Leopoldshöhe

Informationen aus der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe

Informationsveranstaltung über vorschulische Fördermöglichkeiten ? Grundschulbezirk Süd
Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, für alle Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden, Informationsveranstaltungen durchzuführen, in denen über vorschulische Fördermöglichkeiten beraten wird.
Zu diesen Informationsveranstaltungen lädt der Bürgermeister gemeinsam mit der Leiterin der Tageseinrichtung für Kinder und der Rektorin der Grundschule Süd ein auf
Donnerstag, 20.11.2008: DRK Kita ?Wirbelwind?, Grünstr. 16. Der Informationsabend beginnt um 20.00 Uhr.
Sie können sich für dieses Angebot entscheiden, unabhängig davon, ob Ihr Kind diese Kindertagesstätte besucht. Ziel der Veranstaltung ist es, Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte über die alltägliche Arbeit in den Tageseinrichtungen zu informieren, die in ihrer Gesamtheit die vorschulische Förderung des einzelnen Kindes umfasst.
Inhalt der Veranstaltung ist der Überblick über folgende Themenfelder:
1. Lernvoraussetzungen und vorschulische Fähigkeiten und ihre Bedeutung für das Lernen in der Schule
2. Bedeutung der deutschen Sprache für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht
- Information über das Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes (Delfin 4)
- Fördermöglichkeiten
3. Möglichkeiten der vorzeitigen Einschulung
4. Erläuterungen zur neuen Schuleingangsphase
5. Verschiedenes
Die Veranstalter würden sich freuen, wenn Sie die Gelegenheit zur Information wahrnehmen und sie Sie zu der Veranstaltung begrüßen dürfen.
Selbstverständlich werden Sie an diesem Abend auch Gelegenheit haben, zu den genannten Themenfeldern weitergehende Fragen zu stellen.

Kalle Pohl kommt nach Leopoldshöhe
Am Freitag, 28. November 2008, 20.00 Uhr, gastiert Kalle Pohl in Leopoldshöhe.
In der Aula des Schulzentrums präsentiert der aus zahlreichen Fernsehproduktionen bekannte Comedian sein Programm ?Kalles Kiosk?. Der Vorverkauf für diese Veranstaltung hat bereits begonnen. Karten sind zum Preis von 15 Euro in den bekannten Vorverkaufsstellen (Bürgerbüro und Büchereien) erhältlich (Kartentelefon 05208/991-333). An der Abendkasse kosten die Karten 18 Euro.

Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.
Die diesjährige Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. findet noch bis einschließlich zum 17. November 2008 statt.
Sammlungszweck 2008/2009 ist die Pflege und Instandsetzung von deutschen Kriegsgräberstätten in Flandern/Belgien sowie die Unterstützung von Projekten der Friedenserziehung im Rahmen der Jugend- und Schularbeit.
Zur Durchführung seiner Friedensarbeit ist der Volksbund dringender denn je auf Spenden der Bevölkerung angewiesen.

Veranstaltungsverbote an den stillen Feiertagen
Mit der Umstellung der Uhren auf die sogenannte Winterzeit werden die Tage merklich kürzer und für viele Menschen wieder ruhiger und besinnlicher. Auch wenn die Vorweihnachtszeit noch etwas auf sich warten lässt, so stehen im November die stillen Feiertage im Kalender. Am Volkstrauertag (16. November 2008) gedenken die Deutschen den Gefallenen und Toten beider Weltkriege. So finden an diesem Tag zwei Gedenkfeiern mit Kranzniederlegungen statt. Auf dem Waldfriedhof in Dahlhausen beginnt die Gedenkfeier um 10.00 Uhr, auf dem Friedhof in Bexterhagen um 15.00 Uhr.
Am Totensonntag (23. November 2008) begeht die Evangelische Kirche ihren Gedenktag für die in den letzten 12 Monaten Verstorbenen. Die Gedenkfeier hierzu findet in Leopoldshöhe um 11.00 Uhr am Ehrenmal an der Kirche statt.
Die stillen Feiertage sind besonders geschützt. Deshalb weist die Gemeindeverwaltung hiermit vorsorglich auf die Regelungen des Feiertagsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hin.
So sind an diesen Tagen bestimmte Veranstaltungen wie z. B. sportliche Veranstaltungen, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, der Betrieb von Spielhallen, musikalische und unterhaltende Darbietungen sowie alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen zeitweise untersagt.
Während das Veranstaltungsverbot am Volkstrauertag für einige der genannten Veranstaltungen bis 13.00 Uhr begrenzt ist, gilt es am Totensonntag bis 18.00 Uhr. Musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen sowie alle anderen unterhaltsamen öffentlichen Veranstaltungen sind sowohl am Volkstrauertag als auch am Totensonntag in der Zeit von 5.00 Uhr bis 18.00 Uhr verboten.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Leopoldshöhe bittet deshalb darum, dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb der benannten Zeiträume keine derartigen Veranstaltungen stattfinden. Eine Zuwiderhandlung stellt im Übrigen eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 11 des Feiertagsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen dar. Weitere Auskünfte dazu erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger bei der Gemeindeverwaltung unter den Rufnummern 05208/991-300 bzw. 991-301.

Vorankündigung:
Lichterabend auf dem Heimathof
Der Lichterabend auf der Höh´ findet in diesem Jahr wieder auf dem Heimathof statt. Am Donnerstag, 11. Dezember 2008 ab 17.00 Uhr bieten die Gemeinde Leopoldshöhe und Leopoldshöher Vereine und Verbände ein buntes vorweihnachtliches Programm für Jung und Alt an. Genauere Informationen zur Gestaltung des Lichterabends folgen in einer der nächsten Ausgaben dieses Blattes.

Parken im Ortskern
Nachdem der Straßenausbau im Ortskern Leopoldshöhe mittlerweile fertig gestellt worden ist und der Verkehr wieder läuft, möchte die Gemeindeverwaltung noch auf folgendes hinweisen:
Es hat sich in den letzten Wochen gezeigt, dass bei einigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wohl noch Unsicherheit in Bezug auf das Thema ?Halten und Parken? im Ortskern besteht. Die Unsicherheit bei diesem Thema wird offenbar durch den niveaugleichen Ausbau von Fahrbahn und Gehweg hervorgerufen.
So ist festgestellt worden, dass häufig noch Fahrzeuge auf dem Gehweg abgestellt werden.
Zum Parken im Bereich der Straßen im Ortskern sind die durch Markierungen ausgewiesenen Stellplätze zu nutzen. Grundsätzlich ist auch das Parken auf der Fahrbahn möglich, soweit hier nicht ein gesetzliches Halte-/Parkverbot entgegensteht.
Das Parken auf dem Bürgersteig stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann.
Das Ordnungsamt wird hier in der nächsten Zeit Kontrollen durchführen und die betreffenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zunächst mit einem entsprechenden Hinweis auf die Rechtslage hinweisen.
Weiterhin ist immer wieder festzustellen, dass insbesondere im Bereich der Herforder Straße Grundstücksausfahrten zugeparkt werden. Auch hier sind die Parkflächenmarkierungen zu beachten. (red)

Foto 1: Parken im Ortskern



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eingetragen: 31.10.2008 - 14:46 Uhr