Überregional

Bessere Start- und Landebedingungen für Fluggäste
Neue Regelungen bei Überbuchung oder Verspätung

Passagiere, die wegen Überbuchung auf der Strecke bleiben, deren Flüge stark verspätet starten oder gestrichen werden, können künftig zwischen 125 und 600 Euro an Ausgleichszahlungen verlangen. Die Fluggesellschaften müssen sich außerdem um Ersatz- und Rückflüge, erforderliche Übernachtungen, Verpflegung und Benachrichtigungen kümmern. Rechtliche Grundlage liefert eine EU-Verordnung, die am 17. Februar für alle Fluggesellschaften und Flughäfen der europäischen Mitgliedstaaten in Kraft tritt. Die neuen Regeln gelten nicht nur für Linienflüge und individuell gebuchte Charterflüge, sondern auch für Flüge bei Pauschalreisen. ?Auf dem Papier sind die Rechte sämtlicher Fluggäste nun entschieden verbessert und eindeutiger geregelt. Jetzt kommt?s darauf an, wie am Schalter künftig mit Überbuchungen und Ausfällen umgegangen wird", dämpft die Verbraucher-zentrale NRW allzu voreilige Erwartungen, dass die neuen Regelungen reibungslos umgesetzt werden. Als Rüstzeug für die Reise sind nachfolgend die wichtigsten Änderungen für Passagiere zusammengestellt:
- Überbuchung und Annullierung: Wer wegen eines überbuchten Flugs oder einer Annullierung nicht planmäßig abheben kann, bekommt den kompletten Flugpreis erstattet oder einen Ersatzflug angeboten. Außerdem können nicht beförderte Fluggäste auf zusätzliche Ausgleichsleistungen pochen. Deren Höhe ist nach Länge der Flugstrecke und Dauer der Verspätung gestaffelt. 250 Euro werden bei Flügen bis zu 1500 Kilometern gezahlt. Die Hälfte - nämlich 125 Euro - gibt?s nur, wenn Passagiere bis zu zwei Stunden später auf dieser Kurzstrecke ankommen. Bei Flügen innerhalb der EU oder bei Starts zwischen 1500 und 3500 Kilometern außerhalb der EU zahlt die Airline 400 Euro. Der Anspruch reduziert sich auch hier auf die Hälfte, wenn die Ankunft am Zielflughafen höchstens drei Stunden beträgt. 600 Euro werden bei noch größeren Entfernungen erstattet. Nur 300 Euro gibt?s auf der Langstrecke, wenn die Ankunft nicht mehr als vier Stunden beträgt. Bei langen Wartezeiten ist die Fluggesellschaft außerdem verpflichtet, kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie die Kostenübernahme für zwei Telefongespräche, Telexschreiben, Faxe oder E-Mails anzubieten. Wird eine Übernachtung fällig, muss die Airline kostenlos für ein Hotel und den nötigen Transfer sorgen.
- Sonderregeln bei gestrichenen Flügen: Die Ausgleichszahlungen können nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Fluggesellschaft mindestens zwei Wochen vorher mitteilt, dass der gebuchte Flug gestrichen wird. Flugreisende gehen auch bei späterer Unterrichtung leer aus, wenn ihnen die Fluggesellschaft eine zeitlich zumutbare Weiterbeförderung anbietet. Kann die Airline nachweisen, dass sie für den Flugausfall nicht verantwortlich ist, haben Reisende keinerlei Erstattungsansprüche.
- Verspätung: Verschiebt sich der Start je nach Flugstrecke um zwei bis vier Stunden, müssen den Passagieren in jedem Fall Mahlzeiten und Erfrischungen sowie zwei Telefongespräche, Telexe, Faxe oder E-Mails un-entgeltlich angeboten werden. Bei Verspätungen von mindestens fünf Stunden können die Fluggäste die komplette Rückzahlung des Ticketpreises verlangen. Gegebenenfalls muss die Airline für einen Rückflug sorgen. Startet der Jet erst am nächsten Tag, haben die Fluglinien auch hier eine kostenlose Hotelunterbringung und die Fahrt dorthin zu organisieren.
Kommt?s zum Streit mit einer Airline über die neuen Fluggastrechte hilft die telefonische Rechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW für 1,86 Euro pro Minute aus dem Deutschen Festnetz -
montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter (01 90) 89 79 69. (red)

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eingetragen: 27.02.2005 - 16:44 Uhr