Leopoldshöhe

Informationen aus der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe

Gartenabfallsammlung im Ortsteil Leopoldshöhe (Bauhof) findet ab dem 17. Juli 2009 wieder statt!
Ab Freitag, 17. Juli 2009 findet die Gartenabfallsammlung auch wieder im Ortsteil Leopoldshöhe (Bauhof) statt. Die Zeiten sind unverändert:
freitags von 15.00 Uhr ? 18.00 Uhr und samstags von 9.00 Uhr ? 11.30 Uhr

Die Gemeindebücherei informiert:
Öffnungszeiten der Gemeindebüchereien in den Sommerferien

In der Zeit vom 6. Juli 2009 bis zum einschließlich 7. August 2009 sind die Gemeindebüchereien zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag: Leopoldshöhe 14.00 ? 18.00 Uhr
Dienstag: Asemissen 10.00 ? 12.00 Uhr; Leopoldshöhe 14.00 ? 18.00 Uhr
Mittwoch: Leopoldshöhe 10.00 ? 12.00 Uhr; Asemissen 14.00 ? 18.00 Uhr
Donnerstag: Leopoldshöhe 14.00 ? 18.00 Uhr
Freitag: Asemissen 14.00 ? 17.00 Uhr
An den ersten beiden Ferientagen sowie in der letzten Ferienwoche gelten die üblichen Öffnungszeiten!

Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 30. August 2009
hier: Hinweis an wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die von der Meldepflicht befreit sind
Gemäß § 12 Abs. 7 der Kommunalwahlordnung sind wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die gemäß § 23 des Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind, vom Bürgermeister spätestens am 35. Tag vor der Wahl in geeigneter Form darüber zu unterrichten, dass sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Leopoldshöhe eingetragen werden.
Von der Meldepflicht gem. § 23 des Meldegesetzes sind folgende Personen befreit,
1. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder ausländischen konsularischen Vertretung und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder, falls die genannten Personen weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässig sind, noch dort eine private Erwerbstätigkeit ausüben;
2. Personen, für die diese Befreiung in völker-rechtlichen Übereinkünften festgelegt ist.
Ausländische Unionsbürger/innen, die wegen Befreiung von der Meldepflicht nicht bei der Meldebehörde der Gemeinde Leopoldshöhe gemeldet sind, werden folglich nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Dafür ist Voraussetzung, dass sie gemäß §§ 7 und 8 des Kommunalwahlgesetzes am Wahltag
1. das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. in der Gemeinde eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben,
3. in der Bundesrepublik Deutschland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Der Antrag ist unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Tages der Geburt und des Geburtsorts schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Leopoldshöhe zu stellen. Im Rahmen des Antrages ist eine Versicherung an Eides Statt abzugeben, dass der/die Antragsteller/in in der Gemeinde am Wahltag eine Wohnung inne hat. Ferner muss der Antrag Angaben über den gültigen Identitätsausweis und eine Versicherung an Eides Statt über die Staatsangehörigkeit enthalten. Die Gemeinde Leopoldshöhe kann die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises verlangen. Der Antrag muss spätestens am 14. August 2009 bei der Gemeinde Leopoldshöhe, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe eingehen. Einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung die Eintragung in das Wählerverzeichnis nicht selbst beantragen, darf sie sich der Hilfe einer anderen Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien an Eides Statt zu versichern, dass sie den Antrag entsprechend den Angaben der antragstellenden Person gestellt hat und die darin gemachten Angaben nach ihrer Kenntnis der Wahrheit entsprechen.
Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für ausländische Unionsbürger und Unionsbürgerinnen, die von der Meldepflicht befreit sind für die Wahl der Vertretung der Gemeinde und des Bürgermeisters am 30. August 2009 in der Gemeinde Leopoldshöhe können bei der Gemeinde Leopoldshöhe, Rathaus, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe, angefordert werden. (red)

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eingetragen: 26.06.2009 - 15:42 Uhr