Leopoldshöhe

Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe

Leiter der Polizeiwache Bad Salzuflen informiert über Strukturdaten der Kreispolizeibehörde Lippe
Der Erste Polizeihauptkommissar Heinz Wieler, Leiter der Polizeiwache Bad Salzuflen, informierte die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses unlängst in ihrer letzten Sitzung über die Strukturdaten der Kreispolizeibehörde Lippe und der Polizeiwache Bad Salzuflen. Eingangs stellte er fest, dass es in Nordrhein-Westfalen 18 Polizeipräsidien und 29 Landratsbehörden gibt. Neben den Kreisen Herford und Gütersloh gehört hierzu auch der Kreis Lippe. Das Gebiet des Kreises Lippe mit seinen 16 Kommunen umfasst eine Fläche von 1.246 qkm und 342.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Das Straßennetz beträgt 4.160 km. 270.000 Fahrzeuge sind auf diesen unterwegs. Insgesamt sorgen 380 Polizeivollzugsbeamte und 50 Beschäftigte an 5 Wachstandorten, 8 Kommissariaten und einem Verkehrskommissariat für die Sicherheit im Kreisgebiet. Im Jahr 2015 gab es ca. 46.900 Einsätze (ca. 129/Tag) bei ca. 15.000 Straftaten (ca. 41/Tag) und ca. 8.800 Verkehrsunfällen (ca. 24/Tag). In der Polizeiwache Bad Salzuflen sind 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wachdienst, 9 im Kriminalkommissariat und 5 im Verkehrskommissariat tätig. Konkret müssen sich diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich mit 6.800 Einsätzen bzw. 6 Einsätzen pro Schicht auseinandersetzen. Im Folgenden informierte Herr Wieler über die Kriminalitätsbelastung der Kommunen im Bereich des Kriminalkommissariats Bad Salzuflen. So liegt die Kriminalitätshäufigkeit in Leopoldshöhe, - basierend auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern - bei 2.473. Dies ist bezogen auf den Landesdurchschnitt (8.543) eine sehr niedrige Quote. Für den Kreis Lippe beläuft sich diese Zahl auf 4.354. Statistisch gesehen ist Leopoldshöhe damit eine der sichersten Kommunen in NRW. Im Kreisgebiet erzielt unsere Gemeinde sogar das drittbeste Ergebnis. Für Leopoldshöhe bedeutete dies im Jahr 2015 398 Straftaten. U. a. wurden 94 Diebstähle unter erschwerten Umständen und 29 Wohnungseinbruchdiebstähle verzeichnet. Bezüglich der Verkehrsunfälle lässt sich feststellen, dass es davon in Leopoldshöhe insgesamt 389 gab. Abschließend informierte Herr Wieler darüber, für welche Ortsteile die Bezirksbeamten der Gemeinde Leopoldshöhe zuständig sind. Jürgen Hampe ist für die Ortsteile Nienhagen, Bexterhagen, Krentrup, Leopoldshöhe und Schuckenbaum tätig, während sich Michael Tornau um die Ortsteile Bechterdissen, Greste und Asemissen kümmert.

Aktion „Stadtradeln“ geht in die nächste Runde!
Radfahrerinnen und Radfahrer sollten sich bereithalten und Folgendes notieren: die Aktion „Stadtradeln“ wird in Leopoldshöhe auch in diesem Jahr fortgesetzt. In der Zeit vom 21.5.2017 bis 10.6.2017 beteiligt sich unsere Gemeinde zusammen mit derzeit sieben weiteren Kommunen an der Aktion. Die Auftaktveranstaltung (21.5.2017) soll voraussichtlich auf dem Marktplatz in Detmold stattfinden. Sobald es hier weitere Informationen gibt, wird an dieser Stelle weiter berichtet.

Neue Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für die Gemeinde Leopoldshöhe
Seit dem 1. Januar 2017 ist sie in Kraft – die neue Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Leopoldshöhe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe. Konkret geht es in dieser Verordnung um Regelungen zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung, beispielsweise zu Brauchtumsfeuern, der Lärmbekämpfung oder um das Verhalten in öffentlichen Anlagen. Da die bisherige Verordnung zum Ende des vergangenen Jahres außer Kraft getreten ist, galt es hier eine neue Verordnung zu erlassen.
Im Wesentlichen ergeben sich folgende Änderungen:
- in § 3 sind neue besondere Schutzvorkehrungen für Gebäude und Grundstücke hinzugekommen. So müssen beispielsweise Grundstückseinfriedungen an Straßen und Anlagen so hergestellt und unterhalten werden, dass sie niemanden behindern oder gefährden;
- die Vorschriften zur Werbung und zum wilden Plakatieren wurden ausgeweitet;
- die Regelungen zum Verunreinigungsverbot wurden neugefasst und erweitert;
- die Vorschriften zu Abfallbehältern wurden aktualisiert. So dürfen gefüllte Abfallbehälter und Wertstoffsäcke nun frühestens am Abend vor der Entleerung/Abholung bereitgestellt werden;
- zum Umgang mit Brauchtumsfeuern wurden neue Regelungen hinzugefügt;
- es wurden neue Regelungen zur Lärmbekämpfung festgelegt;
- die Vorschriften zur Fäkalien-, Dung- und Klärschlammabfuhr wurden neugefasst.
Die neue Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Leopoldshöhe können interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite der Gemeinde Leopoldshöhe unter http://www.leopoldshoehe.de einsehen. (red)

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eingetragen: 20.01.2017 - 21:58 Uhr