Leopoldshöhe Hinweis des Ordnungsamtes zur Lärmbekämpfung Gerade in der Sommerzeit kommt es immer wieder zu Beschwerden wegen Lärmbelästigungen durch Arbeiten in Haus und Garten. Aus diesem Anlass weist das Ordnungsamt nochmals auf die einschlägigen Bestimmungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Leopoldshöhe hin: Gem. § 14 der Ordnungsbehördlichen Verordnung sind demnach Tätigkeiten, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden sind, wie z.B. das Ausklopfen von Teppichen, Sägen, Schleifen, Fräsen, Holzhacken oder die Benutzung von Rasen-mähern mit Verbrennungsmotoren in reinen und allgemeinen Wohngebieten nur an Werktagen von 7.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr zulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. (red) eingetragen: 20.07.2006 - 18:01 Uhr |
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