Leopoldshöhe

Informationen aus der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe

Erster Leopoldshöher Kreativmarkt geht an den Start
Am ersten Aprilwochenende (2. / 3. April 2011) findet in der neuen Aula im Schulzentrum der erste Leopoldshöher Kreativmarkt statt. 42 Aussteller präsentieren mit tollen Vorführ- und Mitmachaktionen ein buntes Programm für Jung und Alt. Einfach nur stöbern und informieren oder aber aktiv mitmachen, beim Kreativmarkt ist alles möglich. Von 14.00 ? 18.00 Uhr (Samstag, 2. April 2011) sowie von 11.00 ? 18.00 Uhr (Sonntag, 3. April 2011) bietet die neue Aula im Schulzentrum die richtige Kulisse für ein kurzweiliges Programm. Filzen, Acrylmalerei für Kinder oder kreatives Kinderballett, dies sind nur einige der Attraktionen, die die Aussteller an zahlreichen Ständen anbieten. Am Sonntag wird das Angebot durch ?Die Kreative Bühne? ergänzt. So werden Tanzdarbietungen der Jazz Dance AG der OGS der Grundschule Nord sowie der Ballettschule ?La Danse? zum Besten gegeben. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Neben Leckereien vom Grill und Eintopf gibt es an beiden Tagen auch eine Cafeteria mit einer großen Auswahl an Kuchen und Torten.
Den genauen Programmablauf finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Leopoldshöhe unter http://www.leopoldshoehe.de.

Gartenabfallsammlung 2011
Die Gartenabfallsammlung beginnt in diesem Jahr am 1. April 2011 und dauert bis zum 26. November 2011.
Die Öffnungszeiten haben sich verändert und sehen nun folgendermaßen aus:
- auf dem Bauhof: freitags von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr und samstags von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
neu 2011:
- Die Sammlung auf dem Bauhof findet am Freitag von 15.00 Uhr nur noch bis 17.30 Uhr statt. Der Annahmezeitraum am Samstag bleibt unverändert.
- In den Hauptmonaten der Sommerferien, Juli und August, wird die Sammlung auch auf dem Bauhof nur 14-tägig angeboten. Die genauen Termine stehen im Abfuhrkalender.
- in Asemissen (Festhalle): samstags von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr jede 2. Woche
neu 2011:
- die Sammlung in Asemissen findet nur noch jede 2. Woche statt. Die genauen Termine stehen im Abfuhrkalender.
Der Abfuhrkalender 2011 mit den genauen Daten (zur Orientierung dient der ?Kleine grüne Zweig?) steht auf der Internetseite der Gemeinde Leopoldshöhe (www.leopoldshoehe.de) zum Download bereit.
Ab jetzt entfällt die kostenlose Annahme von Strukturmaterial bei der Rücknahme von Häckselgut. Wenn Bürgerinnen und Bürger trotzdem davon mitnehmen möchten, können sie davon Gebrauch machen.
An folgenden Terminen (abgesehen von den gesetzlichen Feiertagen) fällt die Gartenabfallsammlung in diesem Jahr aus:
auf dem Bauhof: 20. Mai 2011 und 14. Oktober 2011 wegen der Schadstoffsammlung,
in Asemissen: 12. November 2011 wegen einer Veranstaltung in der Festhalle.
Diese Termine werden gesondert in der Presse bekannt gegeben.
Folgende Gartenabfälle (nur von Privatgrundstücken und Privateigentümern aus Leopoldshöhe!) werden gegen ein Entgelt in Form von Wertmarken (eine entspricht 5,00 Euro) angenommen:
Laub, Baum-, Strauch- und Grasschnitt außer Baumstämme und Äste mit mehr als 15 cm Durchmesser sowie alle sonstigen Pflanzenteile außer Gartenabfälle mit einem größeren Anteil Erde.
Für die Abgabe gelten die folgenden Entgelte:
- Pkw 0,5 (geschlossener Kofferraum) 5,00 Euro
- Pkw 1 cbm (Kofferraum und Innenraum) 10,00 Euro
- Kombi, Pkw-Anhänger und Kleintransporter mit einem Ladevolumen bis zu 1,0 cbm 10,00 Euro
- Kombi, Pkw-Anhänger und Kleintransporter mit einem Ladevolumen bis zu 1,5 cbm 15,00 Euro
- Kombi, Pkw-Anhänger und Kleintransporter mit einem Ladevolumen bis zu 2,0 cbm 20,00 Euro
- übrige Anlieferer (Fahrräder, Mopeds mit Anhänger, Schubkarren etc.) pro Anlieferung Mindestgebühr 5,00 Euro
Gartenabfallmengen von mehr als 2 cbm werden nicht angenommen.
Wertmarken sind im Rathaus (Bürgerbüro) und in den folgenden Verkaufsstellen erhältlich:
Asemissen:
Hilbert Lotto-Toto-Tabak- und Schreibwaren, Hauptstraße 260 b
Neukauf Brinkmann, Hauptstraße 275
Leopoldshöhe:
Bürgerbüro, Rathaus,
Edeka-Markt Boers, Herforder Straße 27
Kerker Blumenhaus, Hauptstraße 31
Naturkost auf der Höh´, Schötmarsche Straße 14

Bundesfreiwilligendienst ersetzt Zivildienst
Am 15.12.2010 hat das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe verabschiedet, mit denen die gesetzliche Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes und damit auch die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes ausgesetzt und der Bundesfreiwilligendienst eingerichtet werden soll. Obwohl die Beratung und Verabschiedung der Gesetzentwürfe in Bundestag und Bundesrat noch ausstehen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Wehrpflicht und der Zivildienst zum 1.7.2011 ausgesetzt werden.
Der Gesetzentwurf zum Bundesfreiwilligendienst beinhaltet folgende Eckpunkte:
Zielgruppe:
Der Bundesfreiwilligendienst steht Frauen und Männern grundsätzlich jeden Alters offen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
Einsatzbereich:
Der Bundesfreiwilligendienst wird in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet.
Insbesondere in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und für Jugendarbeit, in Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und in Einrichtungen, die im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind.
Dauer:
Der Bundesfreiwilligendienst soll in der Regel 12, mindestens jedoch 6 und höchstens 24 Monate dauern. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist der Freiwilligendienst vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung abzuleisten. Erwachsene ab 27 Jahren sollen sich für mindestens 20 Wochenstunden verpflichten.
Pädagogische Begleitung:
Die Pädagogische Begleitung der Freiwilligen soll soziale, ökologische kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl stärken. Der Bundesfreiwilligendienst wird durch Seminare begleitet.
Bei einer Dauer von 12 Monaten sind mindestens 25 Tage pädagogische Begleitung in Form von Seminaren vorgesehen. Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, nehmen in angemessenem Umfang an den Seminaren teil.
Taschengeld und Sozialversicherung:
Das Taschengeld wird frei mit den Trägern vereinbart. Die bundesweit einheitliche Obergrenze beträgt gegenwärtig 330,00 Euro pro Monat.
Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert. (red)

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eingetragen: 24.03.2011 - 18:43 Uhr