Leopoldshöhe

Informationen des ehrenamtlichen Senioren- und Behindertenbeauftragten

Veranstaltung des Senioren- und Behindertenbeauftragten zum Thema Wohngeld und Grundsicherung im Alter gut angenommen.
Auf Einladung des Senioren- und Behindertenbeauftragten Wolfgang Tomiak informierte Bettina Rott von der Gemeinde Leopoldshöhe etliche interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer über diese Themen.
Trotz geringem Einkommen schämen sich viele, insbesondere ältere Menschen, einen Antrag auf Wohngeld oder Grundsicherung zu stellen. Dabei werden bei der Grundsicherung nicht einmal die Kinder zum Unterhalt herangezogen , sofern ihr Einkommen unter 100.000 Euro liegt. Selbst wenn nur ein geringer Betrag an Grundsicherungsleistungen bewilligt wird, kann die betroffene Person weitere Vergünstigungen, wie z. B. Befreiung von der GEZ-Gebühr und Ermäßigungen beim Telefonieren, in Anspruch nehmen.
Nicht nur für Mieter sondern auch für Hauseigentümer oder Besitzer einer Eigentumswohnung kann es einen Zuschuss zu den Unterkunftskosten geben - allerdings immer nur auf Antrag.
Auskünfte zu diesen Themen erteilt Frau Rott von der Gemeinde Leopoldshöhe unter der Telefonnummer 05208 / 991-315. (red)



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eingetragen: 02.10.2008 - 20:35 Uhr