Oerlinghausen

Schiedsperson: Britta Wehmeier-Nowara für Heinrich Jelen
Es ist besser zu schlichten als zu richten

(gs). Zwei typische Beispiele: Vater und Tochter streiten sich um den Umbau eines Hauses wegen der Kosten und reden seit einem halben Jahr kein Wort mehr miteinander. Oder zwei Brüder sind sich nicht mehr ?grün?, als es um das Erbe geht. In solchen Fällen muss nicht unbedingt das Gericht eingeschaltet werden, findet Schiedsmann Heinrich Jelen. Denn ?Schlichten ist besser als Richten? lautet das Motto des Oerlinghauser Schiedsmannes, der nun sein Amt an Britta Wehmeier-Nowara übergab.
Kommt es zu einem Gerichtsprozess zwischen den beteiligten Parteien, dann ist die Rechtslage zwar geklärt. Aber die menschliche Beziehung ? oftmals sind es Nachbarn oder Verwandte ? ist häufig auf Jahre hinaus gestört. ?Häufig fragt man sich hinterher, ob ein wenig Entgegenkommen beziehungsweise die emotionale Ebene nicht für alle Beteiligten besser gewesen wäre. Bürgermeisterin Dr. Ursula Herbort verabschiedete in einer kleinen Feierstunde Heinrich Jelen und begrüßte die Nachfolgerin Britta Wehmeier-Nowara als neue Schiedsfrau der Bergstadt. Die Volljuristin hat mehrere Jahre in ihrem Beruf gearbeitet, dann eine Kinderpause eingelegt und nimmt sich nun Zeit für das Ehrenamt.
Im Gespräch kann man während einer Schiedsverhandlung vorhandene Spannungen abbauen, was laut Jelen auch oftmals gelingt: 75 Prozent seiner 60 verhandelten Fälle sind erfolgreich ?über die Bühne? gegangen. Denn das geflügelte Wort ?Vertragen ist besser als klagen? hat gerade im Schiedswesen seine Gültigkeit.
?Wenn man bedenkt, wie teuer eine Gerichtsverhandlung kommen kann, abgesehen von der Zeit und dem vielen Papierkrieg, dann bietet sich doch in vielen Fällen eher ein Schiedsverfahren an?, so Jelen, ?im Allgemeinen kommt man bei der Schlichtungsverhandlung durch eine Schiedsperson mit etwa 40 Euro für Telefon, Porto, Schreib- und Verhandlungsgebühren hin?. Je nach Ausgang des Verfahrens übernimmt der Schuldige diese Kosten oder sie werden geteilt. Das Protokoll der Verhandlung wird von den beiden Parteien unterschrieben und von der Schiedsperson besiegelt. In den Eingangs erwähnten Fällen ging es einmal gut und einmal nicht so gut aus: Vater und Tochter einigten sich beim Schiedsmann und nahmen sich nach langer Zeit wieder in die Arme, die zerstrittenen Brüder zogen weiter vor Gericht.
Fotos: Günter Schröder (red)

Foto 1: Blumen und etwas ?Süßes? von Bürgermeisterin Dr. Ursula Herbort für den scheidenden Schiedsmann Heinrich Jelen.

Foto 2: Ebenfalls einen Strauß gab es für die neue Schiedsfrau Britta Wehmeier-Nowara.



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eingetragen: 15.05.2009 - 11:08 Uhr