Überregional

Bei Kauf und Service nicht länger an Grenzen stoßen
Ratgeber: Verbraucherschutz in den neuen EU-Mitgliedstaaten

Autokauf in Polen, Zahnbehandlung in Tschechien oder die Seele baumeln lassen auf Malta - zehn neue Mitgliedstaaten tummeln sich auf dem europäischen Binnenmarkt und locken mit Waren- und Serviceangeboten. In acht mittel- und osteuropäischen Ländern (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn) sowie auf den Mittelmeerinseln Malta und Zypern sind Reisen, Einkaufen und die Nutzung von Dienstleistungen inzwischen einfacher und sicherer geworden. Bedingung für die Neulinge zum Eintritt in den gemeinsamen Binnenmarkt war, dass die Verbraucherschutzstandards der Europäischen Union in ihren jeweiligen Ländern umgesetzt werden. Zum Teil gelten jedoch noch Übergangsregelungen oder bleibt es weiterhin bei länderspezifischen Besonderheiten. ?Wer ein Neuland der Europäischen Union betritt, fährt dort am besten, wenn er sich vorher über die nationalen Gepflogenheiten informiert und gleichzeitig die europaweit gültigen Verbraucher-schutzrechte kennt, um seine Rechte auch im Streitfall durchsetzen zu können?, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW. Das nötige Verbrauchereinmaleins für die neuen europäischen Beitrittsländer liefert dazu der Ratgeber des Europäischen Verbraucherzentrums (evz) ?Verbraucherschutz in den neuen EU-Mitgliedstaaten?. Zur ersten Orientierung sind aus der Broschüre die wichtigsten Bestimmungen zu den Themenfeldern Reisen, Einkaufen und Gesundheit zusammengestellt:
- Reisen: Ein Visum wird für die Einreise nicht mehr benötigt. Allerdings gibt?s weiterhin Personenkontrollen an den Grenzen, bis die Beitrittsländer in der Lage sind, ihre Grenzen zu Staaten außerhalb der EU wirksam zu sichern. Normalerweise genügt der Personalausweis. Auf Nummer sicher reist, wer auch seinen Reisepass einsteckt, vor allem wenn der Grenzübertritt über Nebenstrecken erfolgt. In der Regel können sich Reisende in den neuen Mitgliedstaaten drei Monate ohne Aufenthaltserlaubnis frei bewegen. Auskunft über abweichende Regeln in Lettland, Polen oder Tschechien erteilen die jeweils zuständigen Konsulate. Urlauber dürfen Waren nur für ihren privaten Eigenbedarf ein- und ausführen. Die Freimengen für Tabakerzeugnisse und alkoholische Getränke sind jedoch begrenzt. Weitere Informationen zur Einfuhr von Waren hat der Deutsche Zoll unter http://www.zoll.de parat.
- Einkaufen: Obwohl auch die Preise in den neuen EU-Staaten allmählich ansteigen, können Kunden in den meisten Ländern noch günstig einkaufen. In Slowenien sowie auf Zypern und Malta ist das Preisniveau am höchsten. In der Slowakei, gefolgt von Lettland und Litauen, sind die Waren am günstigsten. In allen Mitgliedstaaten müssen bei den Produkten die Endpreise klar und gut lesbar angegeben sein. Kunden haben außerdem Anspruch auf eine Quittung. Für alle Produkte aus den Beitrittsländern gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren. Das heißt, Händler müssen ein fehlerhaftes Produkt während dieser Zeit kostenlos reparieren oder austauschen. Ist dies nicht möglich, haben Kunden Anspruch auf Preisnachlass oder können die Ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben. Mängel, auch wenn sie erst zu Hause festgestellt werden, sind stets an den Händler im Ausland zu richten. Bei einer Reklamation können Entfernung und mögliche Sprachbarrieren allerdings hinderlich sein. Warenumtausch oder Preiserstattung bei intakter Ware ist in vielen Fällen nicht üblich.
- Gesundheit: Generell sind die Gesundheitssysteme in den neuen Beitrittsländern sehr unterschiedlich. Deshalb sollten sich Reisende bei ihrer Kasse über die besonderen Regelungen für das jeweilige Land informieren. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten bei Beschwerden oder Unfällen während ihres Aufenthalts alle im Gastland üblichen gesetzlichen und medizinisch notwendigen Leistungen. Wichtig ist jedoch, dass ein Arzt oder eine Klinik für die Versorgung von Kassenpatienten zugelassen ist. Ist kein Kassenarzt vor Ort, können sich Patienten eine Privatrechnung ausstellen und von ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Um im Ernstfall nicht auf hohen Eigenanteilskosten zu sitzen, ist der zusätzliche Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll.
- Hilfe im Streitfall: Wenn Verbraucher in Europa bei Händlern und anderen Anbietern auf Grenzen stoßen, ist das Europäische Verbraucherzentrum der Verbraucherzentrale NRW eine wichtige Anlaufstelle. Das evz bietet nicht nur Information und Beratung zu grenzüberschreitenden Problemen, sondern unterstützt Ratsuchende auch bei Auseinandersetzungen mit Anbietern in Nachbarländern und hilft, Streitfälle durch schlichtende Verfahren beizulegen. Kontakt unter: http://www.evz.de
Den 63 Seiten starken Ratgeber ?Verbraucherschutz in den neuen EU-Mitgliedstaaten?, der neben Informationen zu Reisen, Einkaufen und Gesundheit auch Auskunft gibt zum Themenkomplex Immobilien und Geldanlagen, ist kostenlos bei der Beratungsstelle Bielefeld erhältlich. Gegen Erstattung von zwei Euro Portokosten kann die Broschüre auch telefonisch unter 01805001433 (aus dem deutschen Festnetz 12 Cent pro Minute) oder im Internet unter http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/osterweiterung bestellt werden. (red)

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eingetragen: 29.04.2005 - 17:54 Uhr