate vor Reisebeginn gebucht wurden. Im Frühjahr 2000 wurde beispielsweise zahlreichen Urlaubern zum vereinbarten Reisepreis ein Zuschlag für Kerosin abgeknöpft. Die Preisanhebung entsprach in vielen Fällen der Höhe der zuvor gewährten Frühbucherrabatte. Aufgrund von zwei erstrittenen Urteilen der Verbraucherzentrale NRW musste der Zuschlag vielen Kunden später zurückgezahlt werden. Grundsätzlich sind nachträgliche Preiserhöhungen jedoch zulässig.
V. Reiserücktrittsversicherung ist sinnvoll: Bei frühzeitiger Buchung empfiehlt sich in jedem Fall, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Der Versicherungspreis ist im Vergleich zu den hohen Stornierungskosten ein Klacks. Allerdings werden Leistungen nur bei vertraglich vereinbarten Leistungen - wie Krankheiten, Schwangerschaft oder Todesfälle in der nächsten Familie - gezahlt.
Bei rechtlichen Fragen zu Frühbucherrabatten hilft die Bielefelder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. (red)

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eingetragen: 16.03.2005 - 11:09 Uhr