Leopoldshöhe

Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe

Geänderte Wahlbezirkseinteilung beschlossen
Die Kommunalwahl 2009 wirft allerorts ihre Schatten voraus und so beschäftigte sich der Wahlausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe in seinen letzten beiden Sitzungen mit der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke.
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hatte bereits im April dieses Jahres beschlossen, dass der Gemeinderat auch in der zukünftigen Wahlperiode aus 34 Vertretern/innen bestehen soll. Da die Vertreter/innen jeweils zur Hälfte in Wahlbezirken und zur Hälfte über die Reserveliste zu wählen sind, wird es auch bei der Kommunalwahl 2009 wiederum 17 Wahlbezirke geben.
Aufgrund der im letzten Jahr vorgenommenen Änderung des Kommunalwahlgesetzes konnte die für die Kommunalwahl 2004 beschlossene Wahlbezirkseinteilung jedoch nicht unmittelbar übernommen werden. Neben der Berücksichtigung von räumlichen Zusammenhängen ist bei der Abgrenzung der Wahlbezirke zu beachten, dass die durchschnittliche Einwohnerzahl in den einzelnen Wahlbezirken nicht mehr als 25 % über- bzw. unterschritten werden darf. Für die Kommunalwahl 2009 ergibt sich ein Durchschnitt von 950 Einwohnern, so dass die Einwohnerzahlen einiger Wahlbezirke nicht mehr den gesetzlichen Erfordernissen entsprachen.
Verschiedene Änderungen wurden diskutiert und durchgerechnet, doch letztendlich haben sich die Mitglieder des Wahlausschusses einstimmig dafür ausgesprochen, die bisher geltende Wahlbezirkseinteilung wie folgt zu verändern: die Kolmarer Straße, der Querweg sowie die Häuser Nr. 140 bis 190 der Herforder Straße (alle bisher Wahlbezirk 0040 ? Schuckenbaum) werden dem Wahlbezirk 0010 (Nienhagen) zugeordnet. Die Wähler/innen der Hovedisser Straße, der Straße Im Pramsiek und des Ziegeleiwegs gehen nun nicht mehr in Wahlbezirk 0040 bzw. 0080 (Krentrup) wählen, sondern in Wahlbezirk 0020 (Bexterhagen). In diesen Wahlbezirk sind im Übrigen zukünftig auch die Bewohner/innen der Häuser 185 a ? 189 des Alten Postwegs einzuordnen. Zum Ausgleich dazu wird die Geschwister-Scholl-Straße zukünftig in Wahlbezirk 0040 zu finden sein.
Im Leopoldshöher Süden gehen die Bewohner/innen der Dorfstraße sowie des zum Dorf Greste gehörenden Teils der Fettpottstraße (ab Haus Nr. 89) und der Helpuper Straße (von Haus-Nr. 266 bis Haus-Nr. 278 a) im nächsten Jahr in Wahlbezirk 0130 (Greste I) wählen. Schließlich gehören die Straßen Am Steinsiek und Gut Milse nun dem Wahlbezirk 0090 (Bechterdissen) an.
Die genaue Zuordnung aller Straßen ist zur Zeit den Bekanntmachungskästen unserer Gemeinde zu entnehmen. Darüber hinaus ist die neue Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke im Internet (www.leopoldshoehe.de/Themen/Aktuelles/amtliche-veroeffentlichungen) zu finden.

Prognose für Leopoldshöher Bevölkerungsentwicklung vorgestellt
Wie sieht es in Leopoldshöhe im Jahr 2020 aus? Diese Frage wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gleichstellung zumindest im Hinblick auf die Bevölkerungsstruktur unserer Gemeinde beantwortet. In der Sitzung des Fachausschusses am 11. Juni 2008 stellte Udo Hötger vom ?Zukunftsbüro? des Kreises Lippe eine Prognose der voraussichtlichen demografischen Entwicklung der Leopoldshöher vor. Danach werden zukünftig die ganz Jungen und die ganz Alten die stärksten Bevölkerungsgruppen in unserer Gemeinde bilden.
Nach den Zahlen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik wird es im Vergleich zum Jahr 2007 bis zum Jahr 2020 bei folgenden Altersgruppen Zuwächse geben: unter 3-Jährige ( 7%), 25- bis unter 35-Jährige ( 30%), 55- bis unter 65-Jährige ( 45%) und 75-Jährige und älter ( 50%); Rückgänge werden dagegen erwartet bei den 6- bis unter 10-Jährigen (- 30%), 35- bis unter 55-Jährigen (- 20%), 3- bis unter 6-Jährige (- 8%).
Hieraus ergibt sich, dass demnächst Kindergartenplätze frei werden, die dann wiederum für die Betreuung der unter 3-Jährigen genutzt werden können. Denn für diese Altersgruppe wird der Bedarf an Betreuungsangeboten steigen. Weiterer Handlungsbedarf besteht bei den Senioren, deren Bedürfnisse sich im Laufe der Zeit deutlich verändert haben, die vitaler geworden sind und so lange wie möglich unabhängig und selbstständig leben wollen. Dies wird insbesondere an der Nachfrage nach neuen Wohnformen, wie z.B. dem Betreuten Wohnen, deutlich.
Den Rückgang in der Altersgruppe der 35- bis unter 55-Jährigen führte der Referent auf einen Mangel von Arbeitsplätzen in der Gemeinde zurück. Dies könne auch durch die Ausweisung von Neubaugebieten nicht ganz aufgefangen werden, so Herr Hötger weiter. Zusammenfassend sei jedoch festzustellen, dass bezüglich der Gemeinde Leopoldshöhe im Vergleich zu vielen anderen Kommunen in der Region auch künftig von einer positiven Entwicklung ausgegangen werden kann, da eine vorbildliche Infrastruktur zur Verfügung stehen würde.

Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren kann geplant werden
Der Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in unserem Land steigt stetig. Dies ist in einer familienfreundlichen Gemeinde wie Leopoldshöhe natürlich nicht anders. Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren stellt jedoch u. a. erweiterte Anforderungen an die Räumlichkeiten der einzelnen Kindertageseinrichtungen. Die Umsetzung dieser veränderten Erfordernisse verursacht indes Kosten, die allerdings nicht ausschließlich aus Haushaltsmitteln der Gemeinde finanziert werden können. Da die Kindertagesbetreuung der Kinder unter drei Jahren jedoch bundesweit bis zum Jahr 2013 ausgebaut werden soll, können die Kommunen in NRW auf Zuschüsse hoffen. In Erwartung entsprechender Förderrichtlinien hatte die Verwaltung bereits einen formlosen Antrag auf Zuwendungen für die Kindertagesstätten ?Das Spatzennest? in Asemissen und ?Kleine Strolche? in Leopoldshöhe beim Jugendamt des Kreises Lippe gestellt. In beiden Einrichtungen fehlen die notwendigen Ruheräume für die kleinsten Kindergartenbesucher. Obwohl es in den übrigen gemeindlichen Kindertageseinrichtungen ähnliche Entwicklungen gibt, soll auf der Grundlage der vorliegenden Anmeldungen zunächst mit einem Ausbau dieser Tageseinrichtungen begonnen werden.
Die erwarteten Richtlinien wurden nun kürzlich offiziell bekannt gegeben. Demnach fördert das Land NRW Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege, die der Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren dienen. Zum Förderumfang gehören auch Ausgaben für Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen von geeigneten Räumen aller Arten - z. B. Ruheräumen -, die der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren dienen. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Anteilsfinanzierung bis zu einem Höchstbetrag von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen wird dabei für Neubaumaßnahmen inklusive Ersteinrichtung sowie der Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks ein Betrag in Höhe von 20.000 Euro pro Platz und bei Aus- und Umbaumaßnahmen ein Betrag in Höhe von 8.500 Euro pro Platz gewährt.
Die konkrete Zahl der zu beantragenden Plätze wird nun in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeplanung des Kreises Lippe festgelegt.

Klimaschutz in Leopoldshöher Baugebieten
Seit mehr als 10 Jahren werden in Leopoldshöhe Bauwillige, die ein Grundstück von der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung erwerben, verpflichtet, die Häuser im Niedrigenergiestandard zu errichten. Konkret bedeutet dies, dass der Primärenergiebedarf der Häuser 10 % unter dem zulässigen Höchstwert liegen muss, der durch die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt war. Der Transmissionswärmeverlust (Verlust der Wärme, die z.B. durch Mauern und Fenster nach außen dringt) wurde sogar auf 30 % weniger als die EnEV erlaubt begrenzt.
Dass Leopoldshöhe damit seiner Zeit weit voraus war, zeigt die Änderung der Energieeinsparverordnung, die die Bundesregierung am 18. Juni 2008 beschlossen hat. Im Vergleich zur bisherigen Regelung muss der zulässige Primärenergiebedarf bei Neubauvorhaben um 30 % geringer ausfallen als die jetzt gültige EnEV erlaubt. In gleichem Umfang ist der Transmissionswärmeverlust zu reduzieren.
Während in Leopoldshöhe die Einhaltung der Richtlinien grundsätzlich durch Baustellenbesichtigungen und Überprüfung der Bauunterlagen geprüft wird, ist das durch die EnEV weiterhin nicht vorgesehen. Gleiches gilt für Winddichtigkeitsmessungen, die bei Gebäuden auf Grundstücken, die von der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung erworben wurden, grundsätzlich vorgenommen werden. Die EnEV schreibt sie auch nach der aktuellen Änderung nicht generell vor.
Was diese Richtlinien in Leopoldshöhe für konkrete Auswirkungen haben, stellte Herr Merkschien vom e & u energiebüro GmbH, Bielefeld, in einer Ausschusssitzung der Leopoldshöher Politik vor. Am Beispiel des Baugebietes ?Brunsheide-Süd? erläuterte er, dass der Primärenergiebedarf bei den bereits gebauten Häusern fast 40 % unter den gesetzlichen Mindestvorgaben liegt. Betrachtet man nur die Häuser, die ihren Primärenergiebedarf durch Erdwärme decken, sind dies sogar etwas mehr als 50 %. Rechnet man die Zahlen in Mengen CO2 um, so werden rein rechnerisch in dem Neubaugebiet ca. 520.000 Tonnen CO2 pro Jahr gespart. Durch die Tatsache, dass in allen Neubaugebieten in Leopoldshöhe die gleichen Vorgaben bei gemeindlichen Grundstücken gelten, stehe Leopoldshöhe deutschlandweit beispielhaft da.
In den nächsten Monaten muss nun beraten werden, welche Konsequenzen aus der geänderten Energieeinsparverordnung gezogen werden und in welchem Umfang die Leopoldshöher Richtlinien angepasst werden sollen. Dieser Schritt muss bis spätestens zum 1. Januar 2009 vollzogen sein, da dann die Gesetzesänderung in Kraft treten soll. (red)

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eingetragen: 25.06.2008 - 17:19 Uhr