Leopoldshöhe

Informationen aus der Gleichstellungsstelle der Gemeinde Leopoldshöhe
Was macht eigentlich eine Gleichstellungsbeauftragte?

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit einer Gleichstellungsbeauftragten sind das Grundgesetz, das Landesgleichstellungsgesetz für NRW und die Gemeindeordnung.
Im Ortsrecht der Gemeinde Leopoldshöhe heißt es: Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet auf kommunaler Ebene darauf hin, vorhandene Benachteiligungen von Frauen abzubauen und somit das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die übrigen der Herstellung der Gleichberechtigung dienenden Gesetze zu verwirklichen. In der Zuständigkeit der Gleichstellungsbeauftragten liegen alle Fragen und Angelegenheiten, die Frauen betreffen. Darunter sind alle Themen zu verstehen, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße berühren, als die der Männer. Es handelt sich dabei um die Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben, die fachübergreifend alle Bereiche der Kommunalpolitik und -verwaltung berühren.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Frauen und Mädchen in Leopoldshöhe und für die Kolleginnen aus der Verwaltung.
Aufgaben: Die Gleichstellungsbeauftragte
- wirkt an Verwaltungsentscheidungen mit, die Frauen betreffen
- kontrolliert die Einhaltung des Frauenförderplanes und seiner Zielvorgaben. Die Basis dafür bildet das Landesgleichstellungsgesetz
- begleitet Bewerbungsverfahren zur Förderung der Gleichstellung und nimmt an Auswahlgesprächen teil
- stellt Broschüren über die Lebenssituation von Mädchen und Frauen bereit
- sie initiiert und begleitet Projekte für Mädchen und Frauen mit dem Ziel (strukturelle) Benachteiligungen abzubauen
- sie führt Kultur-, Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen durch und stellt Informationsmaterialien zur Verfügung
- ist vernetzt mit allen Gleichstellungsstellen auf Kreis-, Landes? und Bundesebene.
Die Gleichstellungsstelle bietet Sprechstunden an:
- Beratung:
Leopoldshöher Bürgerinnen und Bürger, die in allen oben genannten oder ähnlichen Bereichen Beratung, Unterstützung, Information oder Hilfestellung suchen, können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Sie erhalten Auskünfte, Informationen, ein klärendes Gespräch, tatkräftige Unterstützung oder die Vermittlung an andere, geeignete Stellen - je nach Sachverhalt. Alle Gespräche sind kostenlos und werden vertraulich behandelt.
Sie finden die Gleichstellungsbeauftragte Annemarie Schneider im Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe Kirchweg 1, Zimmer 8.
Sprechzeiten Gleichstellungsstelle: Montag-Mittwoch: 9.00 - 12.00 Uhr
Offene Sprechzeiten der Gleichstellungsstelle Donnerstag: 14 bis 16 Uhr.
In dieser Zeit können Sie direkt und ohne vorherige Anmeldung in die Gleichstellungsstelle kommen. Es bietet sich jedoch an, vorher einen Termin zu vereinbaren - auch außerhalb der Sprechzeiten-.
(red)

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eingetragen: 25.11.2011 - 13:03 Uhr