Leopoldshöhe

Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe

Altes Sporthaus in Entgeltordnung aufgenommen
Wie berichtet wurde das Obergeschoss des ehemaligen Vereinsheims des TuS Asemissen durch ehrenamtliche Helfer/innen renoviert und verfügt nun über einen Vortragssaal, eine Cafeteria mit Bar und Küche sowie über Toilettenanlagen. Da das ?Alte Sporthaus? - wie es nun heißt - Vereinen, Gruppen aber auch Privatpersonen für Schulungs- und Vortragszwecke bzw. für private Anlässe zur Verfügung gestellt werden soll, sollte es aus Gründen der Rechtssicherheit in die Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten aufgenommen werden. Dieser Empfehlung der Verwaltung ist der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung gefolgt, so dass nun klar geregelt ist, zu welchen Konditionen das ?Alte Sporthaus? gemietet werden kann. So beträgt die Entgelthöhe pro Veranstaltung und Tag 50,00 Euro. Sofern es sich um eine kommerzielle Veranstaltung handelt, wird dieser Entgeltsatz verdoppelt. Darüber hinaus sind die anfallenden Reinigungskosten nach Aufwand zu erstatten. Wer das ?Alte Sporthaus? mieten möchte, sollte sich im Rathaus an Frau Silke Möller (Tel.: 05208/991-305, E-Mail: s.moeller@leopoldshoehe.de) wenden. Eine Übersicht über alle öffentlichen Räumlichkeiten, die seitens der Gemeinde Leopoldshöhe auf Antrag gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden, finden interessierte Bürger/innen in der o. g. Entgeltordnung, die über die Internetseite der Gemeinde Leopoldshöhe unter http://www.leopoldshoehe.de (Rubrik Rat und Verwaltung / Ortsrecht / Recht, Sicherheit und Ordnung) abrufbar ist.

Baumschutzsatzung abgeschafft
Nach längerer und kontroverser Diskussion ist es nun amtlich: die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Leopoldshöhe - kurz Baumschutzsatzung - wird ersatzlos aufgehoben.
Zum Hintergrund: In Leopoldshöhe sind Bäume geschützt, die mindestens 1,20 m Stammumfang in 1 m Stammhöhe haben und im Bereich eines Bebauungsplanes oder eines Ortsteils stehen, der im Zusammenhang bebaut ist. Wenn geschützte Bäume gefällt werden sollen, bedarf dies somit in jedem einzelnen Fall einer Genehmigung. Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte nun die SPD-Fraktion beantragt, die Leopoldshöher Baumschutzsatzung ersatzlos aufzuheben. Begründet wurde dieser Antrag u. a. damit, dass sich das Umweltbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger seit Erlass der Satzung zum Positiven geändert hat. Viele Eigentümer/innen, die Bäume auf ihren Grundstücken haben, entscheiden sich bewusst für das Anpflanzen von Bäumen und sorgen für Ersatz, wenn ein Baum fallen muss. Darüber hinaus trägt die Abschaffung der Baumschutzsatzung nach Auffassung der Antragsteller entscheidend zum Bürokratieabbau bei. In seiner Novembersitzung diskutierte der zuständige Fachausschuss - der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz - diesen Antrag sodann kontrovers. So sprach sich die Faktion Bündnis 90/Die Grünen strikt gegen die Aufhebung der Baumschutzsatzung aus, unterbreitete jedoch zwei Kompromissvorschläge. Da für einige Politiker dadurch noch weiterer Klärungsbedarf bestand, wurde der Antrag erneut zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. Nach weiterer Diskussion im Fachausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss entschied sich nun der Rat, dem Antrag zu folgen und die Leopoldshöher Baumschutzsatzung aufzuheben.

Diskussion über Mehrgenerationenhaus
Mit einem Antrag des Netzwerkes Leopoldshöhe beschäftigten sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses unlängst in ihrer letzten Sitzung. Dieses hatte beantragt, im Süden der Gemeinde ein Mehrgenerationenhaus zu errichten und die notwendigen Fördermittel zu beantragen. Grundidee ist es, ein Begegnungszentrum zu schaffen, das allen Bürgerinnen und Bürgern - jung und alt -, den bestehenden Einrichtungen, Vereinen, AWO und Interessengruppen die Möglichkeit bietet, sich zu treffen, miteinander zu reden, Projekte und Aktivitäten zu planen und zu reflektieren, Mahlzeiten vorzubereiten und einzunehmen. Auch wenn diese Idee grundsätzlich von allen Beteiligten sehr positiv aufgenommen wurde, so fehlen doch mittelfristig die erforderlichen Finanzmittel, um ein solches Projekt umzusetzen. Hinsichtlich der Fördermittel musste die Verwaltung den Ausschussmitgliedern mitteilen, dass im Rahmen des von der Bundesregierung geschaffenen Förderprogramms lediglich eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten erfolgt und die Bundesförderung seit Herbst 2011 allmählich ausläuft. Doch auch unabhängig von dieser finanziellen Förderung kann die Gemeinde - aufgrund der bekannten Finanzrestriktionen - den Bau oder Erwerb eines Mehrgenerationenhauses mittelfristig nicht finanzieren, da die investiven Kosten vom jeweiligen Träger eines solchen Hauses in jedem Fall selbst getragen werden müssten.
Gleichwohl waren sich Politik und Verwaltung einig, zukünftig auch weiterhin alle sich bietenden Möglichkeiten zum Bau bzw. Erwerb eines Mehrgenerationenhauses zu prüfen und den Immobilienmarkt im Auge zu behalten.

Betreuungsangebot an den Leopoldshöher Grundschulen wird ausgeweitet
Eine gute Nachricht gibt es für zahlreiche Eltern, deren Kinder derzeit noch auf den Wartelisten der OGS Asemissen und der 8-1-Betreuung an der Grundschule Nord stehen. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat mit dem Beschluss des Haushaltsplanes 2012 die erforderlichen Mittel für die Einrichtung einer 4. Gruppe an der OGS Asemissen sowie für die Herrichtung eines Raumes für eine weitere Gruppe der 8-1-Betreuung an der Grundschule Nord bereitgestellt. Ab dem Schuljahr 2012/2013 haben somit jeweils 25 weitere Kinder die Möglichkeit, eine der beiden Gruppen zu besuchen. Aktuell hat die OGS Asemissen für das kommende Schuljahr einen Bedarf für 95 Kinder angemeldet. Da es bisher jedoch nur drei Gruppen gab, standen lediglich 75 Plätze zur Verfügung. Auf der Warteliste der 8-1-Betreuung an der Grundschule Nord stehen derzeit 22 Kinder. Auch hier ist somit ein Bedarf für eine weitere Gruppe gegeben. Auch wenn sich die dann entstehenden Personalkosten im Wesentlichen durch die zusätzlichen Beiträge tragen, so gab es doch ein Raumproblem. Hier haben die Schulleitungen der Grundschule Nord und der Felix-Fechenbach-Gesamtschule jedoch bereits im Vorfeld nach einer Lösung gesucht und diese auch gefunden. So können die Schüler/innen der Grundschule Nord zukünftig den Technikraum der Felix-Fechenbach-Gesamtschule für ihren Kunstunterricht mitbenutzen, so dass der ehemalige Kunstraum der Grundschule Nord für die 8-1-Betreuung zur Verfügung steht.

Windelzuschuss bleibt
Windelzuschuss ja oder nein? Mit dieser Frage beschäftigten sich die politischen Gremien im Rahmen ihrer Beratungen über den Haushalt 2012 sehr intensiv. Seit Einführung der Müllverwiegung in Leopoldshöhe erhalten Familien mit Windelkindern bis zwei Jahre und Inkontinenzpatienten, soweit sie in Privathaushalten leben, auf Antrag einen Zuschuss zu den Abfallentsorgungsgebühren. Bisher betrug der Zuschuss 4,00 Euro pro Monat / 48,00 Euro pro Jahr. Ein Wegfall dieses Zuschusses macht den Berechnungen der Verwaltung zufolge ein Einsparpotential von 17.000 Euro aus. Trotz umfangreicher Diskussionen kam es jedoch weder im Fachausschuss, dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, noch im Haupt- und Finanzausschuss zu einer eindeutigen Entscheidung Pro oder Kontra den Windelzuschuss. Letztendlich hat sich der Rat in seiner letzten Sitzung für eine Kompromisslösung ausgesprochen: Der Windelzuschuss bleibt, wird jedoch reduziert. Konkret bedeutet dies, dass Familien mit Windelkindern und Inkontinenzpatienten zukünftig einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 2,50 Euro monatlich / 30,00 Euro jährlich zu den Abfallentsorgungsgebühren erhalten. (red)

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eingetragen: 30.03.2012 - 22:28 Uhr