Leopoldshöhe

Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe

Verkehrssicherheit im Bereich Milser Heide soll verbessert werden
In ihrer letzten Sitzung beschäftigten sich die Mitglieder des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr u. a. mit einem Antrag, der die Verkehrssicherheit im Bereich der Straße Milser Heide zum Thema hatte. So wies der Antragsteller in seinem Schreiben darauf hin, dass aus Richtung Schmeltebruch kommende Fahrzeuge sich häufig nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit (Tempo-30) halten.
Da es sich bei dem Kfz-Verkehr in dieser Straße allerdings überwiegend um Anlieger handelt und für Fußgänger Gehwege zur Verfügung stehen, sah der zuständige Fachausschuss auf Empfehlung der Verwaltung keinen Handlungsbedarf für bauliche Maßnahmen. Gleichwohl war man sich einig, dass nur die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit zu mehr Verkehrssicherheit für die betroffenen Anwohner/innen führen kann. Abhilfe kann hier eine Geschwindigkeitsanzeigetafel schaffen. Das Gerät zeigt den Autofahrern/innen in Leuchtziffern die momentan gefahrene Geschwindigkeit an. Durch diesen rein psychologischen Effekt werden häufig gute Ergebnisse erzielt und so sprach sich der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr dafür aus, die Geschwindigkeitsanzeige ?Sie fahren...? häufiger in der Straße ?Milser Heide? einzusetzen. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, parallel dazu Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Der Haupt- und Finanzausschuss - der für die abschließende Entscheidung derartiger Anregungen und Beschwerden zuständig ist ? ist dieser Empfehlung in seiner letzten Sitzung gefolgt und so wird es in der Milser Heide nun zukünftig vermehrt Geschwindigkeitskontrollen geben.

Ortsdurchfahrt Asemissen ? Fortsetzung folgt!
Die Mitglieder des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr beschäftigten sich in ihrer letzten Sitzung ein weiteres Mal mit dem Thema Ortsdurchfahrt Asemissen. Nachdem der Ausschuss im August dieses Jahres zur Kenntnis nehmen musste, dass die von der Politik beschlossenen und von der Verwaltung eingereichten Pläne vom Landesbetrieb Straßen.NRW abgelehnt worden waren, galt es nun nach einer Lösung zu suchen, die sowohl die Belange und Wünsche der Anwohner/innen berücksichtigt als auch genehmigungsfähig ist. So war die Verwaltung beauftragt worden, eine Detailplanung für die gesamte Ortsdurchfahrt zu fertigen und mit Straßen.NRW abzustimmen. Speziell ging es um die Frage, wie bei einem beidseitigen Radfahrstreifen die Kfz-Stellplätze für alle Beteiligten am sinnvollsten anzuordnen sind.
Die von der Verwaltung sodann erarbeitete aktuelle Planung wurde bereits mit dem Kreis Lippe, der Bezirksregierung Detmold und dem Landesbetrieb Straßen.NRW abgestimmt und ist in der vorgelegten Form nun genehmigungsfähig. Die Detailplanung selbst wurde in der Sitzung durch einen Vertreter des beauftragten Ingenieurbüros vorgestellt, fand jedoch nicht die ungeteilte Zustimmung der Ausschussmitglieder. So ist die Unterbrechung der Radfahrschutzstreifen an Fahrbahneinengungen ? beispielsweise in Höhe der Querungshilfen oder im Kreisel ? nach Auffassung der Ausschussmitglieder untragbar. Hier Abhilfe zu schaffen dürfte jedoch schwierig sein, da eine Mindestfahrbreite von 2,25 pro Fahrspur unbedingt einzuhalten ist. Ins Gespräch kam auch die Prüfung eines ?Shared Space?-Konzeptes. ?Shared space?, so heißt ein neuer Ansatz zur Raumplanung und -einrichtung, nach dem der vom Verkehr dominierte öffentliche Straßenraum lebenswerter, sicherer sowie im Verkehrsfluss verbessert werden soll. Das entscheidende Merkmal ist, dass Verkehrsschilder, Querungshilfen und andere Barrieren nicht mehr nötig sind. Nach intensiver Erörterung wurde die Diskussion um die Ortsdurchfahrt Asemissen zur weiteren Beratung nun zunächst zurück in die Fraktionen verwiesen. Zeitgleich wurde die Verwaltung beauftragt, hinsichtlich des Radfahrschutzstreifens nochmals das Gespräch mit Straßen.NRW zu suchen sowie Informationen zum Thema ?Shared Space? zusammenzutragen.

Straßenbeleuchtung bleibt an den Wochenenden zukünftig in Betrieb
Nach der Absegnung durch den Haupt- und Finanzausschuss ist es nun amtlich: Die Straßenbeleuchtung in Leopoldshöhe bleibt an den Wochenenden zukünftig wieder an!
Die Energiekosten steigen in der heutigen Zeit stetig. Dies gilt nicht nur für private Haushalte, sondern logischerweise auch für öffentliche Haushalte. Aus diesem Grund hatte der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr im Jahr 2007 beschlossen, die Straßenbeleuchtung in Wohngebieten von 0.30 Uhr bis 4.30 Uhr auszuschalten. Zwar mussten für diese Maßnahme zum damaligen Zeitpunkt die vorhandenen Schaltschränke für ca. 30.000 Euro umgebaut werden, diese Kosten haben sich durch die nächtliche Teilabschaltung jedoch mittlerweile längst amortisiert. Eine Anregung aus der Bevölkerung führte nun dazu, dass sich der zuständige Fachausschuss ein weiteres Mal mit dieser Thematik beschäftigte. Der Antrag wies u. a. auf sicherheits- und haftungsrechtliche Aspekte hin. Hierzu ist allerdings festzustellen, dass die Kriminalitätsrate in unserer Gemeinde seit der Teilabschaltung nicht gestiegen ist. Nach wie vor hat der Kreis Lippe in ganz NRW die niedrigste Fallzahl; im Kreis Lippe wiederum hat die Gemeinde Leopoldshöhe die niedrigste Quote. Auch aus haftungsrechtlichen Gründen besteht nach Aussage des Kommunalen Schadenausgleichs keine umfassende Beleuchtungspflicht. So ist die Gemeinde nicht verpflichtet, ständig und überall für eine optimale Ausleuchtung aller Straßen und Gehwege zu sorgen. Nichtsdestotrotz erzeugt Licht ein erhöhtes Sicherheitsempfinden. Die Mitglieder des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr hatten deshalb zu entscheiden, wie es in Leopoldshöhe zukünftig weitergehen soll. Der Vorschlag, die Straßenbeleuchtung an Wochenenden eingeschaltet zu lassen, verursacht nach Berechnungen der Verwaltung Mehrkosten in Höhe von momentan ca. 17.000 Euro/Jahr gegenüber der jetzigen Lösung. Nach einer ausführlichen Diskussion sprach sich der zuständige Fachausschuss dafür aus, die Straßenbeleuchtung in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag durchgehend eingeschaltet zu lassen. Um die dadurch entstehenden Mehrkosten zu kompensieren, soll die Straßenbeleuchtung dafür an den fünf Wochentagen je eine Stunde länger (von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr) abgeschaltet werden.
Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob das Konzept ?dial4light? in unserer Gemeinde umgesetzt werden könnte. Mit diesem System lassen sich öffentliche Beleuchtungsanlagen vom Telefon aus temporär einschalten.
Letztendlich hatte sich der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr mit der Tatsache zu beschäftigen, aus welchem Grund die Lampen im Gemeindegebiet bei Dämmrigkeit früher angehen und länger brennen. Die Verwaltung wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Dämmerungsschalter sehr empfindlich seien und auf Lichtschwankungen dementsprechend sensibel reagieren. Auch hier wurde die Verwaltung beauftragt, für eine unsensiblere Einstellung der Dämmerungsschalter zu sorgen.
Die Umsetzung der beschlossenen Regelungen erfordert nun unterschiedliche Schritte seitens der Verwaltung. Während die ?Wochenendbeleuchtung? wohl noch vor Weihnachten in die Tat umgesetzt werden kann, bedarf die ?Werktagsregelung? einer Umprogrammierung der Schaltschränke und wird unter Umständen etwas länger in Anspruch nehmen.

Wetterschutz für den Marktplatz in der Diskussion
Im Mai dieses Jahres beauftragte der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr die Verwaltung, einen Antrag auf Förderung der Maßnahme ?Fahrgastunterstand am Kiosk Marktplatz? zu stellen. Bevor aber über diese Frage endgültig entschieden wird, hat die Verwaltung im Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr auf ein anderes Problem hingewiesen. Es geht um die Fahrgäste, die am Kirchweg auf den Bus warten. Hier steht in der Nähe der Haltestelle kein Wetterschutz zur Verfügung. Sowohl die Mitglieder des Ausschusses als auch der ÖPNV-Arbeitskreis sehen hier Handlungsbedarf und so wurde nochmals über einen separaten Wetterschutz für diesen Bereich diskutiert. Einigkeit bestand darüber, dass bei der Auswahl des Objektes darauf geachtet werden soll, dass die optische Beeinträchtigung (Blick auf den Marktplatz/Farbgestaltung) so gering wie möglich ist.
In der Sitzung des zuständigen Fachausschusses wurden nun verwaltungsseitig entsprechende Lösungen unterbreitet. Zwei Standorte kommen für eine Wartehalle in Frage: Direkt auf dem Marktplatz bzw. gegenüber vor der Hecke. Bei beiden Lösungen sind Vor- und Nachteile abzuwägen, wobei deutlich wurde, dass es noch Erörterungsbedarf gibt. Die Verwaltung wurde in diesem Zusammenhang beauftragt, weitere Informationen einzuholen und Gespräche mit der Kirche und den Fahrgästen zu führen. Über die Ergebnisse dieser Befragungen wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses berichten.
Foto: Stefan Diestelhorst (red)



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eingetragen: 12.12.2009 - 07:29 Uhr